Medi Rent
GmbH
Wannweil
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
117.621,00 |
137.260,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
117.370,00 |
137.009,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.334,47 |
67.369,44 |
| I.
Vorräte |
4.102,20 |
4.141,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.566,30 |
41.490,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.665,97 |
21.738,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
684,87 |
595,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
193.640,34 |
205.224,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
169.482,35 |
168.940,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
142.940,36 |
141.602,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
541,99 |
1.338,10 |
| B.
Rückstellungen |
8.149,00 |
14.825,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.008,99 |
21.459,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
193.640,34 |
205.224,54 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen
die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite und Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz
unter der Position "sonstige
Vermögensgegenstände".
8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010
mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1
HGB nicht überschreiten.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
erfolgt ab dem 1. Januar 2010.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht
durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8
EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit
und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
Anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet.
Die Auflösung der Rückstellungen
erfolgte nur soweit der Grund für die
Rückstellungen entfallen ist.
Eine Auflösung von Rückstellungen
aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht
vorzunehmen.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB
gebildet.
5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs.
3 HGB Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für
das Unternehmen und geringen Veränderungen
hinsichtlich Menge, Wert und Zusammensetzung mit
einem Festwert anzusetzen wurde ausgeübt.
6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
7. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
8. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-
und Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die voraussichtliche Nutzungsdauer bei Software
liegt in der Regel bei drei Jahren.
b. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet.
Der Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen entspricht der
voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253
Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich
linear vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Der Bestand an Videofilmen, DVD's, CD's und Blue-rays
wird mit dem Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB
bewertet.
c. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
d. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren
werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
e. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt.
f. Die Gesellschafter-Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
g. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw.
des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
h. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag
und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen.
Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
i. Die Rückstellungen sind mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen
bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind
berücksichtigt.
Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis
zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und
ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten
sowie drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften sind berücksichtigt.
j. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
424,89
|
424,89
|
0,00
|
Vorjahr
|
1.731,50
|
1.731,50
|
0,00
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
41.141,41
|
31.473,20
|
9.668,21
|
Vorjahr
|
39.758,78
|
28.913,56
|
10.845,22
|
Gesamt
|
41.566,30
|
31.898,09
|
9.668,21
|
Vorjahr
|
41.490,28
|
30.645,06
|
10.845,22
|
III.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber dem
Gesellschafter Forderungen in Höhe von
EUR 10.952,22 (Vorjahr TEUR 10,4).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva
B.II.2 enthalten.
IV.
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag
entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
141.602,26
|
Jahresüberschuss
|
2009
|
1.338,10
|
1. Januar 2010
|
|
142.940,36
|
V.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon gesichert
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
7.174,39
|
7.174,39
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
4.053,45
|
4.053,45
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
8.834,60
|
8.834,60
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
17.405,73
|
17.405,73
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon aus Steuern
|
7.222,68
|
7.222,68
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
8.802,73
|
8.802,73
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
16.008,99
|
16.008,99
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
21.459,18
|
21.459,18
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
D.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen
für Altersversorgung in Höhe von EUR 8.342,52
(Vorjahr TEUR 8,3).
E.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Christian Steurer geführt. Der
Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den zum
31. Dezember 2010 ausgewiesenen
Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Wannweil, den 26.03.2012
Christian
Steurer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2012 festgestellt.
|