Ringwald
Reinbold Energiesysteme GmbH
Vörstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
601.556,00 |
406.210,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
90.782,00 |
99.943,00 |
| II.
Sachanlagen |
510.774,00 |
306.267,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.978.390,63 |
2.329.541,79 |
| I.
Vorräte |
695.000,00 |
745.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
330.229,73 |
190.094,96 |
| davon
gegen Gesellschafter |
70.120,70 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.953.160,90 |
1.394.446,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
900,75 |
| Aktiva |
3.579.946,63 |
2.736.652,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.511.984,41 |
1.659.987,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.634.987,09 |
1.082.327,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
851.997,32 |
552.659,42 |
| B.
Rückstellungen |
179.084,40 |
38.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
888.877,82 |
1.038.365,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
726.944,78 |
829.306,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
161.933,04 |
209.059,04 |
| Summe
Passiva |
3.579.946,63 |
2.736.652,54 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
Ringwald Reinbold Energiesysteme GmbH,
Vörstetten
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss 2023 der Ringwald Reinbold Energiesysteme
GmbH, Vörstetten (Amtsgericht Freiburg HRB 718962),
die Vorschriften des HGB für kleine
Kapitalgesellschaften angewandt worden. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaft wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
liegen hierbei zwischen drei und zwölf Jahren.
Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
über EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden analog
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung vollständig abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die
inzwischen vorzunehmen gewesen wären,
zugeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei
für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in
angemessenem Umfang vorgenommen wurden.
Grundlage für die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu
Herstellungskosten bilden die aus dem betrieblichen
Rechnungswesen übernommenen kalkulatorischen
Stückkosten, die auf der Basis der geplanten
Normalbeschäftigung ermittelt worden sind. Die
kalkulatorischen Stückkosten enthalten Materialeinzel-
und -gemeinkosten, Fertigungseinzel- und -gemeinkosten
sowie Sonderkosten der Fertigung (z. B. Werkzeugkosten).
Die eliminierungspflichtigen kalkulatorischen
Kostenbestandteile wurden durch pauschale Zu- und
Abschläge bei den Material- und
Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung
für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr
mit 1 % gebildet.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert.
2. Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Flüssige Mittel
Der Posten enthält den Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten.
2.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
3.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 14 (Vorjahr 12) Arbeitnehmer.
Vörstetten, den 6. Mai 2025
gez. Matthias Ringwald
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2025
festgestellt.
|