Solventus WP Halligdorf 2 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henning Schröer seit 9.1.2018 | Prokura |
Immo Poelke seit 26.10.2012 | Prokura |
Tobias Zuckschwerdt seit 18.10.2011 | Geschäftsführer |
Jürgen Kamp seit 23.5.2011 | Prokura |
Roland Dr. Drewek seit 6.2.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Kiel AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() SWKiel Netz GmbHKielJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023der SWKiel Netz GmbHInhaltsverzeichnis A Grundlagen der Gesellschaft 1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit 2. Steuerungsrelevante Kennzahlen B Wirtschaftsbericht 1. Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Markt- und Wettbewerbsumfeld 3. Geschäftsentwicklung C Tätigkeitenabschluss D Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht 2. Chancen- und Risikobericht A Grundlagen der Gesellschaft1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit Die SWKiel Netz GmbH hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Kiel, Deutschland. Die Gesellschaft ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, Kiel. Der vorliegende Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2022/2023 der SWKiel Netz GmbH wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes erstellt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum 30. September 2023 25 Tsd. Euro. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft. Unternehmensgegenstand der SWKiel Netz GmbH ist der Bau, der unabhängige Betrieb und die Instandhaltung von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen in den Konzessionsgebieten der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Weiter erbringt die Gesellschaft die Betriebsführung und Instandhaltung für die Fernwärme- und Wasserversorgungsnetze und Wasserproduktionsanlagen sowie der Gasspeicheranlagen der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft. Darüber hinaus werden Netzanschlussbegehren für die weiteren Wärmenetze (Inselnetze) der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, die diese neben dem Fernwärmeverbundnetz betreibt, betreut. Die SWKiel Netz GmbH hat als Netzbetreiberin im Sinne des § 11 EnWG die Gebrauchsrechte an der jeweiligen Netzinfrastruktur in den Bereichen Strom und Gas durch den Abschluss von Pachtverträgen mit der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft erworben. Die Gesellschaft erfüllt vollständig die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der nachgelagerten Verordnungen. Dies gilt insbesondere für die buchhalterische, informationelle, operationelle und gesellschaftsrechtliche Entflechtung. Die SWKiel Netz GmbH betrieb im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 die örtlichen Verteilnetze in den von der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft gehaltenen Konzessionsgebieten mit folgenden Strukturkennzahlen (Stand 30.09.2023): scroll
2. Steuerungsrelevante Kennzahlen In der Gesellschaft werden vor dem Hintergrund einer wertorientierten Unternehmenssteuerung verschiedene Kennzahlen verwendet. Das Betriebsergebnis ist das für das HGB relevante Ergebnis der Gesellschaft vor Zinsen, Steuern und Verlustausgleich. Schwerpunktmäßig ist weiterhin die aus dem Konzernverbund resultierende IFRS Kennzahl "Adjusted EBIT" zu nennen. Das Adjusted EBIT basiert auf dem EBIT nach IFRS. Das EBIT ist um den Ergebniseffekt aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung nach IAS 39 bereinigt und wird ohne Restrukturierungsaufwand, allerdings mit den Erträgen aus Finanzierungsleasingverträgen berechnet und ergibt als Residualgröße das Adjusted EBIT. Zu den wesentlichen Ansatz- und Bewertungsunterschieden zählen die folgenden Sachverhalte:
Die Steuerung in der MVV Energie Gruppe erfolgt auf Ebene des jeweiligen Teilkonzerns und nicht auf Ebene der SWKiel Netz GmbH (Einzelgesellschaft). Die Zuordnung der Einzelgesellschaft wird anhand der Geschäftsfelder vorgenommen. Die SWKiel Netz GmbH verantwortet das Geschäftsfeld Netz im Teilkonzern Kiel. Als wesentliche Einflussgröße auf das Adjusted EBIT sind in der SWKiel Netz GmbH die Erlösobergrenzen für die regulierten Sparten Strom und Gas anzusehen. Weitere, den unterjährigen Geschäftsverlauf direkt beeinflussende Faktoren sind die Mengenentwicklungen in den Sparten Strom und Gas. B Wirtschaftsbericht1. Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Folgende Themengebiete waren im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 für die SWKiel Netz GmbH von Bedeutung oder werden es in naher Zukunft sein:
Bundesregierung strebt beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien an Mit dem so genannten Osterpaket hat die Bundesregierung im Sommer 2022 das erste größere Gesetzespaket für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien verabschiedet. Es enthält Änderungen an zahlreichen Energiegesetzen, von denen wichtige zum Jahr 2023 in Kraft getreten sind, und konzentriert sich vor allem auf den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung. So wurden beispielsweise die Ausschreibungsmengen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen stark angehoben und bessere Rahmenbedingungen für Photovoltaik (PV)- und Windkraftanlagen geschaffen. Damit die Ziele zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erreicht werden, muss ihr Ausbau deutlich beschleunigt werden. Dafür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Mitte des Jahres 2023 eine PV- sowie eine Windenergie-an-Land-Strategie verabschiedet. Bei der Windenergie an Land sollen mit den vorgestellten Maßnahmen vor allem die Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden. In der PV-Strategie werden zahlreiche Vorschläge skizziert, um die Installationen von PV-Anlagen über das gesamte Segment - von großen PV-Freiflächenanlagen, über Dach-PV bis hin zu Balkon-PV - zu stärken. Ein erstes Gesetzespaket zur Umsetzung der PV-Strategie soll noch im Jahr 2023 beschlossen werden. Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) Im Mai 2023 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Novellierung des EnWG zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der BNetzA vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die Behörde zukünftig deutlich umfangreichere Kompetenzen in der Regulierung der Netzentgelte erhalten soll. Zukünftig wäre demnach die BNetzA und nicht mehr das BMWK für diese zuständig. Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten Das GNDEW ist im Mai 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt vor allem den Rollout intelligenter Messsysteme einschließlich der Rolloutpflichten und -fristen sowie der Preisobergrenzen für Standard- und Zusatzleistungen. Der Rollout erfährt dadurch mehr Rechtssicherheit und wird beschleunigt; insbesondere ist er künftig nicht mehr von der sogenannten Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abhängig. Dies begrüßen wir. Bei den Preisobergrenzen ist nunmehr eine Beteiligung der Netzbetreiber vorgesehen. Die Anerkennung dieser Kosten im Rahmen der Anreizregulierung ist aufgrund des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der deutschen Regulierungsbehörden noch unsicher. Wir setzen uns dafür ein, dass die vom Gesetzgeber erkennbar gewollte Anerkennung in der Regulierungspraxis umgesetzt wird. Dekarbonisierung - Auswirkungen auf die Gasverteilernetze (Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen "KANU") Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes (KSG) hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 und damit den Ausstieg aus der Erdgasnutzung verbindlich vorgegeben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die aktuell in Anlage 1 der GasNEV vorgegebenen kalkulatorischen Nutzungsdauern für Erdgasverteilungsinfrastruktur mit ihren zu Teilen erheblich über das Jahr 2045 hinausgehenden Nutzungsdauern den wirtschaftlichen Erfordernissen der Netzbetreiber noch gerecht werden. So liegt beispielsweise die kalkulatorische Nutzungsdauerspanne für Erdgasleitungen zwischen 30 und 55 Jahren. Eine im Jahr 2023 neu verlegte Erdgasleitung würde somit gemäß aktueller Regelung in der GasNEV frühestens im Jahr 2052, also deutlich nach dem im KSG vorgegeben Ausstiegszeitpunkt für die Erdgasnutzung, vollständig refinanziert worden sein. Daher hat die BNetzA am 08.11.2022 eine Festlegung erlassen, mit dem Ziel, den Regulierungsrahmen für Erdgasversorgungsnetze an die bis zum Jahr 2045 vorgesehene Dekarbonisierung anzupassen. Konkret sieht die Festlegung für Erdgasnetzbetreiber die Möglichkeit vor, für ab dem Jahr 2023 aktivierte Anlagengüter (Neuinvestitionen) die kalkulatorischen Nutzungsdauern abweichend von der Anlage 1 der GasNEV so zu verkürzen, dass diese nicht über das Jahr 2045 hinausreichen. Somit wird eine vollständige kalkulatorische Abschreibung und damit Refinanzierung dieser Anlagengüter bis zum Jahr 2045 sichergestellt. Allerdings handelt es sich bei den hier beschriebenen Regelungen um „Kann-Bestimmungen“. So sollen ausweislich der Festlegung auch weiterhin die teilweise deutlich längeren Nutzungsdauern der GasNEV gewählt werden können. Dies kann zum Beispiel bei Gasnetzplanungen sinnvoll sein, die über die Zeit der Erdgasnutzung hinaus gehen und sich perspektivisch auf andere Weise wie etwa durch Umwidmung zu Wasserstoffnetzen amortisieren sollen. Aus Sicht der SWKiel Netz GmbH ist die Festlegung zunächst einmal zu begrüßen, da sie der erste Schritt hin zu einer Änderung des entgeltregulatorischen Rahmens für notwendige Investitionen in die Gasversorgungsnetze vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung ist. Allerdings bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet. So lässt die Festlegung Investitionen in Gasnetze, die vor dem Jahr 2023 aktiviert wurden (Bestandsinvestitionen), außer Acht, obwohl auch für einen Großteil dieser Bestandsanlagen nach derzeit geltendem Regulierungsrahmen eine vollständige Refinanzierung über die Netznutzungsentgelte nicht mehr möglich sein wird. Zudem sollte es ebenfalls die Möglichkeit geben, zunächst gewählte Nutzungsdauern an nachträglich eingetretene Ereignisse anpassen zu können. Diese können beispielsweise verabschiedete kommunale Klimaschutzkonzepte oder weitere Erkenntnisse über die Weiternutzungsmöglichkeit der (Gas-) Netzinfrastruktur für den Wasserstofftransport sein. Es bedarf daher aus Sicht der SWKiel Netz GmbH weiterer Anpassungen des regulatorischen Rahmens, um die Refinanzierung bereits erfolgter und zukünftig noch erforderlicher Investitionen in Erdgasnetze angesichts der weiter voranschreitenden Dekarbonisierung sicherzustellen. Festlegung der EK-Zinssätze für die Alt- und Neuanlagen für Strom- und Gasnetzbetreiber im Bestandsanlagevermögen Im Oktober 2021 hat die BNetzA die EK-Zinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber für die 4. RP festgelegt. Neuanlagen werden danach mit 5,07 %, Altanlagen mit 3,51 % jeweils vor Körperschaftsteuer verzinst. Das kontinuierliche Absinken der EK-Zinssätze im Laufe der Regulierungsperioden stellt die Netzbetreiber vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen. Diese erschweren die Bewältigung der Aufgaben der Netzbetreiber insbesondere im Stromnetzaus- und -umbau im Rahmen der Energiewende und der verschärften Klimaziele. Die Festlegungen der EK-Zinssätze für die 4. RP bewegen sich am unteren Ende im europäischen Vergleich. Aufgrund einer aus Sicht der Branche fehlerhaften Berechnung der EK-Zinssätze hat die SWKiel Netz GmbH im Dezember 2021 Beschwerde gegen die Festlegungen beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt. In den aktiv geführten Musterverfahren hat das OLG Düsseldorf die Festlegung der BNetzA mit Beschluss vom 30.08.2023 als rechtswidrig erachtet und aufgehoben. