W. Heid VersorgungsUG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Heid seit 15.1.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heid GmbHRiedenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 2013der Heid GmbH Metzgerei Kelheimer Str. 1 93339 Riedenburg Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Heid GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften i. d. F. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 nach dem BilMoG wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 (8) EGHBG nicht angepaßt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte, sofern vorhanden, wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des sog. modifizierten Teilwertverfahrens. Der Rückstellungsbetrag ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwandt. Es erfolgte eine Saldierung der Versorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen zur Rückdeckung auf der Aktiva, da zum Bilanzstichtag wirksame Verpfändungen der Vermögensgegenstände vorgelegen haben. Der Ausweis erfolgte entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nach HGB 246 (2) S. 2. Dabei ergab sich ein passiver Unterschiedsbetrag. Der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag aufgrund der Nebenbewertung zum 01.01.2010 beträgt € 14.800,-- -Art. 67 (1) S. 1 EGHGB. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Soweit erforderlich - Laufzeit größer 1 Jahr - erfolgte der Ansatz abgezinst nach § 253 (2) HGB. Der Abzinsungsbetrag wurde erfolgswirksam gebucht - Art. 67 (1) EGHBG. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen gegenüber Gesellschafter Gegenüber den Gesellschaftern bestanden Forderungen gemäß § 42 (3) GmbHG in Höhe von € 142.191,89. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 (1) S. 2 HGB angesetzt. Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit € 14.157,39. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden nicht. Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Der Jahresfehlbetrag wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Der verbleibende Gewinnvortrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die Gesellschaft durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Wolfgang Heid Steffen Heid vertreten.
Riedenburg, den 02.12.2014 Heid GmbH Geschäftsführer Gez. Wolfgang Heid Gez. Steffen Heid sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2014 festgestellt. |
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