Spatz
Verwaltungs-GmbH
Bessenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.128,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.128,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
735.628,55 |
822.280,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
337.232,27 |
35.453,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
398.396,28 |
786.827,50 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.951,49 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
763.708,04 |
822.280,75 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
36.613,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.613,61 |
50.650,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
47.565,10 |
39.036,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.951,49 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
762.580,00 |
764.186,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.128,04 |
21.481,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
763.708,04 |
822.280,75 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
planmäßiger, der betrieblichen Nutzungsdauer
entsprechenden Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibung wird nur für so viele Monate
vorgenommen, wie das Wirtschaftsgut sich im
Betriebsvermögen der Gesellschaft befindet (pro rata
temporis).
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nominalwert bewertet.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital
laut Gesellschaftsvertrag sowie der
Handelsregistereintragung.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB).
Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15
Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen
bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten
ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Dies führt zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag iHv. € 10.951,49.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach
Rechnungslegungsvorschriften des Gesetzes zur
Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt:
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Rentenanpassung 1% p.a.
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 55.999.
Von der Übergangsregelung gem.
Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht.
Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also
€ 3.737,00 den Pensionsrückstellungen
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum
31.12.2010 beträgt € 52.262 (Art. 67 II EGHGB).
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
4
. Sonstige Angaben
4
.1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB
i.V.m. § 251 HGB liegen nicht vor.
4
.2. Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Frau Irmgard Spatz, 63856 Bessenbach bestellt. Sie ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bessenbach, den 22. Dezember 2011
Irmgard Spatz
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011
festgestellt.
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