Beteiligungsgesellschaften
St. Petri Domhandlung GmbH
Sandstraße 10, 28195 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felix Edzard seit 10.2.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Petri Domgemeinde zu Bremen | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St.Petri Domhandlung GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010der St. Petri Domhandlung GmbH, Bremen1 Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden beachtet. Änderungen der Vorjahresansätze bzw. auf den 1. Januar 2010 ergaben sich hieraus nicht. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Im Berichtsjahr erfolgte eine Erhöhung der Abschreibungssätze für die Gängigkeitsabschreibung nach dem "Sortimenter-Merkblatt". Dadurch bedingt ergibt sich eine erhöhte Abschreibung um T€ 4,1. Ferner wurde im Berichtsjahr erstmalig eine Gängigkeitsabschreibung für Bücher (nicht dem "Sortimenter-Merkblatt" unterliegend), Postkarten und Cd`s vorgenommen. Dadurch ergaben sich zusätzliche Abschreibungen in Höhe von T€ 17,6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind - mit Ausnahme der Veränderung bei der Gängigkeitsabschreibung - beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2.1 Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Es wurden nur Rückstellungen im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten im Sinne des § 250 HGB war nicht erforderlich. 2.2 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Für Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurde ein sogenannter GWG-Pool gebildet, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Für die Vorräte der Bücher wurde eine Gängigkeitsabschreibung (nach dem "Sortimenter-Merkblatt") vorgenommen. Dabei wurde für Bestände, die im Kalenderjahr 2010 angeschafft wurden, eine Abschreibung in Höhe von 50 % vorgenommen. Für Bestände des Jahres 2009 wurde eine Abschreibung in Höhe von 70 % vorgenommen. Die Bestände des Jahres 2008 und älter wurden mit 90 % abgeschrieben. Ferner wurde im Berichtsjahr erstmalig eine Gängigkeitsabschreibung für Bücher (nicht dem "Sortimenter-Merkblatt" unterliegend), Postkarten und Cd`s vorgenommen. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen sowie von einer Pauschalwertberichtigungen waren nicht notwendig. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Es beträgt DM 50.000,00. Die Umstellung auf EURO ist noch nicht erfolgt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 3 Angaben zu BilanzpostenDie Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage gezeigt. 3.1 Forderungsspiegel Forderungen oder sonstige Vermögensstände, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, gab es am Bilanzstichtag nicht. 3.2 Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. 3.3 Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG Die Gesellschaft hatte gegen ihren Gesellschafter der St. Petri Domgemeinde Verbindlichkeiten in Höhe von € 25.033,55. 3.4 sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten der Jahresabschlusserstellung 2010 sowie die noch ausstehenden Rechnungen für die Erstellung der laufenden Buchhaltung. 3.5 Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. 4 Sonstige Angaben4.1 Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen. 4.2 Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Emily Bahnson (bis 22.04.2010) und Frau Ingrid Albrecht (ab 23.04.2010) geführt. 4.3 Mitarbeiterzahl Im Berichtsjahr wurden zwei Aushilfen beschäftigt. 5 Unterzeichnung gemäß § 245 HGBDie inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie sie sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. In der Gesellschafterversammlung vom 29. November 2011 wurde der Jahresabschluss festgestellt. |
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