Pohl
Handelsgesellschaft mbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.669,00 |
27.686,99 |
| I.
Sachanlagen |
47.669,00 |
27.686,99 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.359,90 |
40.160,36 |
| I.
Vorräte |
13.050,00 |
27.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.021,59 |
11.010,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.288,31 |
2.149,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.028,90 |
67.847,35 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.104,28 |
12.247,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
22.032,08 |
12.574,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.136,36 |
-178,52 |
| B.
Rückstellungen |
15.958,75 |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.965,87 |
53.500,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
39.965,87 |
53.500,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.028,90 |
67.847,35 |
Anhang
I. GRUNDLAGEN
Die Pohl Handelsgesellschaft mbH, Dorsten, ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
und 4 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen
Vorschriften aufgestellt.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND
AUSWEIS-METHODEN
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
über die Gliederung und den Ausweis der Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses
werden für das Berichtsjahr 2012 die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 und 288 HGB zum
Teil in Anspruch genommen.
Das Gliederungsschema gemäß § 266 HGB
wurde zum 31.12.2012 eingehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge
angegeben.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den
Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung, bewertet.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist der Entwicklung des
Anlagevermögens zu entnehmen. Dort ist auch die
Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer
der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden
Aufgliederung angegeben. (§ 268 Absatz 2 HGB)
Der Ansatz von Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte zu Nennwerten.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe
bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2012 wurde die Geschäftsführung durch Frau Jutta
Pohl ausgeübt.
Pohl Handelsgesellschaft mbH
Dorsten, den 20.06.2014
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2014 festgestellt.
Gez. Geschäftsführerin Frau Jutta Pohl
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