CPM
Accessoires GmbH
Obertshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
348,00 |
2.500,00 |
| I.
Sachanlagen |
348,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.768,50 |
49.778,03 |
| I.
Vorräte |
30.228,00 |
29.042,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.162,87 |
18.841,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.377,63 |
1.894,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
824,00 |
1.289,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
63.940,50 |
53.567,74 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.301,33 |
12.024,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.975,89 |
8.486,61 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.722,78 |
4.489,28 |
| B.
Verbindlichkeiten |
61.639,17 |
41.543,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
61.639,17 |
41.543,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
63.940,50 |
53.567,74 |
Anhang
Der Jahresabschluss der CPM Accessiores GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung, und Bewertung,
Währungsumrechnung und Konsolidierung
Angabe der auf Bilanz und GUV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellkosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 EUR
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben. Die Vorräte wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
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