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die BNetzA Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung einlegt. Um zunächst die endgültigen Entscheidungen in den aktiv geführten Musterverfahren abzuwarten, wurde eine Fristverlängerung zur Beschwerdebegründung bis zum Juni 2024 erwirkt. Änderungen bei Zinssätzen für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag Festlegung zu den Fremdkapitalzinssätzen (FK-Zinssätze) Die Beschlusskammer 4 der BNetzA hat am 08.03.2023 ein Verfahren zur „Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Verteilernetzen im Kapitalkostenaufschlag“ eingeleitet und nach durchlaufener Konsultationsphase eine in weiten Teilen gleichlautende Festlegung mit Datum vom 14.08.2023 erlassen. Hintergrund hierfür ist das seit Anfang 2022 deutlich veränderte Zinsumfeld sowie als Folge daraus eine vom Gesetzgeber neu geschaffene Festlegungskompetenz für die BNetzA (§ 118 Abs. 46d EnWG). Zentraler Regelungsinhalt der Festlegung ist die zukünftig jahresscharfe Ermittlung des FK-Zinssatzes. So wird zunächst im Rahmen des Kapitalkostenaufschlages ein prognostizierter FK-Zinssatz herangezogen. Dieser wird analog zum Plan-Ist Abgleich für die Investitionen später im Rahmen der Regulierungskontoerstellung durch den Ist-FK-Zins ersetzt und Differenzen werden ausgeglichen. Die Festlegung ist befristet für die Dauer der 4. RP. Die jahresscharfe Berücksichtigung der Zinssituation führt aktuell zu deutlich höheren anzuerkennenden FK-Zinsen im Vergleich zu den bisher für die 4. RP festgelegten EK II Zinssätzen. Zunächst ist die Festlegung aus Sicht der SWKiel Netz GmbH zu begrüßen, weil hiermit die durch die Zinswende noch einmal verschlechterten Investitionsbedingungen für Verteilernetzbetreiber von der Regulierungsbehörde offenkundig erkannt und teilweise behoben werden. Dennoch begegnen die festgelegten Regelungsinhalte deutlichen Bedenken. So ist es aus Sicht der SWKiel Netz GmbH nicht nachvollziehbar, warum sich die Festlegung lediglich auf Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag ab dem Jahr 2024 beschränkt, mithin den weitaus größten Teil der Assetbase - die Bestandsanlagen - außen vorlässt. Zum einen gefährdet dieses Vorgehen die Refinanzierung der Bestandsanlagen, weil für diese Anlagen die historisch niedrigen Zinsreihen der Jahre 2011 bis 2020 für die Dauer der 4. RP - ungeachtet der aktuellen Zinskonditionen - herangezogen werden. Zum anderen führt die Festlegung zu einer weiteren Steigerung der Komplexität des Regulierungssystems. So gibt es zukünftig im Bereich der Kapitalkosten sechs anstatt wie bisher vier Zinssätze. Diese sind darüber hinaus in Abhängigkeit des Investitionszeitpunktes der einzelnen Anlagen für 5 Jahre konstant anzuwenden oder jährlich neu zu prognostizieren und anschließend einem Plan-Ist Abgleich im Regulierungskonto zu unterziehen. Dies läuft dem Ziel einer transparenten und für externe Kapitalgeber nachvollziehbaren Energienetzregulierung entgegen. Die SWKiel Netz GmbH prüft derzeit die Einlegung einer Beschwerde gegen die Festlegung der FK-Zinssätze im Kapitalkostenaufschlag. Konsultation zu den Eigenkapitalzinssätzen (EK-Zinssätze) Nach Einleitung eines Festlegungsverfahrens für die FK-Zinssätze für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 4 der BNetzA zudem am 07.06.2023 ein Verfahren „für eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag“ eingeleitet und hierzu ein Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt. Die Frist zur Stellungnahme ist am 31.08.2023 abgelaufen. Im nächsten Schritt wird die Beschlusskammer die Stellungnahmen auswerten und eine Festlegung erlassen. Hintergrund für die geplante EK-Zinssatz Änderung für Neuanlagen ist - analog zu den FK-Zinssätzen - das seit Anfang 2022 deutlich veränderte Zinsumfeld sowie der nochmals beschleunigte Netzausbau im Zuge der Energiewende. Zentraler Regelungsinhalt der Festlegung ist die zukünftig jahressscharfe Ermittlung des EK-Zinssatzes. So wird zunächst im Rahmen des Kapitalkostenaufschlages ein prognostizierter EK-Zinssatz herangezogen. Dieser wird analog zum Plan-Ist Abgleich für die Investitionen später im Rahmen der Regulierungskontoerstellung durch den Ist-FK-Zinssatz ersetzt und Differenzen werden ausgeglichen. Die Festlegung ist befristet für die Dauer der 4. RP. Ebenso wie bei den FK-Zinssätzen führt die jahresscharfe Berücksichtigung der aktuellen Zinssituation zu deutlich höheren FK-Zinsen im Vergleich zu den bisher für die 4. RP festgelegten EK II Zinssätzen. Allerdings wird die Risikoprämie im EK-Zinssatz leicht gegenüber der Regelung für Bestandsanlagen abgesenkt und bleibt damit weiterhin eine der niedrigsten im europäischen Vergleich. Zunächst ist die Festlegung aus Sicht der SWKiel Netz GmbH zu begrüßen, weil hiermit die durch die Zinswende noch einmal verschlechterten Investitionsbedingungen für Verteilernetzbetreiber von der Regulierungsbehörde offenkundig erkannt und teilweise behoben werden. Dennoch begegnen die konsultierten Regelungsinhalte deutlichen Bedenken. So ist es aus Sicht der SWKiel Netz GmbH nicht nachvollziehbar, warum sich die Festlegung lediglich auf Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag ab dem Jahr 2024 beschränkt, mithin den weitaus größten Teil der Assetbase - die Bestandsanlagen - außen vorlässt. Zum einen gefährdet dieses Vorgehen die Refinanzierung der Bestandsanlagen, weil für diese Anlagen die historisch niedrigen Zinsreihen der Jahre 2011 bis 2020 für die Dauer der 4. RP herangezogen werden, ohne die Risikokomponente zu erhöhen - was kapitalmarkttheoretisch geboten wäre. Zum anderen führt die Festlegung zu einer weiteren Steigerung der Komplexität des Regulierungssystems (siehe Punkt „Festlegung zu den Fremdkapitalzinssätzen (FK-Zinssätze)“). Nach erfolgter Festlegung der Neuregelung zu den EK-Zinssätzen wird die SWKiel Netz GmbH eingehend prüfen, ob gerichtliche Schritte gegen die Festlegung eingeleitet werden müssen. Festlegungen zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas Die Datenerhebung, Plausibilisierung und Ermittlung des GSP Gas für die 4. RP sind abgeschlossen. Mit Datum vom 06.09.2023 wurde der geplante Beschluss zur Konsultation gestellt. Demnach ergibt sich für die 4. RP - für die Jahre 2023 bis 2027 - ein GSP i.H.v. 0,75%. Angesichts der hohen Preissteigerungsraten, mit denen sich die Verteilernetzbetreiber konfrontiert sehen, ist ein GSP in dieser Höhe nicht nachvollziehbar. Ökonometrische Berechnungsmodelle und deren Ergebnisse müssen sich daran messen lassen, in welcher Qualität sie die Zusammenhänge in der Realität abbilden. Dies ist bei dem GSP Gas für die 4. RP offensichtlich nicht gelungen. Deshalb wird sich die SWKiel Netz GmbH am Konsultationsverfahren im Rahmen einer Stellungnahme beteiligen und nach erfolgter Festlegung des GSP Gas eingehend prüfen, ob gerichtliche Schritte gegen die Festlegung eingeleitet werden. Festlegung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Strom Mit Beschluss vom 28.11.2018 hat die BNetzA den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP) für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die 3. RP auf 0,90 % festgelegt. Da gegen die Festlegung des GSP Strom von der Branche erhebliche Bedenken hervorgebracht wurden, hat die SWKiel Netz GmbH neben zahlreichen weiteren Netzbetreibern hiergegen Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Um eine endgültige Entscheidung in den anhängigen Musterfahren abzuwarten, wurde vor dem OLG Düsseldorf eine Fristverlängerung bis zum 01.12.2023 erwirkt. Nachdem das OLG Düsseldorf Anfang 2022 in einem Musterverfahren entschieden hat, dass die Festlegung des GSP Strom rechtswidrig ist, hat die BNetzA gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der BGH hat der Rechtsbeschwerde mit Beschluss vom 27.06.2023 stattgegeben und das Vorgehen der BNetzA als rechtmäßig erachtet. Ebenso wie in der Sparte Gas begleitet die SWKiel Netz GmbH den Festlegungsprozess des GSP Strom für die 4. RP im Rahmen ihrer Teilnahme am Verbändeprojekt „Benchmarking Transparenz“ (BMT) und wird nach Abschluss des Verfahrens prüfen, ob Beschwerde gegen die Festlegung eingelegt werden muss. Festlegung zur Anerkennung von Verlustenergiekosten in der 4. RP Die BNetzA hat am 02.05.2023 eine Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der 4. RP erlassen. Die Festlegung regelt die regulatorische Behandlung der Verlustenergiekosten und stuft diese - analog zur 3. RP - als volatile Kosten ein. Die Festlegung enthält einige Neuerungen, die im Wesentlichen den Schwankungen auf den Beschaffungsmärkten Rechnung tragen und das Beschaffungsrisiko (aber auch die -gewinne) der Verteilernetzbetreiber begrenzen. So wird zukünftig beispielsweise ein Plan-Ist Abgleich zwischen den im Rahmen der Netznutzungsentgeltkalkulation angesetzten Verlustenergiekosten und dem tatsächlich entstandenen Aufwand durchgeführt. Hierbei muss der Netzbetreiber maximal 20 % des entstandenen Verlustes tragen, umgekehrt verbleiben maximal 20 % der möglichen Gewinne bei ihm. Die SWKiel Netz GmbH bewertet die beschriebenen Regelungen positiv, da diese der veränderten Situation auf den Beschaffungsmärkten Rechnung tragen und - eine vorrausschauende und strukturierte Beschaffung vorausgesetzt - etwaige (negative) Auswirkungen der Verlustenergiebeschaffung auf das wirtschaftliche Ergebnis der SWKiel Netz GmbH begrenzt. Anteilige Kostentragung iMsys-POG durch Anschlussnetzbetreiber nach MsbG Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) am 27.05.2023 sind die Stromverteilernetzbetreiber verpflichtet, einen erheblichen Teil der Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme (bis zu 80 EUR brutto) zu tragen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stromnetzbetreiber die in der Folge bei ihm anfallenden Messstellenbetriebsentgelte (MSB-Entgelte) über die Netzentgelte refinanzieren darf (§ 7 MsbG, § 118 Abs. 46e EnWG). Eine entsprechende Festlegung der BNetzA zur detaillierten Umsetzung der Regelung in der Netzentgeltkalkulation steht jedoch noch aus und wird im Verlaufe des Jahres 2024 erwartet. Die erst im Laufe des Jahres 2024 erfolgende Ausgestaltung konkreter Regelungen zur Refinanzierung der vom Netzbetreiber zu tragenden MSB-Entgelte bewertet die SWKiel Netz GmbH kritisch. Es ist wichtig, dass die Verteilernetzbetreiber die ihnen entstehenden Kosten zeitnah und vollständig über die Netzentgelte refinanzieren können. Da ein erheblicher Anteil der Kosten für den intelligenten Messstellenbetrieb bereits ab 01.01.2024 von den Netzbetreibern zu tragen ist, ihnen also ab diesem Zeitpunkt erhebliche Kosten entstehen, muss eine Regelung zur Refinanzierung bereits zur Kalkulation der Netzentgelte für das Jahr 2024, also im 4. Quartal des Jahres 2023 vorliegen. Zudem ist es aus Sicht der SWKiel Netz GmbH zwingend notwendig die entsprechenden Kosten - wie vom Gesetzgeber zugelassen - als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten (dnbK) zu definieren. Diese Kosten sind vom Anschlussnetzbetreiber dauerhaft nicht beeinflussbar, da sie durch das MsbG vorgegeben und bestimmt sind. Eine Berücksichtigung der MSB-Entgelte als dnbK würde dazu führen, dass eine sachgerechte, regelmäßige Abbildung dieser externen Kosten in den Netzentgelten gewährleistet ist. Darüber hinaus würden die Kosten für die MSB-Entgelte nicht in den Effizienzvergleich einbezogen. Konsultation zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG Die Beschlusskammern 6 und 8 der BNetzA haben am 24.11.2022 Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG eröffnet. Die neue Fassung des § 14a EnWG sieht eine Reduzierung der Netzentgelte für diejenigen Verbraucher vor, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder von Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abgeschlossen haben. Ab dem 01.01.2024 soll diese Regelung gemäß der neuen Fassung des § 14a EnWG für alle neu in Betrieb genommenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verpflichtend sein. Ziel der Anpassung des § 14a EnWG ist es, Netzengpässe durch die Synchronisierung von verschiedenen Verbrauchs- und Einspeisevorgängen zu verhindern und netzdienliches Verhalten zu gewährleisten. Im Gegenzug ist eine Rabattierung der Netznutzungsentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorgesehen. Die Neuregelung ist durch die zunehmende Elektrifizierung beispielsweise des Wärme- und Verkehrssektors im Zuge der Energiewende notwendig geworden. Das festzulegende Modell soll daher der Integration von flexiblen Verbrauchern wie Elektromobilen, Wärmepumpen und Batteriespeichern dienen, die in kurzer Zeit und großer Anzahl in die Niederspannungsnetze drängen. Grundsätzlich sind die vorliegenden Festlegungsentwürfe aus Sicht der SWKiel Netz GmbH positiv zu bewerten, da ein weiterer Schritt zur Sicherstellung von netzdienlichem Verhalten volatiler Verbraucher erreicht werden soll. Andererseits führen die geplanten Neuregelungen zu einem nicht unerheblichen administrativen Mehraufwand bei den Verteilernetzbetreibern. 