Medi Rent GmbHLiquidiert

Lerchenweg 13, 72827 Wannweil, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 354300
Eingetragen
31.8.1989
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
Handel und Vermietung von Bild- und Tonträgern aller Art sowie von Abspielgeräten, insbesondere der Betrieb von Videotheken. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Steurer
seit 9.8.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christian Steurer
Am unteren Herlesberg 13, 72070 Tübingen
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Medi Rent GmbH

Wannweil

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 117.621,00 137.260,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 117.370,00 137.009,00
III. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 75.334,47 67.369,44
I. Vorräte 4.102,20 4.141,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.566,30 41.490,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.665,97 21.738,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 684,87 595,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 193.640,34 205.224,54

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 169.482,35 168.940,36
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 142.940,36 141.602,26
III. Jahresüberschuss 541,99 1.338,10
B. Rückstellungen 8.149,00 14.825,00
C. Verbindlichkeiten 16.008,99 21.459,18
Bilanzsumme, Summe Passiva 193.640,34 205.224,54

Anhang


  A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und  Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände".

8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes  (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht  durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit  und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten  sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,  Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich  nichts Anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.
Die Auflösung der  Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.
Eine  Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht  vorzunehmen.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB  gebildet.

5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen  Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der  Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem  stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig  bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum  Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen  Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden  sind.

5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3  HGB Vermögensgegenstände des  Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für  das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und  Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde ausgeübt.

6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.  Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden  Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

7. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

8. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs- und  Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die  voraussichtliche Nutzungsdauer bei Software liegt in der Regel bei drei Jahren.

b. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und  Herstellungskosten bewertet.
Der Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren  Vermögensgegenständen entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253  Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen.
Die  Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00  werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
 
Der Bestand an Videofilmen, DVD's, CD's und Blue-rays wird mit dem Festwert nach § 240  Abs. 3 HGB bewertet.

c. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

d. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten unter  Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

e. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung  aller erkennbaren Risiken angesetzt.

f. Die Gesellschafter-Forderungen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

g. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in  Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag  angesetzt.

h. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag  und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

i. Die Rückstellungen sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten  Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme  sind berücksichtigt.
Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der  Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten  sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt.

j. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
424,89
424,89
0,00
Vorjahr
1.731,50
1.731,50
0,00
Sonstige Vermögensgegenstände
41.141,41
31.473,20
9.668,21
Vorjahr
39.758,78
28.913,56
10.845,22
Gesamt
41.566,30
31.898,09
9.668,21
Vorjahr
41.490,28
30.645,06
10.845,22



III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber dem Gesellschafter Forderungen in Höhe von EUR 10.952,22 (Vorjahr TEUR 10,4).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva B.II.2 enthalten.

IV. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
141.602,26
Jahresüberschuss
2009
1.338,10
1. Januar 2010
 
142.940,36



V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
7.174,39
7.174,39
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
4.053,45
4.053,45
0,00
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
8.834,60
8.834,60
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
17.405,73
17.405,73
0,00
0,00
0,00
- davon aus Steuern
7.222,68
7.222,68
0,00
0,00
0,00
   Vorjahr
8.802,73
8.802,73
0,00
0,00
0,00
Gesamt
16.008,99
16.008,99
0,00
0,00
0,00
(Vorjahr)
21.459,18
21.459,18
0,00
0,00
0,00



D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 8.342,52 (Vorjahr TEUR 8,3).

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Christian Steurer geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Wannweil, den 26.03.2012

Christian Steurer

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2012 festgestellt.

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