TSS Verwaltungs GmbHLiquidiert
99439 Am Ettersberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Schorg seit 2.6.2014 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TSS Verwaltungs GmbHBerlstedtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.04.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden in diesem Jahresabschluss erstmalig angewandt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen. 1. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar . 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie für selbst geschaffene immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Ø Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. 4. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten . II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Gliederung, Restlaufzeit und Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögens- gegenständen : Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR 1.443,30 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr EUR 0,00 Gliederung, Restlaufzeit und Besicherung der Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten EUR 0,00 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 0,00 Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. III. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt. IV. Ergänzende Angaben Angaben zur Geschäftsführung Als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Stephan Schorg, Berlstedt bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. VI. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010 Im vorliegenden Jahresabschluss sind alle Vermögensposten und Schuldposten vollständig enthalten. Es sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und sämtliche buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle erfasst. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften laut Anlage habe ich vor Auftragserteilung zur Kenntnis genommen . Berlstedt, 15.12.2011
Stephan Schorg Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.12.2011 |
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