2. Markt- und Wettbewerbsumfeld Deutsche Wirtschaft in der Rezession In ihrem Herbstgutachten haben die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute das Wachstum der deutschen Wirtschaft im Kalenderjahr 2023 abgesenkt. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen mit einer Schrumpfung der deutschen Wirtschaft in diesem Jahr. Sie senkten ihre Prognose für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts gegenüber der Frühjahrsschätzung um 0,9 Prozentpunkte auf minus 0,6 Prozent. Die deutsche Wirtschaft wird zunehmend von der Energiepreiskrise belastet. Im Vorjahr legte die Wirtschaftsleistung nach den Rückgängen infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie um 1,9 % deutlich zu. Für das nächste Jahr erwarten sie ein Plus von 1,3 Prozent. Stromerzeugung in Deutschland gesunken Im September 2023 teilte das Statische Bundesamt (Destatis) zur Netto-Stromerzeugung in Deutschland mit, dass in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 insgesamt 233,9 Mrd kWh erzeugt und ins Netz eingespeist wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, waren das 11,4 % weniger Strom als im 1. Halbjahr 2022. Anteil erneuerbarer Energien an deutscher Stromerzeugung steigt auf 53 % Nach Mitteilung des Statistische Bundesamt (Destatis) betrug der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres 2023 insgesamt 53,4 % nach 48,4 % im Vorjahreszeitraum. Besonderen Anteil hatten dabei Wasserkraftanlagen, deren Stromerzeugung um 13,7 % anstieg. Während die Produktion aus Windkraftanlagen nahezu unverändert zum Vorjahr war, ist die Produktion aus Photovoltaikanlagen um 5,9 % zurückgegangen. Aus Biomasse wurde 5,3% weniger Strom erzeugt als ein Jahr zuvor. Ausbau von Windenergie beschleunigt sich wieder Im Januar 2023 hat der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) das „Windenergie Factsheet Deutschland“ für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht: Insgesamt wurde in Deutschland brutto 2.403 MW Windleistung an Land neu installiert. Mit einem Plus von 25 % gegenüber dem Vorjahreszubau hat sich damit der jährliche Aufwärtstrend seit 2019 fortgesetzt. Dennoch liegt der Zubau weiterhin deutlich unter dem der Rekordjahre 2014 bis 2017. Die installierte Gesamtleistung aus Windenergie an Land und Offshore lag bei 66.242 MW und damit rund 4 % über dem Vorjahreswert. Gemäß der im Juli 2023 veröffentlichten Factsheets des BWE zum Status des Windenergieausbaus an Land und Offshore betrug der Brutto-Zubau von Windleistung an Land in Deutschland im ersten Halbjahr des Kalenderjahres 2023 insgesamt 1.565 MW. Das waren rund 60 % mehr als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Die kumulierte installierte Leistung aus Windenergie an Land und Offshore betrug 67.728 MW. Witterungseinflüsse Der Geschäftsverlauf der Stadtwerke Kiel-Unternehmensgruppe wird in starkem Maße von den Witterungsverhältnissen während der Heizperiode geprägt, da diese sich insbesondere auf den Wärme- und Gasabsatz auswirken. Bei der Wärme ist die Korrelation zwischen Witterung und Absatzmenge in der Regel höher als bei Gas. Bei Letzterem hängt der Absatz aufgrund der Industriekunden auch von konjunkturellen Einflüssen ab. Die Stadtwerke verwenden die sogenannte Gradtagszahl als temperaturabhängigen Indikator für den Einsatz von Heizenergie. Niedrige Außentemperaturen in der Heizperiode führen zu hohen Gradtagszahlen - diese wiederum gehen einher mit einem höheren Heizenergiebedarf der Kunden. In den Sommermonaten begünstigen anhaltend hohe Temperaturen und geringe Niederschläge den Wasserabsatz. Dieser ist für das Unternehmensergebnis allerdings von deutlich geringerer Bedeutung als das Wärme- und Gasgeschäft. Im Berichtsjahr waren die Temperaturen in Kiel und Umgebung vor allem aufgrund eines milden Oktobers 2022 und eines warmen Septembers 2023 im Durchschnitt höher als im Vergleich zum Vorjahr und zum zehnjährigen Mittel. Die einzelmonatlichen Temperaturentwicklungen können sich allerdings unterscheiden. Das Berichtsjahr begann im Vorjahresvergleich mit dem Oktober (-52 Gradtage) sehr mild. Im weiteren Verlauf der Heizperiode ist eine ähnliche Tendenz wie im Vorjahr festzustellen. Bis Dezember treten geringe Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr auf. Wobei der Dezember (+64) im langfristigen Mittelwert etwas kälter war. Wie bereits im vergangenen Jahr sind der Januar (-64) und der Februar (-43) im Vergleich zum langjährigen Mittel deutlich wärmer. Die beiden Folgemonate entsprachen sowohl dem Vorjahres-, als auch dem langfristigen Mittelwert. Der Mai (+28) war im Vergleich zum Vorjahr kälter und nähert sich somit dem langfristigen Mittel für diese Zeit an. Der Sommer startet mit dem Juni (-31) wärmer als im Vorjahr, während der Juli (+5) dem Vorjahreswert ähnelt. Im Vergleich zum Vorjahr war der August (+22) wiederum kälter. Im letzten Monat des Berichtsjahres waren die Temperaturen im Vergleich zum Vorjahreswert deutlich höher (-138) und lagen ebenfalls über dem langjährigen Mittel (-128). Somit lagen die Gradtagszahlen am Standort Kiel im Geschäftsjahr 2022/23 mit einem kumulierten Wert von 3.190 sowohl um 4,6% unter dem kumulierten Vorjahreswert von 3.344 als auch um 6,9% Prozent unter dem langjährigen Mittel von 3.426. Regulierung Im Geschäftsjahr 2023 befand sich die SWKiel Netz GmbH in der Sparte Strom im fünften Jahr der 3. Regulierungsperiode, in der Sparte Gas bereits im ersten Jahr der 4. Regulierungsperiode. Für die Sparte Strom liegt der endgültige Kostenbescheid seit Mai 2019 vor. Die SWKiel Netz GmbH hat den Kostenbescheid für die 3. Regulierungsperiode Strom akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt, somit ist dieser bestandskräftig geworden. In der Sparte Gas liegt seit Juli 2023 eine Anhörung zu den Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode vor (Jahre 2023 bis 2027). Zu dieser Anhörung hat die SWKiel Netz GmbH fristgemäß Stellung genommen. Ein Schwerpunkt der regulatorischen Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr lag im Abschluss des Kostenprüfungsverfahrens für die 4. Regulierungsperiode für die Sparte Strom. Das Verfahren zur Kostenprüfung für die 4. Regulierungsperiode wurde weitestgehend abgeschlossen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens konnte im konstruktiven Dialog mit der Regulierungsbehörde ein für die SWKiel Netz GmbH solides vorläufiges Ergebnis im Rahmen des gesetzten Erwartungshorizontes erzielt werden. Dieses sowie die Überleitungsrechnung zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (dnbK) liegen in Form von Mitteilungsschreiben der Regulierungsbehörde vor. Die finale Festlegung der Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode steht noch aus. Hierzu muss die Regulierungsbehörde zusätzlich noch den Effizienzvergleich durchführen und den für alle Netzbetreiber geltenden generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP) bestimmen. Die Ergebnisse der beiden Kostenprüfungsverfahren in den Sparten Strom und Gas haben entscheidenden Einfluss auf die Profitabilität sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Netzbetriebs der SWKiel Netz GmbH in der 4. Regulierungsperiode. Daher bildet die Erreichung erfolgreicher Abschlüsse der beiden Festlegungsverfahren für die Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode einen Schwerpunkt der regulatorischen Tätigkeiten im kommenden Geschäftsjahr 2023/24. Darüber hinaus wird sich die SWKiel Netz GmbH weiterhin an der strategischen Diskussion zur Fortentwicklung des Regulierungsrahmens für die Erdgasnetze beteiligen. Ziel der neu zu erarbeitenden Transformationsregulierung sollte die Flexibilisierung des derzeit bestehenden Regulierungsrahmens sein, um die absehbar endliche Versorgungstätigkeit der Erdgasverteilernetznetzreiber angemessen zu berücksichtigen. Ferner wurden die vielfältigen regulatorischen Regelprozesse fristgerecht bearbeitet. Beispielhaft hierfür ist die Einreichung der Anträge für die Kapitalkostenaufschläge 2024 (Strom und Gas) oder die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselements 2024 zu nennen. Bilanzieller Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen und massengeschäftstaugliche Kommunikationsprozesse im Zusammenhang mit dem Datenaustausch Zur erweiterten Engpassvermeidung und -beseitigung wurden durch die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit den Verbänden (BDEW, BEE, bne, EDNA, GEODE und VKU) die Prozesse und Kommunikationsformen zum Redispatch 2.0 mit Wirkung zum 01.10.2021 festgelegt. Die SWKN hat die Prozesse zum Redispatch zum 31.03.2023 produktiv genommen. Es wurden alle notwendigen prozessualen und rechtlichen Bestandteile umgesetzt. Konzessionen Die Stadtwerke Kiel AG hat sich in fünf laufenden Vergabeverfahren um Bestandskonzessionen beworben. Das bereits seit dem letzten Jahr anhängige Verfahren um die Vergabe der Wegenutzungsrechte Strom in der Gemeinde Schönkirchen ist aufgrund eines anhängigen Klageverfahrens, ausgelöst durch einen Mitwettbewerber, wiederholt ausgesetzt worden. Derzeit ist unklar, wie mit dem Verfahren seitens der Gemeinde weiter vorgegangen wird. Die übrigen laufenden Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten betreffen allesamt die Gasverteilung. Betroffen sind hier die Gebiete der Gemeinden Osdorf, Passade, Heikendorf und Fleckeby. Allerdings wurden in diesen Verfahren bislang lediglich der Beginn eines Verfahrens bzw. das jeweilige Vertragsende im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens hat die Stadtwerke Kiel AG bereits im Juli 2022 ihr Interesse an dem Neuabschluss der Wegenutzung Gas für die Gemeinde Osdorf bekräftigt und ein Vertragsangebot vorgelegt. Der jetzige Wegenutzungsvertrag Gas endet am 30.06.2023. Mit weiteren Verhandlungen wird im vierten Quartal 2023 gerechnet. Mit den Gemeinden Melsdorf und Achterwehr konnten Wegenutzungsverträge Gas mit einer Laufzeit bis Ende 2042 neu geschlossen werden, Wegenutzungsverträge Strom konnten mit den Gemeinden Melsdorf, Quarnbek und Ottendorf ebenfalls bis Ende 2042 geschlossen werden. Starker Rückgang von Gas Netzanschlüssen Durch die Diskussion und Umsetzung von wegweisenden Maßnahmen zur zukünftigen Nutzung von Strom und Wasserstoff als Primärenergieträger der Wärmeversorgung und dem Hinterfragen von Gas als Primärenergie sind die Anfragen zu neuen Gasanschlüssen im Segment der Standardanschlüsse vor allem im letzten Jahr stark rückläufig gewesen. Die Anfragen gingen im Vergleich zum Vorjahr um 60% zurück, seit dem Jahr 2020 verzeichnet die SWKiel Netz GmbH sogar einen Anfragerückgang von 85 %. Zuwachs Erzeugungsanlagen Auch im GJ 2022/2023 setzte sich der weiterhin steigende Trend beim Zuwachs von Erzeugungsanlagen fort, wobei im abgelaufenen Geschäftsjahr die sog. Plug-In-Anlagen („Balkonkraftwerke“) den Schwerpunkt darstellten. Allein im bisherigen Kalenderjahr 2023 verzeichnete die SWKiel Netz GmbH einen Zuwachs von 1.950 Erzeugungsanlagen und somit bis Ende September schon mehr Anmeldungen als im gesamten Vorjahr. Diese deutliche Zunahme von Anlagen im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH hat die Gesellschaft veranlasst, digitalisierte Eingangskanäle für alle PV-Anlagen bereitzustellen und die dahinterliegenden Prozesse weitestgehend zu automatisieren. Hinzu kamen Vereinfachungen im Anfrageprozess für den Anlagenbetreiber, welche sich auch positiv auf die nachgelagerten Prozesse beim der SWKiel Netz GmbH auswirkten. Die nach § 8 Abs. 7 EEG zum 01.01.2025 bestehende Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitales Kundenportales hat die SWKiel Netz GmbH somit bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 erfüllt. Managementsysteme Das zweite Überwachungsaudit nach DIN EN ISO 9001 wurde planmäßig im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 durch ESC Cert GmbH durchgeführt. Dabei wurden keine Normabweichungen festgestellt, erkannte Verbesserungspotentiale befinden sich in der Umsetzung. Der Termin für die Rezertifizierung ist für Juli 2024 avisiert. Das Anlagensicherheitsmanagementsystem (ASMS) nach Anhang III der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) wurde für den Speicher Rönne eingeführt. In der Befahrung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Anfang September wurde das Managementsystem erneut geprüft (Schwerpunkt KAS-51 „Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter“) und positiv bewertet. Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog gem. § 11 Absatz 1a EnWG (08/2015) Im Mai 2023 wurde das Rezertifizierungsaudit gemäß § 11 Absatz 1a EnWG erfolgreich durchgeführt. Das erneuerte Zertifikat ist bis 07/2026 gültig. Die normativen und selbstauferlegten Anforderungen aus dem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) wurden angewendet. Die jährlichen Aufgaben wie u.a. die Überprüfung der Dokumente, das Risikomanagement und das Managementreview wurden durchgeführt. Besondere Vorkommnisse aus dem Anwendungsbereich des ISMS sind nicht zu berichten. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Mai 2022 die Allgemeinverfügung zum Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) vom Februar 2020 zurückgenommen, da die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt worden war. Im Oktober 2022 wurde durch die Politik einen Neustart für den Rollout der Smart Meter Gateway (SMGW) in Aussicht gestellt. Nur wenige Tage später hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen ersten Referentenentwurf zum GNDEW vorgelegt. Im April 2023 wurde das GNDEW im Bundestag beschlossen und im weiteren Gesetzgebungsprozess am 12. Mai 2023 abschließend auch vom Bundesrat gebilligt. Mit der Veröffentlichung des GNDEW im Bundesgesetzblatt ist dieses am 27. Mai 2023 endgültig in Kraft getreten. Der formulierte Fahrplan mit dem Rollout-Ziel 2030 hat weiterhin Bestand und wird mit Inkrafttreten des Gesetzes zeitnah starten. Die iMSys-Ausstattungspflicht für grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) erfolgt dabei abgestuft. Für Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch von durchschnittlich über 6.000kWh (bis einschließlich 10.000kWh) - z.B. der Jahresverbrauch von einem Allgemeinstromzähler in einer Liegenschaft mit Wärmepumpe oder Fahrstuhl - beginnt der iMSys-Rollout spätestens 2025. Bis Ende 2025 sollen zunächst 25% aller auszustattenden Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden; schon Ende 2028 sind 50% der betroffenen Messstellen auszustatten. Bis zum 31. Dezember 2030 müssen mindestens 95% aller auszustattenden Messstellen mit dem o.g. Jahresverbrauch ausgestattet werden, so dass von einem großflächigem iMSys-Rollout gesprochen werden kann. Das GNDEW sieht wie in den Entwürfen angekündigt zukünftig ein Kostensplitting der Preisobergrenzen (POG) vor, um den Anschlussnutzer bei den iMSys-Kosten zu entlasten. Die Differenzbeträge zwischen den Preisobergrenzen und den an die Kunden verrechenbaren Anteil sind zukünftig durch die Anschlussnetzbetreiber zu refinanzieren. Für private Haushalte und Kleingewerbe werden die Kosten für ein iMSys unter dem Strich deutlich reduziert, auch um die Akzeptanz weiter zu erhöhen. Mit dem GNDEW wird zukünftig auch ermöglicht, dass mehrere Zählpunkte an ein SMGW angebunden werden - die sogenannte 1:n Fähigkeit. Darüber hinaus kann - unter Einhaltung angrenzender Bestimmungen aus dem GNDEW - diese Bündelung an ein SMGW auch in räumlicher Nähe einer Liegenschaft, z.B. in Netzknoten der Netzbetreiber, realisiert werden. 3. Geschäftsentwicklung Das Geschäftsjahr 2022/23 im Überblick Im Prognosebericht des Geschäftsjahres 2021/22 unterstellte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/23 ein negatives Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Verlustausgleich. Die Ist-Abweichung gegenüber der prognostizierten Planung resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Netznutzungsentgelten im Segment Gas. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021/22 hat sich das Betriebsergebnis der SWKiel Netz GmbH um -7,1 Mio. EUR auf -10,1 Mio. EUR verschlechtert (Vorjahr: -3,0 Mio. EUR). Im Vorjahresvergleich resultiert die Verschlechterung ebenfalls aus gesunkenen Netznutzungsentgelten im Segment Gas. Vor dem Hintergrund der geltenden, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die Geschäftsentwicklung insgesamt zufriedenstellend verlaufen. Entwicklung in den Sparten Strom und Gas Die durchgeleiteten Strommengen sanken im Geschäftsjahr 2022/23 um -4,3% auf 1.093 GWh (VJ: 1.143 GWh). Die erlösten Netznutzungsentgelte erhöhten sich im gleichen Zeitraum um +4,2 Mio. EUR auf 53,6 Mio. EUR (VJ: 49,4 Mio. EUR) aufgrund einer Preiserhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Die durchgeleitete Gasmenge sank einsparungsbedingt um -985 GWh von 4.806 GWh auf 3.820 GWh (Veränderung: -20,5% im Vergleich zum VJ). Die erlösten Netznutzungsentgelte sind um +0,8 Mio. EUR auf 37,3 Mio. EUR gestiegen (VJ: 36,5 Mio. EUR). Das Preisniveau für die Netznutzungsentgelte ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Bei Über- oder Unterschreitungen der im Vergleich zu den genehmigten Erlösobergrenzen realisierten Umsatzerlösen finden die Regelungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) Anwendung, so dass mittel- bis langfristig ein Ausgleich stattfinden wird. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto in Bezug auf die Netznutzungsentgelte im Strombereich von 1,5 Mio. EUR zugeführt. Die vorgelagerten Netzkosten in den Sparten Strom und Gas sind im Berichtszeitraum insgesamt um -0,4 Mio. EUR von 28,3 Mio. EUR auf 27,9 Mio. EUR gesunken. Im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH waren zum Stichtag 30. September 2023 insgesamt 296 Stromlieferanten (VJ: 299) aktiv, die Anzahl der Gaslieferanten im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH betrug zum Stichtag 30. September 2023.216 (VJ: 213). Entwicklung in den nichtregulierten Sparten Fernwärme und Wasser Die SWKiel Netz GmbH ist als Betriebsführer für die Wasserproduktionsanlagen und -netze sowie die Fernwärmenetze für die Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft tätig. Inhalt und Umfang haben sich zum Vorjahr nicht verändert. Ertragslage Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge Der Gesamtumsatz der SWKiel Netz GmbH stieg im Berichtsjahr um +14,7 Mio. EUR auf 196,0 Mio. EUR (VJ: 181,4 Mio. EUR). Die um +8,7 Mio. EUR höheren Umsatzerlöse von 88,9 Mio. EUR (VJ: 80,2 Mio. EUR) aus der Sparte Strom resultieren im Wesentlichen aus höheren Umsatzerlösen bei den Mehr- und Mindermengenabrechnungen und gestiegenen Netznutzungsentgelten. In der Sparte Gas sind die Umsatzerlöse von 46,2 Mio. EUR im Vorjahr um +8,3 Mio. EUR auf 54,5 Mio. EUR gestiegen. Die Ursache für die gestiegenen Umsatzerlöse in der Sparte Gas ist im Wesentlichen auf die höheren Netznutzentgelte zurückzuführen, sowie auf die höheren Umsätze bei den Mehr- und Mindermengenabrechnungen. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen mit der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft sind im Berichtszeitraum um +0,2 Mio. EUR auf 13,8 Mio. EUR (VJ: 13,6 Mio. EUR) gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Betriebs- und Instandhaltungserlösen für die Wasser- und Fernwärmenetze, d.h. im Dienstleistungsgeschäft gab es mehr Beauftragungen an die SWKiel Netz GmbH. Die Umsatzerlöse aus der Abrechnung der EEG- und KWK-Aufwendungen an den Übertragungsnetzbetreiber bleiben mit 30,4 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (VJ: 30,5 Mio. EUR, Veränderung -0,1 Mio. EUR). scroll
* Angaben in Mio. € scroll
* Angaben in Mio. € Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 um -0,1 Mio. EUR auf 0,1 Mio. EUR gesunken (VJ: 0,2 Mio. EUR). Materialaufwand Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um +19,6 Mio. EUR auf 152,9 Mio. EUR deutlich gestiegen (VJ: 133,3 Mio. EUR). Die gestiegenen Aufwände resultieren im Wesentlichen aus deutlich höheren Kosten aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung sowie zusätzlich aus gestiegenen Aufwendungen für Instandhaltung und Entstörung. scroll
* Angaben in Mio. € Der Aufwand für die Beschaffung der Verlustenergie ist mit 3,9 Mio. EUR um +2,7 Mio. EUR zudem deutlich höher als im Vorjahr (VJ: 1,2 Mio. EUR). Die Pachtverrechnung für die von der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft überlassenen Netze stieg ebenfalls um +0,6 Mio. EUR auf 29,2 Mio. EUR (VJ: 28,6 Mio. EUR). Der gestiegene Pachtaufwand resultiert aus der Erhöhung der kalkulatorischen Kosten und Reduktion der kostenmindernden Erlöse. Personalaufwand Der Personalaufwand für die in der SWKiel Netz GmbH angestellten Geschäftsführer, Leitungspersonal und Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Tariferhöhung um +1,1 Mio. EUR auf 29,2 Mio. EUR erhöht (VJ: 28,1 Mio. EUR). Sonstiger betrieblicher Aufwand Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zur Vorperiode im Geschäftsjahr 2022/23 um +1,9 Mio. EUR auf 25,1 Mio. EUR gestiegen (VJ: 23,2 Mio. EUR). Die Steigerung resultiert u.a. aus höheren internen Verrechnungen, die im Wesentlichen auf gestiegenen Personalkosten beruhen, sowie zusätzlich aus höherem Beratungs-, Fortbildungs- und IT-Dienstleistungskosten hervorgehen. Finanzergebnis Das Finanzergebnis der SWKiel Netz GmbH beträgt im GJ 2022/23 0,8 Mio. EUR. Dies entspricht einer Erhöhung von 0,9 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (-0,1 Mio. EUR). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus den Zinserträgen mit verbundenen Unternehmen (GJ: 2022/23 0,8 Mio. EUR; VJ: 0 Mio. EUR). Operatives Ergebnis Die SWKiel Netz GmbH erwirtschaftete im Berichtszeitraum ein negatives Betriebsergebnis von -10,9 Mio. EUR (VJ: -3,0 Mio. EUR, Veränderung: -7,9 Mio. EUR). Das negative Jahresergebnis wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages von der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft ausgeglichen. Steuerungsrelevante Kennzahlen Steuerungsrelevante Kennzahl in der SWKiel Netz GmbH ist das Adjusted EBIT (nach IFRS). In der Überleitung des Betriebsergebnisses nach HGB auf das Adjusted EBIT nach IFRS sind im Wesentlichen Unterschiede in der Bewertung von Rückstellungen von Relevanz. Das Ergebnis nach HGB ergibt sich aus dem Ansatz von sonstigen Rückstellungen und einer Pauschalwertberichtigung, die nur HGB-Relevanz haben; bereinigt um diese Effekte ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022/23 ein negatives Adjusted EBIT nach IFRS i.H.v. -9,4 Mio. EUR, welches somit um -4,3 Mio. EUR schlechter ausfällt als im Geschäftsjahr 2021/22 (VJ: -5,1 Mio. EUR). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das negative Betriebsergebnis um ca. 263% verschlechtert. Bezogen auf das negative Planergebnis für das Geschäftsjahr 2022/23 i.H.v. -1,5 Mio. EUR ist das Betriebsergebnis i.H.v. -10,9 Mio. EUR deutlich negativer ausgefallen. In Bezug auf das geplante Adjusted EBIT nach IFRS i.H.v. -1,5 Mio. EUR ergibt sich im aktuellen Geschäftsjahr ein negativer Effekt. Bezüglich der Erlösobergrenzen im Strom und Gas wurde von der Gesellschaft entsprechend den vorliegenden, finalen Bescheiden der Bundesnetzagentur für die Dauer der dritten Regulierungsperiode (Strom und Gas) geplant. Veränderungen zum Vorjahr ergeben sich sowohl aus der Abschmelzung aus Effizienzwerten der jeweiligen Sparten und Kapitalkostenabschlägen als auch aus dem Abbau der konventionellen Zähler im Segment Strom. Weitere Ursachen sind Anpassungen der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und volatile Kostenbestandteile. Veränderungen zum Planwert resultieren im Wesentlichen aus der Mengenentwicklung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Zielerreichung hat. Im Vergleich zur Planung ist die Erlösobergrenze Strom im Geschäftsjahr 2022/23 aufgrund von deutlich höheren vorgelagerten Netznutzungsentgelten entsprechend deutlich gestiegen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ergibt sich diesbezüglich ebenfalls eine deutliche Steigerung. Bei der Erlösobergrenze Gas zeichnete sich im Vergleich zur Planung eine Erhöhung ab, resultierend im Wesentlichen aus gestiegenen vorgelagerten Netznutzungsentgelten. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ergibt sich eine deutliche Steigerung der Erlösobergrenze. Grund hierfür sind hier ebenfalls die vorgelagerten Netznutzungsentgelte. Die Energiemengen werden als nicht-finanzielle Leistungsindikatoren definiert. Im Prognosebericht des Geschäftsjahres 2021/22 hatte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/23 eine Mengenplanung zugrunde gelegt, die für das Segment Strom eine Menge von 1.133 GWh und für das Segment Gas eine Menge von 4.726 GWh berücksichtigte. Die Mengenentwicklung in der Sparte Strom ist im Vergleich zum Vorjahr mit -4,3% auf 1.093 GWh (VJ: 1.143 GWh) gesunken, ebenso verzeichnet die Gesellschaft eine deutliche Abnahme der durchgeleiteten Mengen im Vergleich zum Vorjahr in der Sparte Gas mit -20,5% auf 3.820 GWh (VJ: 4.806 GWh). Die Planmengen wurden in beiden Medien im abgelaufenen GJ 2022/23 nicht erreicht. Für das nächste Geschäftsjahr erwarten wir auf Basis der im 7-Jahres-Gradtagsmittel gewichteten Mengen im Strom eine Durchleitungsmenge von 1.118 GWh und im Gas eine Menge von 4.224 GWh. Insgesamt lagen die Gradtagszahlen in Kiel im Geschäftsjahr 2022/23 mit einem kumulierten Wert von 3.190,3 um 4,6% unter dem kumulierten Vorjahreswert von 3.343,5. Investitionen Die Bauprojekte, die die SWKiel Netz GmbH für den Asset-Owner aufgrund ihres Geschäftszweckes im Laufe eines Geschäftsjahres plant und durchführt, haben in den Folgeperioden über eine angepasste Pachtverrechnung für die überlassene Strom- und Gasinfrastruktur Auswirkungen auf das Ergebnis. In die Infrastruktur wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt investiert: scroll
