Abra GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhardt Schuster seit 6.9.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Innova GmbH | 95.00% |
Datenbankdienstleistungen für gewerbliche Schutzrechte | 5.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M1 THE CLUB GmbHStuttgartJahresabschluss zum 31. Dezember 2005Bilanz zum 31. Dezember 2005AKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2005Der Jahresabschluss der Firma M1 GmbH wurde auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 238-289 HGB aufgestellt. Bilanzierungs-und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,--wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn dieser erst zwischen Abschlussstichtag und der Jahreserstellung bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Es gab gegenüber dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden. Erläuterungen zur Gewinn-und VerlustrechnungDer unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesene Steueraufwand betrifft ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde im Anhang auf die Angabe der Höhe der Geschäftsführer-Gesamtbezüge verzichtet. Sonstige Angabena) Geschäftsführer
Einzelvertretungsbefugnis b) Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren im Geschäftsjahr 2005 fünf Arbeitnehmer (incl. Aushilfen) beschäftigt. c) Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag 2005 beträgt € 44.443,41. Seitens der Geschäftsführung ist vorgesehen, der Gesellschafter-Versammlung den Vortrag auf neue Rechnung vorzuschlagen. Zum 31.12.2005 besteht eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von € 116.997,13. Dies betreffend hat der Gesellschafter-Geschäftsführer, Reinhardt Schuster, bezüglich seiner Forderungen in Höhe von € 231.255,00 (Stand 31.12.2005) am 02.06.2008 den Rangrücktritt erklärt. II. FORDERUNGSSPIEGEL
III. RÜCKSTELLUNGSSPIEGELSonstige Rückstellungen
IV. VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
V. HAFTUNGSVERHÄLTNISSEAm Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. VI. SONSTIGE FINANZIELLE VERFPLICHTUNGENZum Bilanzstichtag bestehen keine Leasingverträge. Ein Mietvertrag besteht mit dem DLF - Dreiländerfond betreffend der Räumlichkeiten im sog. "Bosch-Areal" in Stuttgart, Breitscheidstraße. Der Mietvertrag hatte zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit bis 31.03.2006. Die Restlaufzeit am Bilanzstichtag beträgt mithin 3 Monate mit einer Gesamtverbindlichkeit von € 16.138,98 (Grundmiete netto). Weitere finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage den Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. |
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