Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
DDL Logistik GmbH
Im Sande 32, 30926 Seelze, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Duran Demircioglu seit 23.1.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DDL Logistik GmbHSeelzeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangDas Unternehmen schließt im Jahr 2023 mit einem Jahresergebnis vor Steuern i.H.v. 28.014,00 Euro ab. zuzügl. nicht abzugsf. BA i.H.v. 13.616,00 = 41.630,00 Euro Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gem. §§16-18 UStG B. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse: 1. Rechtliche Grundlagen:
2. Wirtschaftliche Grundlagen: Das Unternehmen schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresergebnis vor Steuern in Höhe von EURO 41.630,00 ab. Die Gesamtleistungen betragen im lfd. Geschäftsjahr EURO 1.238.543,75 Im Berichtszeitraum beträgt der Wareneinsatz EURO 0,00 3. Steuerliche Grundlagen: Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gem. den §§ 16 - 18 des UStG 2023. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. C. Rechnungswesen: 1. Mehrwertsteuer Nutzung Kraftfahrzeug: Für Ertragsteuerzwecke ist der Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln (monatlich 1 v.H. des Listenneupreises einschl. Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung). Der BFH hat die 1 %-Regelung als einen für Umsatzsteuerzwecke nicht sachgerechten Maßstab verworfen (Urteil vom 11.3.1999, UR 1999 S. 281). Eine private Nutzung der LKW - Fahrzeuge ist nicht anzusetzen. Für private Fahrten steht ein Privatfahrzeug zur Verfügung. 2. Buchführung: Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB eine Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wird durch mein Büro auf Grund der mir übergebenen, nicht vorkontierten Buchungsbelege und den erteilten Auskünften erstellt. Die Auswertung erfolgt in meinem Hause. Die Kontierung und Auswertung erfolgt nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR03. Die Daten werden elektronisch gespeichert und archiviert. 3. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV - PROGRAMMES "FIBU": Vorliegender Jahresabschluss wurde auf Grund der mit dem System DATEV geführten Finanzbuchführung erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der SCHITAG ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 31.05.1999 bestätigt. Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems liegt vor. 4. Allgemeine Angaben: Der Jahresabschluss der DDL GmbH wird auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. 5. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagenvermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten sind neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten, auch notwendige Gemeinkosten, und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen, einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, und entsprechend den steuerlichen Vorschriften, linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 1.000,-- werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligung zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihung zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. 6. Abschreibungen des Geschäftsjahres: In den Abschreibungen sind planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften, gemäß HGB, enthalten. 7. Geschäftsjahresabschreibung: Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz, ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. D. Jahresabschluss: Bei Erstellung des Jahresabschlusses werden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Es wird eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt. Das abnutzbare Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Duran Demircoglou, GF Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2025 festgestellt. |
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