1811 Scorpio Capital UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Stefan Strobl seit 12.6.2023 | Prokura |
Christophe Naillot seit 4.9.2018 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ACRELEC GmbHUnterschleißheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangACRELEC GmbH GmbH, UnterschleißheimJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 der ACRELEC GmbH (HRB 176865 - Handelsregister B des Amtsgerichts München), Unterschleißheim ("Gesellschaft"), wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die ACRELEC GmbH gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB). Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften vereinzelt in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich stetig angewendet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro-rata-temporis. Die planmäßigen Abschreibungen werden über Nutzungsdauern von 3 bis 15 Jahren vorgenommen. Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungskosten. Als solche werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse oder niedrigere Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden nach den durchschnittlichen Einkaufspreisen ermittelt. Eine verlustfreie Bewertung erfolgt durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Zudem werden Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird durch angemessene Wertabschläge entsprechend Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nenn- bzw. Nominalwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, soweit Zahlungen vor dem Stichtag zeitraumbezogen Aufwand oder Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Gewinnvortrag ergibt sich aus den Jahres abschlüssen und den Ausschüttungsbeschlüssen des Gesellschafters. Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und es werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden, soweit erforderlich, bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Als Abzinsungssatz werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungs verordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Vom Wahlrecht der Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei langfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden das Realisationsprinzip und das Anschaffungs kostenprinzip beachtet. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- bzw. -ent lastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenz bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Soweit sich ein Überhang aktiver Unterschiedsbeträge ergibt, unterbleibt eine Aktivierung latenter Steuern in Ausübung des Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 36) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Für alle anderen ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich die Restlaufzeit wie im Vorjahr auf unter ein Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 7) aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ebenso wie im Vorjahr keine Forderungen gegen die Gesellschafterin. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 283 (Vorjahr: TEUR 123), für Personalkosten in Höhe von TEUR 266 (Vorjahr: TEUR 116) sowie für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 131 (Vorjahr: TEUR 107). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich ausfolgender Übersicht:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 11) sind durch Pfandrechte in Form von Sicherungsübereignungen besichert. Ferner bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Waren. Am Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 262 (Vorjahr: TEUR 219) Verbindlichkeiten aus Steuern und in Höhe von TEUR 186 (Vorjahr: TEUR 5) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten. D. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 1) sowie Erträge aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 23) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 12) enthalten. Personalaufwand In dem Posten soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 14) enthalten. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die ausgewiesenen "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" enthalten außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. E. Sonstige Angaben Angaben zu den Organen Während des Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: - Herr Christophe Naillot, Managing Director Gesamtbezüge für Organmitglieder Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten werden dem Geschäftsführer im Berichtsjahr keine Bezüge gewährt. Der Geschäftsführer ist nicht bei der Gesellschaft angestellt. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 42 Arbeitnehmer, davon 4 gewerbliche Arbeitnehmer und 38 Angestellte. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 118 und beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge und Bürogeräte sowie Mietverträge für Gebäude. Davon sind binnen eines Jahres TEUR 72 fällig. Leasingverträge wurden aus Praktikabilitätsgründen abgeschlossen; sie ermöglichen insbesondere eine Streckung der notwendigen Ausgaben und vermeiden eine längerfristige Bindung von Aktivvermögen. Konzernzugehörigkeit Der Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis wird von der ACRELEC Group SAS mit Sitz in Saint-Thibault-des-Vignes, Frankreich, aufgestellt. Dieser Konzernabschluss wird im französischen Handelsregister (Registre du commerce et des sociétés) veröffentlicht und ist unter www.infogreffe.com erhältlich. Die GLORY LTD., Himeji, Japan, erstellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis und veröffentlicht diesen auf ihrer Website Financial Informatio ?Investor Relation ?GLORY LTD. (glory global.com). Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21. November 2023 wurde das Geschäftsjahr der Gesellschaft auf das Geschäftsjahr der GLORY LTD. Group umgestellt, das vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres läuft. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 war daher ein Rumpfgeschäftsjahr zu bilden. Vorschlag über die ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, das sich aus dem Jahresfehlbetrag und dem Gewinnvortrag ergebende verwendungsfähige Ergebnis von EUR 3.308.346,22 auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Unterschleißheim, 17. März 2025 Christophe Naillot, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2025 festgestellt. |
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