Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
rz-Westerwald-Taunus GmbHLiquidiert
56130 Bad Ems, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Wyrwoll seit 5.2.2010 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
rz-Westerwald-Taunus GmbHBad EmsJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Bilanz zum 31. Dezember 2009Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2009rz-Westerwald-Taunus GmbH, Bad EmsA. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf. B. Gliederung des JahresabschlussesDie Gliederung der Bilanz erfolgt in Anwendung der Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. C. Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (gemäß § 284 Abs. 2 Nr.1 HGB)Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 der rz-Westerwald-Taunus GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Im Anlagevermögen befindliche Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen. Soweit steuerlich zulässig werden die angeschafften- und hergestellten Sachanlagen nach der degressiven Methode abgeschrieben. Die Schätzung der betrieblichen Nutzungsdauer der Anlagegegenstände richtet sich nach den steuerlichen Afa-Tabellen und nach den betriebsindividuellen Erfahrungssätzen, wobei jeweils die steuerlich höchstzulässige Abschreibung zum Ansatz gelangt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben wobei die Fiktion des gleichzeitigen Abgangs des Anlagegutes unterstellt wird. Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis über EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten je Anschaffungsjahr zusammengefasst und über 5 Jahren abgeschrieben. Bei Anlagegütern, die im Laufe eines Jahres angeschafft oder hergestellt werden, wird nur der Teil der Jahresabschreibung angesetzt, der auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung und Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entfällt (pro rata temporis). Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern der Ansatz eines niedrigeren Wertes geboten erscheint. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken sowie dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigen Rechnung getragen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Bei den Pensionsrückstellungen sind die versicherungsmathematischen Grundsätze entsprechend dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6% angewandt worden. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. D. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage beigefügt. 2. Forderungen Die Forderungen gegenüber Gesellschafter entfallen mit EUR 345.137,94 (Vorjahr EUR 670.621,97) auf Anteile aus Guthaben bei Kreditinstituten aus Concentrating-Verfahren und in Höhe von EUR 625.099,01 (Vorjahr EUR 0,00) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten haben i.H.v. EUR 420,12 eine Laufzeit von 1-5 Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben Laufzeiten von bis zu einem Jahr. E. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bad Ems, den 30. April 2010 Manfred Wyrwoll |
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