Spatz Verwaltungs-GmbHLiquidiert

63856 Bessenbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 10489
Vorher
Kronen tausend325 GmbH
Eingetragen
26.8.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Übernahme der Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin bei der Grundstücksgemeinschaft Spatz GmbH & Co. KG

Historie

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Management

NameRolle
Irmgard Spatz
seit 15.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Tringard Spatz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Spatz Verwaltungs-GmbH

Bessenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.128,00 0,00
I. Sachanlagen 17.128,00 0,00
B. Umlaufvermögen 735.628,55 822.280,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 337.232,27 35.453,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 398.396,28 786.827,50
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.951,49 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 763.708,04 822.280,75

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 36.613,61
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 11.613,61 50.650,25
III. Jahresfehlbetrag 47.565,10 39.036,64
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 10.951,49 0,00
B. Rückstellungen 762.580,00 764.186,00
C. Verbindlichkeiten 1.128,04 21.481,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 763.708,04 822.280,75

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger, der betrieblichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungen bewertet.

Die Abschreibung wird nur für so viele Monate vorgenommen, wie das Wirtschaftsgut sich im Betriebsvermögen der Gesellschaft befindet (pro rata temporis).

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert bewertet.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital laut Gesellschafts­vertrag sowie der Handelsregistereintragung.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.

Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dies führt zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag iHv. € 10.951,49.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach Rechnungslegungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:  

durchschnittlicher Marktzinsvon 5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Rentenanpassung 1% p.a.

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"


Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 55.999.

Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also € 3.737,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.

Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt € 52.262 (Art. 67 II EGHGB).

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4 . Sonstige Angaben

4 .1. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB i.V.m. § 251 HGB liegen nicht vor.

4 .2.  Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Frau Irmgard Spatz, 63856 Bessenbach bestellt. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bessenbach, den 22. Dezember 2011

Irmgard Spatz
(Geschäftsführerin)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.

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