Henn
Verwaltungs-GmbH
Pleinfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
641.530,00 |
25.096,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
616.528,00 |
94,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.324.837,65 |
1.569.034,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
248.414,24 |
411.890,72 |
| II.
Wertpapiere |
975.259,88 |
975.259,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
101.163,53 |
181.883,85 |
| Summe
Aktiva |
1.966.367,65 |
1.594.130,45 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
712.216,92 |
683.921,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
98.705,07 |
98.705,07 |
| III.
Gewinnvortrag |
485.216,22 |
485.643,90 |
| IV.
Jahresüberschuss |
28.295,63 |
-427,68 |
| B.
Rückstellungen |
758.331,99 |
776.965,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
495.818,74 |
133.244,05 |
| Summe
Passiva |
1.966.367,65 |
1.594.130,45 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Henn Verwaltungs GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft wird beim Handelsregister Ansbach
unter der Nummer HRB 2955 geführt. Sitz der
Gesellschaft ist Pleinfeld.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinst-
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem
stehen weder rechtliche noch tatsächliche
Gegebenheiten entgegen.
Eine Anpassung bzw. Überleitungsrechnung der
Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres aufgrund des
§ 277 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) i.V. mit Art. 75
EGHGB war nicht erforderlich.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die folgenden Angaben entsprechen in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligung zu Anschaffungskosten,
· Anteile
an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
· Sonstige
Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Vorjahr
und Geschäftsjahr betreffende, zum Teil noch nicht
veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 115.971 Euro
und von einem bis fünf Jahren 379.848 Euro.
Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 13.872 Euro
und sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von 146 Euro.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 27.535
Euro.
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten in
Höhe von 115.061 Euro.
Angaben zu Geschäftsführung, Aufsichtsgremien
und Gesellschaftern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
Herrn Helmut Henn und Herrn Peter Henn
geführt.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 1 Mitarbeiter.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 13.12.2023.
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