Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 3473
Eingetragen
7.11.2002
Branche
Einzelhandel mit TextilienGroßhandel mit TextilienEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Textilien sowie der Betrieb von Textileinzelhandelsgeschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Thiede
seit 27.2.2026
Prokura
Carolin Kittel
seit 2.8.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

E. Held Frankenwälder
Münchberg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Held Fashion Retail GmbH

Münchberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 15.664,50 27.211,29
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.515,22 4.887,27
II. Sachanlagen 13.149,28 22.324,02
B. Umlaufvermögen 918.940,00 1.131.876,78
I. Vorräte 98.580,00 196.006,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 762.485,93 862.553,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.874,07 73.316,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.924,00 4.412,00
Aktiva 936.528,50 1.163.500,07

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 14.809,72 64.202,48
C. Verbindlichkeiten 896.718,78 1.074.297,59
Summe Passiva 936.528,50 1.163.500,07

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Held Fashion Retail GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Münchberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hof
Register-Nr.: HRB 3473
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs, des GmbH-Geset­zes sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, so­weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz­bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen­stände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanz­stichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlich­kei­ten ge­gen­über ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men und sonstige Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbeträgen an­ge­setzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll ein­bezahlt.



Bezeichnung
31.12.2023
Vorjahr
EUR
EUR
Gezeichnetes Kapital
25.000,00
25.000,00
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
0,00
0,00
Eingefordertes Kapital
0,00
0,00



Angabe zu Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 96.718,78  (Vorjahr: EUR 74.297,59) eine Restlaufzeit von bis zu ei­nem Jahr und in Höhe von EUR 800.000,00 (Vorjahr: EUR 1.000.000,00) eine Restlaufzeit zwischen 1 Jahr und 5 Jah­ren.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Bezeichnung
31.12.2023
EUR
Ausleihungen
0,00
Forderungen
490.503,00
Verbindlichkeiten
800.000,00



Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:

Bezeichnung
31.12.2023
EUR
 - Restlaufzeit bis 1 Jahr
0,00
 - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
800.000,00
 - Restlaufzeit größer 5 Jahre
0,00



Mitzugehörigkeit zu anderen Posten


In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 586.976,46 (Vorjahr: EUR 691.518,01) sind sons­ti­ge Forderungen in Höhe von EUR 586.976,46 (Vorjahr: EUR 691.518,01) ent­halten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 800.000,00 (Vorjahr: EUR 1.014.718,46) sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 14.718,46) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 800.000,00 (Vorjahr: EUR 1.000.000,00) ent­halten.

D. SONSTIGE ANGABEN

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahrs durchschnittlich 27 Arbeitnehmer.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Als Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr bestellt:

Carolin Kittel


Die Geschäftsführerin war einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

Held Fashion Retail GmbH,
Münchberg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Münchberg, 22. Mai 2025

gez. Carolin Kittel (Geschäftsführerin)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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