* Angaben in Mio. € Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der SWKiel Netz GmbH ist im Vergleich zum Vorjahr um +7,6 Mio. EUR von 43,3 Mio. EUR auf 50,9 Mio. EUR gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 8,1 Mio. EUR um +1,3 Mio. EUR höher als im letzten Geschäftsjahr (VJ: 6,8 Mio. EUR), während die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um +5,9 Mio. EUR auf 17,9 Mio. EUR gesunken sind (VJ: 12,0 Mio. EUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um +0,5 Mio. EUR auf 0,7 Mio. EUR (VJ: 0,2 Mio. EUR). Die liquiden Mittel verbleiben mit 24,2 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (VJ: 24,3 Mio. EUR). Die gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. +1,2 Mio. EUR resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen erhaltenen Abschlagszahlungen aus Netznutzung und EEG. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um +5,9 Mio. EUR gestiegen. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf den deutlich höheren Verlustausgleich gegenüber der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft. Die Baukostenzuschüsse, die die SWKiel Netz GmbH im Rahmen der Erstellung von Strom- und Gasnetzanschlüssen von Anschlussnehmern erhebt, erhöhten sich um +1,4 Mio. EUR auf 22,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022/23 (VJ: 21,0 Mio. EUR). Die Rückstellungen der Gesellschaft verminderten sich von 11,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021/22 um -2,3 Mio. EUR auf 9,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022/23. Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus kurzfristigen Energierückstellungen, deren Verminderung im Gros auf eine höhere Rückstellung bei den vorgelagerten Netznutzungsentgelte im Vorjahr zurückzuführen ist, die es im aktuellen Geschäftsjahr nicht gab. Ebenso waren die Rückstellungen für Weihnachtsgeld im Vorjahr deutlich höher, wohingegen sich die Rückstellungen für die Anreizregulierung gegenläufig entwickelten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen steigen aufgrund höherer Verbindlichkeiten aus Mehr- und Mindermengenabrechnung um +0,2 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR (VJ: 0,2 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um +0,5 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR (VJ: 0,3 Mio. EUR). Dieser Wert resultiert im Wesentlichen aus einer negativen Entwicklung in Bezug auf Positionen, die im Vorjahr noch auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wurde, wie u.a. die Verbindlichkeiten aus KWK gegenüber der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft. Trotz eines positiven Cash-Flow Effekts aus den gestiegenen Verbindlichkeiten, haben wir einen negativen Cash-Flow in Höhe von -5,7 Mio. EUR (VJ: +6,5 Mio. EUR) aus der laufenden Geschäftstätigkeit, resultierend i.W. aus dem schlechteren Jahresergebnis. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit ist um +0,7 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR gestiegen (VJ: 5,1 Mio. EUR). Dies resultiert im Wesentlichen aus einem um +0,4 Mio. EUR höheren Verlustausgleich von der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft in Höhe von 3,1 Mio. EUR (VJ: +2,7 Mio. EUR) sowie einer um +0,3 Mio. EUR höheren Einzahlung aus erhaltenen Zuschüssen und Zuwendungen in Höhe von 2,8 Mio. EUR (VJ: 2,5 Mio. EUR). Ein neues Darlehen wurde so wie im Vorjahr nicht aufgenommen. In Summe der beiden oben genannten Cash-Flows ergibt sich eine um -11,6 Mio. EUR veränderter Cash-Flow in Höhe von +0,1 Mio. EUR (VJ: +11,7 Mio. EUR). Es ergibt sich ein um +0,1 Mio. EUR veränderter, positiver Finanzmittelfonds am Ende der Periode von +24,4 Mio. EUR (VJ: +24,3 Mio. EUR). Mitarbeiter Im Geschäftsjahr beschäftigten die SWKiel Netz GmbH durchschnittlich 325 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 4 Praktikanten/-innen/Diplomanden/-innen/studentische Hilfskräfte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach den Regelungen des Tarifvertrages TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) beschäftigt. Eine Mitarbeiterin hat in den Vorjahren einen ATZ-Vertrag abgeschlossen. Diese befindet sich zum 30. September 2023 in der ATZ-Freistellungsphase. C TätigkeitenabschlussHinweis: Die Segmente Stromverteilung und Gasverteilung sind - wie erstmalig im Jahresabschluss 2020/2021 angewandt - um die energienahen Dienstleistungen im jeweiligen Segment erweitert. Ertragslage in der Elektrizitätsverteilung und energienahe Dienstleistung bei der Elektrizität Im Vergleich zum Vorjahr ist das Ergebnis der o.g. Tätigkeit schlechter ausgefallen. Das Ergebnis verschlechtere sich vor Ergebnisabführung von -4,0 Mio. EUR um -1,3 Mio. EUR auf -5,3 Mio. EUR. Die Steigerung der Gesamtleistung um +7,2 Mio. EUR auf 123,3 Mio. EUR (VJ: 116,1 Mio. EUR) resultiert dabei im Wesentlichen aus den Veränderungen bezüglich der Umsatzerlöse bei der Mehr- und Mindermengenabrechnung. Diese Veränderung bzw. die Gegenposition spiegelt sich auch in den deutlich gestiegenen Materialaufwänden von +7,8 Mio. EUR auf 107,0 Mio. EUR (VJ: 99,2 Mio. EUR) wider, da die Kosten bei den Mehr- und Mindermengenabrechnungen spiegelbildlich ebenfalls höher ausgefallen sind. Den gestiegenen Umsatzerlösen bei den Netznutzungsentgelten stehen zudem gestiegene Kosten aus der Verlustenergie gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Erträge verbleiben mit 0,1 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Der Personalaufwand steigt im Wesentlichen aufgrund von Tarifsteigerungen um +0,5 Mio. EUR auf 11,4 Mio. EUR (VJ: 10,9 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um +0,7 Mio. EUR auf 10,5 Mio. EUR gestiegen (VJ: 9,8 Mio. EUR). Dies resultiert insbesondere aus gestiegenen Personalkosten sowie höheren Kosten aus IT- und Beratungsaufwand bei den internen Verrechnungen. Vermögens- und Finanzlage in der Elektrizitätsverteilung und der energienahen Dienstleistungen bei der Elektrizität Die Steigerung der Bilanzsumme von 31,5 Mio. EUR um +8,0 Mio. EUR auf 39,5 Mio. EUR in der o.g. Tätigkeit resultiert im Wesentlichen aus einer deutlichen Reduzierung des Guthabens bei Kreditinstituten von -4,1 Mio. EUR auf 10,6 Mio. EUR (VJ: 14,7 Mio. EUR). Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus geringeren liquiden Mittelzuflüssen des Übertragungsnetzbetreibers für das Küstenkraftwerk Kiel, dem im Vorjahr noch ein Mittelzufluss in höherem Umfang entgegenstand. Der Steigerung der Bilanzsumme durch das gestiegene Guthaben bei Kreditinstituten steht eine um +12,1 Mio. EUR auf 28,9 Mio. EUR veränderte Position aus der Verrechnung zwischen den Tätigkeitsbereichen, den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (VJ: 16,8 Mio. EUR) gegenüber. Hinzu kommt eine um +0,3 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR (VJ: 0,1 Mio. EUR) gestiegene Position bei den sonstigen Vermögensgegenständen. Auf der Passivseite erhöhten sich die empfangenen Ertragszuschüsse um +1,7 Mio. EUR auf 15,3 Mio. EUR (VJ: 13,6 Mio. EUR). Dies begründet sich aus einer Erhöhung der Baukostenzuschüsse, die die SWKiel Netz GmbH im Rahmen der Erstellung von Stromnetzanschlüssen erhebt. Vermindert haben sich hingegen die sonstigen Rückstellungen um -1,2 Mio. EUR auf 6,6 Mio. EUR (VJ: 7,8 Mio. EUR). Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus einem verminderten Rückstellungsbedarf bei den kurzfristigen Energierückstellungen und hier im Wesentlichen aufgrund einer höheren Rückstellung bei den vorgelagerten Netznutzungsentgelten im Vorjahr. Des Weiteren fand auf der Passivseite eine Erhöhung bei den Verbindlichkeiten um +7,5 Mio. EUR auf 17,6 Mio. EUR (VJ: 10,1 Mio. EUR) statt. Im Wesentlichen beruht diese Veränderung auf um +7,0 Mio. EUR höheren sonstigen Verbindlichkeiten von 16,9 Mio. EUR (VJ: 9,9 Mio. EUR). Diese resultieren im Wesentlichen aus einer deutlich höheren Verbindlichkeit aus Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber als im Vorjahr. Dem gegenüber steht eine um +0,4 Mio. EUR auf 0,7 Mio. EUR gestiegene Position aus den restlichen saldierten Verbindlichkeiten-Posten (VJ: 0,3 Mio. EUR), im Wesentlichen bestehend aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Ertragslage in der Gasverteilung und der energienahen Dienstleistung beim Gas Im Vergleich zum Vorjahr ist das Ergebnis der o.g. Tätigkeit etwas schlechter ausgefallen. Das negative Ergebnis verschlechterte sich vor Ergebnisabführung von -2,2 Mio. EUR um -4,2 Mio. EUR auf -6,4 Mio. EUR. Die Erhöhung der Umsatzerlöse um +7,6 Mio. EUR von 47,8 Mio. EUR auf 55,4 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Erlösen aus Mehr- und Mindermengenabrechnung. Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich unwesentlich auf 0,0 Mio. EUR (VJ: 0,1 Mio. EUR). Die Erhöhung der Materialaufwendungen um +11,2 Mio. EUR auf 44,0 Mio. EUR (VJ: 32,8 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus höheren Kosten bezogen auf die Mehr- und Mindermengenabrechnung Gas. Der Personalaufwand verbleibt mit 9,7 Mio. EUR fast unverändert auf Vorjahresniveau (VJ: 9,6 Mio. EUR). Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um +0,7 Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR (VJ: 7,7 Mio. EUR) resultiert aus gestiegenen Personalkosten sowie höheren Kosten aus IT- und Beratungsaufwand. Vermögens- und Finanzlage in der Gasverteilung und den energienahen Dienstleistungen Gas Die Bilanzsumme in der Tätigkeit Gas ist von 15,1 Mio. EUR um +5,4 Mio. EUR auf 20,5 Mio. EUR gestiegen. Die Veränderung resultiert aus dem um +4,7 Mio. EUR auf 12,8 Mio. EUR gestiegenen Guthaben bei Kreditinstituten (VJ: 8,1 Mio. EUR). Des Weiteren ergeben sich um +0,8 Mio. EUR auf 7,7 Mio. EUR gestiegenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (VJ: 6,9 Mio. EUR). Diese resultieren im Wesentlichen aus um -0,4 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (VJ: 0,8 Mio. EUR) sowie um +1,1 Mio. EUR auf 7,1 Mio. EUR gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen (VJ: 5,9 Mio. EUR). Sich gegenseitig neutralisierende Effekte finden sich zudem bei den um +0,1 Mio. EUR auf 0,2 Mio. EUR gestiegenen sonstigen Vermögensgegenständen (VJ: 0,1 Mio. EUR) und den um -0,1 Mio. EUR auf 0,0 Mio. EUR gesunkenen Forderungen gegen andere Unternehmenstätigkeiten (VJ: 0,1 Mio. EUR). Auf der Passivseite reduzierten sich die empfangenen Ertragszuschüsse um -0,3 Mio. EUR auf 7,1 Mio. EUR (VJ: 7,4 Mio. EUR). Diese stammen aus einer Verminderung von Baukostenzuschüssen. Gesunken sind zudem die sonstigen Rückstellungen um -0,9 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR (VJ: 2,4 Mio. EUR), im Wesentlichen durch gesunkenen kurzfristigen Energierückstellungen bezogen auf die Mehr- und Mindermengenabrechnung. Hingegen gestiegen sind die den Verbindlichkeiten um +6,7 Mio. EUR auf 11,9 Mio. EUR (VJ: 5,2 Mio. EUR). Dies resultiert im Wesentlichen aus einer um +5,7 Mio. EUR auf 10,4 Mio. EUR gestiegenen Verbindlichkeit gegenüber anderen Unternehmenstätigkeiten (VJ: 4,7 Mio. EUR). Diese resultieren im Wesentlichen aus den Veränderungen beim Verlustausgleich gegenüber der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft. Ebenfalls gestiegen sind die restlichen saldierten Verbindlichkeiten um +0,9 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR (VJ: 0,6 Mio. EUR). Ertragslage moderner und intelligenter Messstellenbetrieb Die Tätigkeit um den modernen Messstellenbetrieb befindet sich nach wie vor im Aufbau. Das Ergebnis vor Ergebnisabführung liegt mit -0,4 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse steigen um +0,5 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR (VJ: 0,9 Mio. EUR). Der Materialaufwand verändert sich ebenfalls um +0,5 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR (VJ: 1,1 Mio. EUR). Der Personalaufwand ist bleibt ebenfalls unverändert bei 0,1 Mio. EUR (VJ: 0,1 Mio. EUR) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR (VJ: 0,1 Mio. EUR). Die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen der Grundzuständigkeit als Messstellenbetreiber erfolgte zu wesentlichen Teilen durch die Gesellschaft selbst, während die Dienstleistung der Gateway-Administration weiterhin eingekauft wurde. Vermögens- und Finanzlage moderner und intelligenter Messstellenbetrieb Die Bilanzsumme zeigt einen Schlussbestand in Höhe von 3,1 Mio. EUR (VJ: 3,9 Mio. EUR, Veränderung -0,8 Mio. EUR). Auf der Aktivseite ergeben sich Guthaben bei Kreditinstituten von 0,8 Mio. EUR (VJ: 1,5 Mio. EUR, Veränderung -0,7 Mio. EUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um +0,1 Mio. EUR auf 0,6 Mio. EUR gestiegen (VJ: 0,5 Mio. EUR). Ebenfalls erhöht haben sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um -0,2 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR (VJ: 1,9 Mio. EUR). Auf der Passivseite sanken die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmenstätigkeiten auf 3,1 Mio. EUR (VJ: 3,9 Mio. EUR, Veränderung: -0,8 Mio. EUR), während die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen Verbindlichkeiten mit jeweils 0,0 Mio. EUR auf Vorjahresniveau verbleiben. D Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Prognosebericht Im Rahmen der Konzernplanung wurde durch die SWKiel Netz GmbH im Geschäftsjahr 2022/23 eine Planung für das kommende Geschäftsjahr 2023/2024 erstellt. Grundlage für die Erstellung der Wirtschaftsplanung waren neben weitestgehend konstanten Aufwendungen im Bereich der technischen Dienstleistungen und den Erkenntnissen aus den Kostenprüfungen und den Effizienzvergleichen für die vierte Regulierungsperiode (soweit bereits bekannt) bei der Ermittlung der Umsatzerlöse insbesondere die auf das 7-Jahres-Gradtagsmittel gewichteten Mengen. Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2023/2024 ein weiterhin negatives Betriebsergebnis nach HGB in Höhe von 0,8 EUR, welches somit durch den Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft ausgeglichen werden muss. Nach IFRS wird im aktuellen Geschäftsjahr 2022/23 ein negatives Adjusted EBIT von -9,4 Mio. EUR vor Verlustausgleich erreicht. In der Planung für das Geschäftsjahr 2023/24 wird ein weiterhin negatives Adjusted EBIT nach IFRS vor Verlustausgleich erwartet, welches deutlich besser als im Geschäftsjahr 2022/23 ausfällt. Das Verfahren zur Kostenprüfung Gas für die vierte Regulierungsperiode ist weitgehend abgeschlossen, auch für das Verfahren zur Kostenprüfung Strom liegen hinreichende Erkenntnisse vor, wodurch für die kommenden Jahre eine solide Planungssicherheit erzielt werden konnte. Schwankungen in den Aufwendungen für vorgelagerte Netznutzungsentgelte bzw. den vermiedenen Netznutzungsentgelten können zukünftig allerdings zu deutlichen Veränderungen führen, insbesondere der zulässigen Erlöse in der Sparte Strom. Auch witterungsbedingte Schwankungen, die über das Regulierungskonto ausgeglichen werden, können konstanten Erlösen im Weg stehen. Im kommenden Geschäftsjahr 2023/24 wird die Erlösobergrenze in der Stromverteilung voraussichtlich deutlich steigen. Wesentliche Gründe hierfür sind die stark steigenden Preise für die Bezugslast aus dem vorgelagerten Stromnetz sowie gestiegene Personalkosten. In der Sparte Gasverteilung gehen wir hingegen von einer Reduzierung der Erlösobergrenze für das kommende Geschäftsjahr aus. Hier sind die vorgelagerten Netznutzungsentgelte maßgeblicher Grund für die Entwicklung. Ebenfalls wird die zukünftige Ergebnisentwicklung des Netzgeschäfts von dem Absinken der Eigenkapitalzinssätze beeinflusst sowie von dem Wert für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP), die beide wesentlich auf die Höhe der zu erzielenden Netznutzungsentgelte einwirken. 2. Chancen- und Risikobericht Für die SWKiel Netz GmbH ist es wichtig, potenzielle Risiken regelmäßig und frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und zu vermeiden. Ebenso ist es für die Gesellschaft von großer Wichtigkeit, die unternehmerischen Chancen zu erkennen und diese positiv für die Unternehmensentwicklung zu nutzen. Für diese Zwecke setzt das Unternehmen ein Risikomanagementsystem ein. Dieses definiert einheitliche Standards für die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen und Risiken. Das Risikomanagementsystem sowie die identifizierten Chancen und Risiken werden regelmäßig vom Alleingesellschafter Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft überprüft. Um einen angemessenen Wert- und Qualitätserhalt der Netze zu gewährleisten, wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr in erforderlichem Maße Reinvestitionen in Abstimmung mit der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft vorgenommen. In Verbindung mit entsprechenden Instandhaltungsstrategien wird somit den Risiken des Netzbetriebs aus Sicht der Gesellschaft im erforderlichen Maße entgegengewirkt. Für den bevorstehenden Winter geht die SWKiel Netz GmbH auf Basis von Informationen der vorgelagerten Netzbetreiber Gasunie Deutschland Transport Services GmbH und Schleswig-Holstein Netz AG, wie bereits im Vorjahr, von einer ausreichenden Bereitstellung von Gaskapazitäten aus, sofern es im Rahmen der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht zu einer generellen Gasmangellage in Deutschland kommt, die in der Folge auch Einschränkungen im Gasnetz der SWKiel Netz GmbH zur Folge haben könnte. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021/22 ergeben sich in der Gesamtbetrachtung keine nennenswerten Chancen und Risiken. Folgende Chancen und Risiken sind aus Gründen der Vollständigkeit zu nennen: Preischancen und -risiken In der Kategorie der Preischancen und -risiken zeigen wir Preiseffekte bei den Netznutzungsentgelten Gas, die sich aus der möglichen Veränderung zugrundeliegenden Erlösobergrenze im Verlauf der folgenden Geschäftsjahre ergeben kann. Hierbei gehen wir aus Chancen-/Risikensicht von einer Schwankungsbreite von +/- 2% der Brutto-EOG der Planung aus. Mengenchancen und -risiken Das operative Ergebnis kann durch Mengenschwankungen auf der der Absatzseite positiv oder negativ beeinflusst werden. Mengeneffekte haben allerdings nur vorübergehenden Charakter, da das System der Anreizregulierung diese Effekte über die nächsten Geschäftsjahre rollierend ausgleicht. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich aus diesen beiden Positionen daher keine veränderten Chancen oder Risiken. Absatzschwankungen durch gegenüber der Preisblattkalkulation geändertem Abnahmeverhalten Gegenüber den in der Preisblattkalkulation zugrunde gelegten Mengen Strom kann es in den folgenden Geschäftsjahren durch geändertes Abnahmeverhalten der Endkunden zu Über- und Unterschreitungen dieser Mengen kommen, womit ein mengenbedingter Rückgang oder Zuwachs der Netznutzungsentgelte einhergeht. Hierbei gehen wir aus Chancen-/Risikensicht von einer Schwankungsbreite von +/- 5% der Brutto EOG der Planung aus. Mengenschwankungen in der Mehrmindermengenabrechnung Strom Durch Abweichungen zwischen den bilanzierten Strommengen im Energiedatenmanagement (EDM) und den durch Zählerwerte gemessenen Abnahmemengen kommt es zu Aufwendungen und Erlösen in der Mehrmindermengenabrechnung. Wenn dazu im Energiedatenmanagement die in der Bilanzierung angenommenen Netzverluste nicht mit den tatsächlichen Netzverlusten übereinstimmen, entstehen hieraus Erlös- oder Aufwandsüberhänge, die für die SWKiel Netz GmbH einen Ergebniseffekt ergeben. Dieses Risiko wird als sogenanntes Radarrisiko nicht monetär bewertet, sondern lediglich im Verlauf eines Geschäftsjahres in seiner jeweiligen Entwicklung berichtet Mengenschwankungen durch Wettereinflüsse Schwankende Temperaturen führen zu reduzierten oder erhöhten Energiemengen im Strom- bzw. überwiegend im Gasnetz. Hieraus resultieren für die SWKiel Netz GmbH Schwankungen im Ergebnis der Gesellschaft. Die Chance, bzw. das Risiko wird durch ein zentrales Wettermodell ermittelt und für die folgenden Geschäftsjahre monetär bewertet. Operative Chancen und Risiken Operative Chancen und Risiken entstehen uns hauptsächlich durch den Bau und den Betrieb der Netze. Risiken aus Cyber-IT-GIS Unter diesem Risiko subsummieren wir die drei einzelnen Risiken GIS-Sachschaden, GIS-Datenverlust und GIS-Folgeschaden nach Cyberangriff. Bei dem Risiko aus GIS-Sachschaden geht es um den Aufwand für die Wiederherstellung der Auskunftssoftware, wenn diese nach einem Cyberangriff komplett oder teilweise funktionsunfähig sein sollte. Bei dem Risiko aus GIS-Datenverlust geht es um den Aufwand für Wiederbeschaffung, Korrektur oder Prüfung der Daten, wenn diese durch einen Cyberangriff manipuliert, gelöscht oder zerstört worden sein sollten. Bei dem Risiko aus GIS-Folgeschäden geht es um das Risiko, dass durch einen Cyber-Angriff beschädigte oder manipulierte Daten zu Falschauskünften führen. Diese Risiken werden von uns als Radarrisiken eingestuft, da wir aufgrund vorhandener Versicherungen faktisch kein Risiko sehen. Vor dem Hintergrund stetig steigender Cyber-Risiken prüfen wir die Risikolage regelmäßig. Folgepflicht Konzessionen In den Konzessionsverträgen mit der Landeshauptstadt Kiel sind Regularien zu Folgeverpflichtungen und Schäden geregelt, bei denen die SWKiel Netz GmbH bis zu einer bestimmten Höhe monetär in Anspruch genommen werden kann. Dieses Risiko ist auf Basis der Regularien in den Konzessionsverträgen mit einer bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Netzanschluss-Netznutzungsverträge Dieses Risiko beschreibt das Risiko die Kosten für Anschlussverstärkungen über Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenzuschläge nicht zurückverdienen zu können, weil Netzanschluss- sowie Netznutzungsverträge fehlen. Bewertet und aktualisiert wird das Risiko über eine Expertenschätzung Kontaminierung Wasserversorgung Das Risiko beschreibt die Gefährdung des Grundwassers oder des Trinkwassere durch Kontamination, bzw. die Gefährdung oder Einschränkung der Trinkwasserversorgung. Bewertet wird dieses Risiko über eine Expertenschätzung. Risiko aus Störungen der Lieferketten Die SWKiel Netz GmbH kann aufgrund von Störungen in den Lieferketten dem Risiko von Lieferverzögerungen sowie Kostensteigerungen ausgesetzt sein. Wir bewerten dieses Risiko als Radarrisiko ohne monetäre Bewertung oder Einschätzung einer Eintrittswahrscheinlichkeit. Operationelle Risiken Als weiteres Radarrisiko bewertet die SWKiel Netz GmbH das operationelle Risiko. Es beschreibt die Gefahr unerwarteter Verluste aus Mängeln oder dem Versagen interner Prozesse, Personen, Systeme oder bei der Umsetzung der Vorgaben der europäischen Datenschutzrichtlinie (DSGVO). Aufgrund unseres IKS haben wir hier keine Eintrittswahrscheinlichkeit erhoben bzw. ein monetäres Risiko bewertet. Cyber-IT-Leitwarte Dieses Risiko beschreibt die Notwendigkeit die Funktionsfähigkeit oder die Daten der Leitwarte wieder herzustellen, wenn diese zerstört oder durch externe Eingriffe die Netzsteuerung nicht mehr möglich ist. Dieses Risiko ist ebenso als Radarrisiko klassifiziert, da wir aufgrund der vorhandenen Versicherungen zwar kein akutes Risiko sehen, vor dem Hintergrund stetig zunehmender Cyber-Risiken diese aber regelmäßig prüfen. Cyber-Folgeschäden S-Netze Für den Fall eines Blackouts in den Stromnetzen und den daraus resultierenden Lieferunterbrechungen und Vermögensschäden sowie bei Sachschäden, die durch Manipulation Dritter an der eigenen Infrastruktur auftreten, ist die SWKiel Netz GmbH zum Ersatz der Schäden verpflichtet. Diese Schadensersatzleistungen sind tlw. durch die NAV in ihrer Höhe begrenzt. Für diese Leistungen sowie für weitere, nicht durch die NAV begrenzte Schadensersatzleistungen entsprechende Versicherungen, weshalb wir das Risiko als Radarrisiko ansehen, vor dem Hintergrund stetig zunehmender Cyber-Risiken diese aber regelmäßig prüfen. Pönalen BNetzA Aus der Nichteinhaltung von Prozessvorgaben der BNetzA kann für die SWKiel Netz GmbH das Risiko von Pönalen entstehen. Wir haben dieses Risiko auf Basis von Schätzwerten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit und einer entsprechenden Ergebnisreduktion im EBIT bewertet. Gesetzliche Chancen und Risiken Wir fassen in dieser Kategorie Unsicherheiten zusammen, die im Zusammenhang mit der Regulierung oder mit anderen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. energiewirtschaftlichen und sonstigen Rechtsprechungen bestehen. Beschwerdeverfahren 4. Regulierungsperiode Die SWKiel Netz GmbH Beschwerde gegen die für die vierte Regulierungsperiode festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasverteilernetze eingelegt. Diese Beschwerde beinhaltet eine Chance, die sich in einem erhöhten EBIT der Gesellschaft zeigen würde, wenn die Zinssätze gegenüber der bisherigen Festlegung angehoben werden würden. Regulatorische Eingriffe in den Netzbetrieb Durch den Gesetz- und Verordnungsgeber sowie die BNetzA ist die Gefahr eines kurzfristigen Eingriffes latent gegeben. Im Vergleich zum Vorjahr haben wir die Risiken zur IT-Sicherheit aufgegliedert und einzeln aufgeführt. Für die aufgeführten Risiken ergeben sich keine neuen Einschätzungen. In der Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risikosituation gibt es keine Anhaltspunkte für Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder über diesen hinaus gefährden könnten. Zukünftige Chancen sieht die SWKiel Netz GmbH insbesondere in der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse, einem konsequenten Asset-Management für einen zielgerichteten Einsatz der durch den Regulierer anerkannten Mittel sowie stetige Kostenoptimierungen in allen Bereichen. Als Chance ist auch der ab Beginn der zwanziger Jahre verstärkt einsetzende demographische Wandel innerhalb des Unternehmens zu begreifen, der sowohl organisatorische als auch personalstrukturelle Optionen ermöglichen wird. Zudem sehen wir Chancen für die Geschäftsentwicklung der SWKiel Netz GmbH im Halten des Konzessionsbestandes.
Kiel, den 30.10.2023 Dr. Roland Drewek Tobias Zuckschwerdt Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023der SWKiel Netz GmbH, KielBilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangAllgemeine GrundlagenDie SWKiel Netz GmbH hat ihren Sitz in Kiel und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kiel (HRB 5589 KI). Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst wurden, werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd Euro) ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Die Gesellschaft gehört zum ertragssteuerlichen Organkreis der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, Kiel. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, Kiel. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Innerhalb der Forderungen aus Netzentgelten sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Die Ermittlung der abgegrenzten Forderungen erfolgt kundenindividuell unter Berücksichtigung der insgesamt vorhandenen Mengen. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert angesetzt. Die von den Anschlussnehmern geleisteten Ertragszuschüsse werden als Sonderposten „Empfangene Ertragszuschüsse“ passiviert. Die Auflösung der Ertragszuschüsse erfolgt in den Sparten Strom und Gas jährlich mit 5% der Ursprungsbeträge und wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit“ - Methode) bewertet. Der durch versicherungsmathematische Gutachten nachgewiesene Wertansatz wurde auf der Basis eines geschätzten, fristenkongruenten, durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre von 1,66 % p. a. (Vorjahr 1,38 % p. a.) abgezinst ermittelt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Neben angemessenen Karriere- und Fluktuationstrends werden die zukünftigen Gehaltsentwicklungen mit 2,50 % p. a. (Vorjahr 2,50 % p. a.) berücksichtigt. Den Berechnungen wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Rückstellung für Alterszeitverpflichtungen lag im Vorjahr ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Für das laufende Geschäftsjahr wurden die Wertansätze aus der Hochrechnung aus dem Gutachten des Vorjahres angesetzt, da die Rückstellung zum Stichtag eine Laufzeit von kleiner einem Jahr hat. Im Vorjahr wurde die Rückstellung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit“ - Methode) bewertet und auf Basis eines geschätzten, fristenkongruenten, durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre in Höhe von 0,31% p.a. abgezinst ermittelt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 1 Jahr ergab. Neben angemessenen Karriere- und Fluktuationstrends wurden die zukünftigen Gehaltsentwicklungen ebenfalls mit 2,50 % p. a. berücksichtigt. Den Berechnungen wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Aufgrund eines konzernweiten Harmonisierungsprojektes wurden im laufenden Geschäftsjahr Rückstellungen, deren Eintritt und Höhe aufgrund einer vertraglichen Grundlage als annähernd sicher anzusehen sind, in die Verbindlichkeiten umgegliedert. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erläuterungen zur Bilanz1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Die gebildete Pauschalwertberichtigung beläuft sich auf 1 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten abgegrenzte, am Bilanzstichtag noch nicht abgelesene Netznutzungsentgelte sowie Mehr- und Mindermengen und Weiterberechnungen im Rahmen des KWKG in Höhe von 18.973 Tsd Euro (Vorjahr 20.133 Tsd Euro). Die von Kunden geleisteten Abschlagszahlungen wurden von den Forderungen gekürzt. Die aktivisch gekürzten Kundenabschlagszahlungen belaufen sich auf 12.894 Tsd Euro (Vorjahr 14.662 Tsd Euro). Basis für die Ermittlung der noch nicht abgerechneten Forderungen sind die letzten vorliegenden Verbrauchswerte bzw. Standardverbrauchswerte unter Berücksichtigung der insgesamt vorhandenen Mengen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 17.644 Tsd Euro (Vorjahr 11.864 Tsd Euro) die Gesellschafterin. Davon sind 7.508 Tsd Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 10.136 Tsd Euro Forderungen aus Ergebnisabführungsvertrag. Im Vorjahr waren 11.148 Tsd Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 3.066 Tsd Euro Forderungen aus Ergebnisabführungsvertrag und 1.132 Tsd Euro sonstige Vermögensgegenstände sowie 3.466 Tsd Euro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 15 Tsd Euro sonstige Verbindlichkeiten. In den saldierten Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind abgegrenzte Forderungen aus Netznutzungsentgelten in Höhe von 37.760 Tsd Euro (Vorjahr 34.847 Tsd Euro) enthalten. Die erhaltenen Abschläge hierauf betragen 30.252 Tsd Euro (Vorjahr 26.891 Tsd Euro). Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen sind Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von 40 Tsd Euro (Vorjahr 62 Tsd Euro). Die Einzelwertberichtigungen auf sonstige Vermögensgegenstände betragen 186 Tsd Euro (Vorjahr 186 Tsd Euro). 2 Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten. 3 Empfangene Ertragszuschüsse Der Posten empfangene Ertragszuschüsse resultiert im Wesentlichen aus Zuschüssen von Kunden zu den Netzkosten und zu den Hausanschlusskosten. Die Auflösung der Ertragszuschüsse beträgt im Berichtsjahr 1.421 Tsd Euro (Vorjahr 1.309 Tsd Euro). 4 Rückstellungen scroll
Es handelt sich hauptsächlich um Rückstellungen für Personalkosten 3.283 Tsd Euro (Vorjahr 4.465 Tsd Euro), Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto 2.966 Tsd Euro (Vorjahr 1.450 Tsd Euro), für ausstehende Rechnungen für vorgelagerte Netzentgelte, EEG-Bezug und KWK-Bezug 1.449 Tsd Euro (Vorjahr 4.085 Tsd Euro) sowie für Abrechnungsverpflichtungen 639 Tsd Euro (Vorjahr 697 Tsd Euro). 5 Verbindlichkeiten scroll
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 656 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro) die Gesellschafterin. Davon sind 2.238 Tsd Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 101 Tsd Euro sonstige Vermögensgegenstände sowie 2.644 Tsd Euro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 351 Tsd Euro sonstige Verbindlichkeiten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 52.485 Tsd Euro (Vorjahr 50.219 Tsd Euro), davon entfallen 51.394 Tsd Euro (Vorjahr 47.976 Tsd Euro) auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Mitarbeiter der SWKiel Netz GmbH haben gem. § 18 Tarifvertrag Versorgung (TV-V) in Verbindung mit dem Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Hierzu zahlt der Arbeitgeber 5,49% (bis 31.12.2022 6,45%) des Bruttoentgeltes an die VBL und der Arbeitnehmer seit 01.07.2017 1,81 % (vorher: 1,71 %). Zur Beseitigung einer Deckungslücke in der VBL hat die VBL bis einschließlich 2012 einen Sanierungsbeitrag erhoben. Dieser Sanierungsbeitrag liegt seit 2013 bei 0,00 % und wird unverändert bleiben. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter beträgt 20.400 Tsd Euro und die Umlage 1.200 Tsd Euro. Eine Schätzung der Verteilung der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter und Rentenbezieher ist nicht möglich, da aufgrund mehrfacher Umstrukturierungen und Aufspaltungen der Gesellschaften (Stadtwerke, Verkehr, Müllverbrennung) keine genauen Angaben über die ehemaligen Mitarbeiter und Rentenbezieher mehr vorliegen. Eine Rückstellung wurde entsprechend Art. 28 EGHGB nicht gebildet Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung6 Umsatzerlöse Die im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse im Wesentlichen aus energiewirtschaftlichen Abrechnungen in Höhe von 26.779 Tsd Euro (Vorjahr 9.441 Tsd Euro) enthalten. 7 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 108 Tsd Euro (Vorjahr 166 Tsd Euro) enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Minderung von Wertberichtigungen in Höhe von 40 Tsd Euro (Vorjahr 38 Tsd Euro), Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 26 Tsd Euro (Vorjahr 93 Tsd Euro) sowie Erträgen für bereits ausgebuchte Forderungen in Höhe von 33 Tsd Euro (Vorjahr 35 Tsd Euro) 8 Materialaufwand scroll
Die im Materialaufwand enthaltenen periodenfremden Effekte in Höhe von 24.915 Tsd Euro (Vorjahr 8.603 Tsd Euro) sind hauptsächlich auf energiewirtschaftliche Abrechnungen zurückzuführen. 9 Personalaufwand scroll
scroll
10 Finanzergebnis scroll
Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 7 Tsd Euro (Vorjahr 9 Tsd Euro). Sonstige Angaben und AnlagenAngaben § 6b EnWG Folgende Geschäfte größeren Umfangs im Sinne des § 6b Abs. 2 EnWG wurden mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:
Konzernbeziehungen Die SWKiel Netz GmbH ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, Kiel. Für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen stellt die MVV Energie AG, Mannheim, den Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht werden nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Geschäftsführung
Vergütung von Geschäftsführung Für die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird § 286 Abs. 4 HGB angewandt. Honorare des Abschlussprüfers Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der MVV Energie AG, Mannheim, dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022/2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisverwendung Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird der Verlust in Höhe von 10.136 Tsd Euro von der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, Kiel, ausgeglichen.
Kiel, den 30.10.2023 Die Geschäftsführung Dr. Roland Drewek Tobias Zuckschwerdt Tätigkeitenabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023der SWKiel Netz GmbH, KielTätigkeit: ElektrizitätsverteilungBilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangWeitere Erläuterungen zur Tätigkeit ElektrizitätsverteilungI. Allgemeine Angaben Die SWKiel Netz GmbH ist gemäß. § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, in ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die SWKiel Netz GmbH hat die Verteilungsnetze von der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, Kiel, gepachtet und ist als Netzbetreiber in diesen Gebieten tätig. Die energiespezifischen Dienstleistungen, die die SWKiel Netz GmbH gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung eines verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen erbringt, wurden dem Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung der SWKiel Netz GmbH zugeordnet. II. Angaben zur Schlüsselung der Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Angaben zu Posten der Bilanz Die Posten der Bilanz wurden, soweit möglich, über die Konten direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Bilanzpositionen mit Hilfe eines ermittelten Schlüssels auf die Tätigkeit verteilt. Die Posten des Umlaufvermögens, der Rechnungsabgrenzungsposten, die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten wurden anhand eines einheitlichen Mitarbeiterschlüssels je Tätigkeit den Tätigkeiten sachgerecht zugeordnet. Die flüssigen Mittel wurden im Verhältnis der Erträge aus dem Verlustausgleich zugeordnet. Im Tätigkeitenabschluss der Gesellschaft wurden lediglich zum Bilanzausgleich der Bilanzausgleichsposten unverzinsliche Verrechnungsposten zwischen den Tätigkeitsbereichen gebucht. Dabei werden die sich in der eigentlichen Gasverteilung und der energiespezifischen Dienstleistung Gas jeweils ergebenden Ausgleichsposten unsaldiert ausgewiesen. In der Gesamtbetrachtung der Gesellschaft über alle Geschäftsbereiche saldieren sich diese Posten auf 0 Tsd Euro. 2. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit wurden, soweit möglich, über die Kostenart direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Kosten mit Hilfe eines ermittelten Schlüssels auf die Tätigkeit verteilt. Grundlage hierfür ist der Mitarbeiterschlüssel je Tätigkeit. Insofern werden die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge, der Materialaufwand, der Personalaufwand, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der Zinsaufwand analog eines einheitlichen Verteilschlüssel den Tätigkeiten sachgerecht zugeordnet. 3. Angaben zu dem Verrechnungsposten Der Verrechnungsposten hat eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. III. Weitere Angaben 1. Angaben zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen in Höhe von 1 Tsd Euro (Vorjahr 39,24 Euro) mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen sind Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von 14 Tsd Euro (Vorjahr 27 Tsd Euro). 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Kiel, den 30.10.2023 Die Geschäftsführung Dr. Roland Drewek Tobias Zuckschwerdt Tätigkeitenabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023der SWKiel Netz GmbH, KielTätigkeit: GasverteilungBilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangWeitere Erläuterungen zur Tätigkeit GasverteilungI. Allgemeine Angaben Die SWKiel Netz GmbH ist gemäß § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, in ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die SWKiel Netz GmbH hat die Verteilungsnetze von der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, Kiel, gepachtet und ist als Netzbetreiber in diesen Gebieten tätig. Die energiespezifischen Dienstleistungen, die die SWKiel Netz GmbH gegenüber dem Tätigkeitsbereich Gasverteilung eines verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen erbringt, wurden dem Tätigkeitsabschluss Gasverteilung der SWKiel Netz GmbH zugeordnet. II. Angaben zur Schlüsselung der Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Angaben zu Posten der Bilanz Die Posten der Bilanz wurden, soweit möglich, über die Konten direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Bilanzpositionen mit Hilfe eines ermittelten Schlüssels auf die Tätigkeit verteilt. Die Posten des Umlaufvermögens, der Rechnungsabgrenzungsposten, die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten wurden anhand eines einheitlichen Mitarbeiterschlüssels je Tätigkeit den Tätigkeiten sachgerecht zugeordnet. Die flüssigen Mittel wurden im Verhältnis der Erträge aus dem Verlustausgleich zugeordnet. Im Tätigkeitenabschluss der Gesellschaft wurden lediglich zum Bilanzausgleich der Bilanzausgleichsposten unverzinsliche Verrechnungsposten zwischen den Tätigkeitsbereichen gebucht. Dabei werden die sich in der eigentlichen Gasverteilung und der energiespezifischen Dienstleistung Gas jeweils ergebenden Ausgleichsposten unsaldiert ausgewiesen. In der Gesamtbetrachtung der Gesellschaft über alle Geschäftsbereiche saldieren sich diese Posten auf 0 Tsd Euro. 2. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit wurden, soweit möglich, über die Kostenart direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Kosten mit Hilfe eines ermittelten Schlüssels auf die Tätigkeit verteilt. Grundlage hierfür ist der Mitarbeiterschlüssel je Tätigkeit. Insofern werden die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge, der Materialaufwand, der Personalaufwand, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der Zinsaufwand analog eines einheitlichen Verteilschlüssel den Tätigkeiten sachgerecht zugeordnet. 3. Angaben zu dem Verrechnungsposten Der Verrechnungsposten hat eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. III. Weitere Angaben 1. Angaben zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen in Höhe von 1 Tsd Euro (Vorjahr 28 Tsd Euro) mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen sind Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von 12 Tsd Euro (Vorjahr 20 Tsd Euro). 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten Im Folgenden wird der Verbindlichkeitenspiegel dargestellt: scroll
1 RLZ = Restlaufzeit
Kiel, den 30.10.2023 Die Geschäftsführung Dr. Roland Drewek Tobias Zuckschwerdt Tätigkeitenabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023der SWKiel Netz GmbH, KielTätigkeit: moderner und intelligenter MessstellenbetriebBilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Der Vorjahreswert der sonstigen Vermögensgegenstände betrug 221 Euro. Der Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 23 Euro (Vorjahr 28 Euro). Das zugeordnete Eigenkapital beträgt 250 Euro (Vorjahr 250 Euro). Der Vorjahreswert der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrug 455 Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 217 Euro (Vorjahr 253 Euro). Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen 165 Euro (Vorjahr 145 Euro). Der Vorjahreswert der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betrug 2 Euro. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen 33 Euro (Vorjahr 353 Euro). AnhangWeitere Erläuterungen zur Tätigkeit moderner und intelligenter MessstellenbetriebI. Allgemeine Angaben Die SWKiel Netz GmbH ist gemäß § 6b Abs. 3 EnWG sowie des MsbG verpflichtet, in ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die SWKiel Netz GmbH hat die Verteilungsnetze von der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft, Kiel, gepachtet und ist als Netzbetreiber in diesen Gebieten tätig. II. Angaben zur Schlüsselung der Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Angaben zu Posten der Bilanz Die Posten der Bilanz wurden, soweit möglich, über die Konten direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Bilanzpositionen mit Hilfe eines ermittelten Schlüssels auf die Tätigkeit verteilt. Die Posten des Umlaufvermögens, der Rechnungsabgrenzungsposten, die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten wurden anhand eines einheitlichen Mitarbeiterschlüssels je Tätigkeit den Tätigkeiten sachgerecht zugeordnet. Die flüssigen Mittel wurden im Verhältnis der Erträge aus dem Verlustausgleich zugeordnet. Im Tätigkeitenabschluss der Gesellschaft wurden lediglich zum Bilanzausgleich der Bilanzausgleichsposten unverzinsliche Verrechnungsposten zwischen den Tätigkeitsbereichen gebucht. In der Gesamtbetrachtung der Gesellschaft über alle Geschäftsbereiche saldieren sich diese Posten auf 0 Tsd Euro. 2. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit wurden, soweit möglich, über die Kostenart direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Kosten mit Hilfe eines ermittelten Schlüssels auf die Tätigkeit verteilt. Grundlage hierfür ist der Mitarbeiterschlüssel je Tätigkeit. Insofern werden die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge, der Materialaufwand, der Personalaufwand, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der Zinsaufwand analog eines einheitlichen Verteilschlüssel den Tätigkeiten sachgerecht zugeordnet. 3. Angaben zu dem Verrechnungsposten Der Verrechnungsposten hat eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. III. Weitere Angaben 1. Angaben zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen in Höhe von 9 Euro (Vorjahr 5 Euro) mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen sind Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von 117 Euro (Vorjahr 196 Euro). 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Kiel, den 30.10.2023 Die Geschäftsführung Dr. Roland Drewek Tobias Zuckschwerdt BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWKiel Netz GmbH, Kiel VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWKiel Netz GmbH, Kiel, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWKiel Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“, „Gasverteilung“ und „moderner und intelligenter Messstellenbetrieb“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Kiel, den 1. November 2023 PricewaterhouseCoopers GmbH Andrea Ehrenmann, Wirtschaftsprüferin Martin Zucker, Wirtschaftsprüfer Niederschrift über einen GesellschafterbeschlussAls alleinige Gesellschafterin der SWKiel Netz GmbH fasst die Stadtwerke Kiel AG unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften folgenden Gesellschafterbeschluss:
Kiel, 3. November 2023 Stadtwerke Kiel AG als allein stimmberechtigte Gesellschafterin Frank Meier, Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Teupen, Vorstandsmitglied Der Jahresabschluss zum 30.09.2023 wurde am 03.11.2023 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
9 nahegelegene Organisationen
Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Wärme- und Kältehandel
Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Beteiligungsgesellschaften
Wärme- und Kältehandel
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Speichern von Gas zu Versorgungszwecken
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen