Erste Biopower Investment AG
Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jerome Roeschke seit 4.3.2026 | Vorstandsmitglied |
Malte Schlizio seit 6.9.2024 | Prokura |
Claudia Maria Prof. Dr. Leimkühler seit 30.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erste Biopower Investment AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang zum 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben Bei der Erste Biopower Investment AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 164101) handelt es sich um eine geschlossene Spezial-Investmentaktiengesellschaft, die den Vorschriften nach §§ 140 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegt. Für den vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 hat die Gesellschaft für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die besonderen Vorschriften nach §§ 148 i. V. m. 120 bis 123 KAGB sowie die Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) beachtet. Die Gesellschaft ist gemäß der Größenmerkmale nach § 267 Abs. 1 in Verbindung mit § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB zum 31. Dezember 2023 eine Kleinstkapitalgesellschaft. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend den Gliederungsvorschriften nach §§ 21 und 22 KARBV aufgestellt. Der Anhang enthält die ergänzenden Angaben nach § 25 KARBV. Aufgrund der Vorschriften des KAGB erstellt die Gesellschaft einen Lagebericht nach § 289 HGB mit den besonderen Angaben nach § 23 Abs. 3 und 4 KARBV. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Beteiligungen werden im Jahr des Erwerbs mit Anschaffungskosten angesetzt. Eventuelle Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Ab dem Jahr nach Erwerb der Beteiligung bemisst sich der Beteiligungsansatz nach dem sich aus der NAV-Ermittlung der jeweiligen Objektgesellschaften ergebenden Wert. Umlaufvermögen Das Bankguthaben wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalwerten bewertet. Rückstellungen Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Nachtragsbericht Herr Georg zu Stolberg hat sein Vorstandsmandat bei der Erste Biopower Investment AG zum 30. April 2024 niedergelegt. Mit Wirkung zum 6. August 2024 wurde Herr Henning Landsiedel zum Vorstand bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 6. September 2024. Die externe Verwaltung der Erste Biopower Investment AG wurde mit Wirkung zum 23. August 2024 auf die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Hamburg, übertragen. Mit Eintragung in das Handelsregister am 6. September 2024 wurde Herrn Jerome Roeschke und Herrn Malte Schlizio, beide Mitarbeiter der Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Prokura erteilt. 3. Angaben zu den Vermögensgegenständen Die Gesellschaft hat mittelbar über den Erwerb von Anteilen an Objektgesellschaften in Höhe von jeweils 100 % in verschiedene Biogasanlagen investiert. a. Biogasanlage Eggolsheim Energieart: Biogasaufbereitung und Einspeisung von Biomethan und Strom. Installierte Leistung und eingespeiste Energie: Die Biogasanlage verfügt über eine installierte Einspeiseleistung von 350 Nm 3 /h Biomethan sowie 400 kW elektrisch zzgl. 400 kW Flex. Im Jahr 2023 wurden 22.923.091 kWh Biomethan in das Gasnetz und 2.258.695 kWhel Strom in das Netz eingespeist. Bau- und Erwerbsjahr: Die Biogasanlage wurde im Jahr 2011 fertiggestellt und im Juni 2021 durch die Gesellschaft erworben. Jahr der Inbetriebnahme: Die Biogasanlage wurde erstmalig im Jahr 2011 (Strom) bzw. 2013 (Gas) in Betrieb genommen. Abnehmer der Energie: WELTEC Energie GmbH (Magdeburg), Bayernwerk Netz GmbH (Regensburg), WEMAG AG (Schwerin). Art und Umfang der Nutzungsrechte an den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde: Das Grundstück steht im Eigentum der Objektgesellschaft. Fremdfinanzierungsquote: Bislang wurde keine Fremdfinanzierung aufgenommen. Kaufpreis: Der Kaufpreis der Biogasanlage beträgt EUR 2.150.001,00. Wesentliche Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen: Umfassende Anlagenertüchtigung und Optimierung der Betriebsprozesse (voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen). b. Biogasanlage Trebbin Energieart: Biogasaufbereitung und Einspeisung von Biomethan und Strom. Installierte Leistung und eingespeiste Energie: Die Biogasanlage verfügt über eine installierte Einspeiseleistung von 350 Nm 3 /h sowie 537 kW elektrisch zzgl. 537 kW Flex. Im Jahr 2023 wurden 15.798.194 kWh Biomethan in das Gasnetz und 3.048.101 kWhel Strom in das Netz eingespeist. Bau- und Erwerbsjahr: Die Biogasanlage wurde im Jahr 2005 fertiggestellt. Der aufschiebend bedingte Kaufvertrag wurde im Jahr 2021 geschlossen. Die Erfüllung der Bedingungen und der Erwerb der Biogasanlage erfolgten im Januar 2022. Jahr der Inbetriebnahme: Die Biogasanlage wurde erstmalig im Jahr 2005 in Betrieb genommen. Abnehmer der Energie: WELTEC Energie GmbH (Magdeburg), Next Kraftwerke GmbH (Köln), WEMAG AG (Schwerin). Art und Umfang der Nutzungsrechte an den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde: Das Grundstück steht im Eigentum der Objektgesellschaft. Fremdfinanzierungsquote: Bislang wurde keine Fremdfinanzierung aufgenommen. Kaufpreis: Der Kaufpreis der Biogasanlage beträgt EUR 3.600.000,00. c. Biogasanlage Graben / Lechfeld Energieart: Biogasaufbereitung und Einspeisung von Biomethan. Installierte Leistung und eingespeiste Energie: Die Biogasanlage verfügt über eine installierte Einspeiseleistung von 500 Nm 3 /h. Im Jahr 2023 wurden 20.390.702 kWh Biomethan in das Gasnetz eingespeist. Bau- und Erwerbsjahr: Die Biogasanlage wurde im Jahr 2008 fertiggestellt und im April 2022 durch die Gesellschaft erworben. Jahr der Inbetriebnahme: Die Biogasanlage wurde erstmalig im Jahr 2008 in Betrieb genommen. Abnehmer der Energie: WELTEC Energie GmbH (Magdeburg). Art und Umfang der Nutzungsrechte an den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde: Das Grundstück steht im Eigentum der Objektgesellschaft. Fremdfinanzierungsquote: Bislang wurde keine Fremdfinanzierung aufgenommen. Kaufpreis: Der Kaufpreis der Biogasanlage betrug EUR 2.500.000,00. Wesentliche Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen: Umfassende Anlagenertüchtigung und Optimierung der Betriebsprozesse (voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen). d. Biogasanlage Rehburg-Loccum Energieart: Erzeugung und Einspeisung von elektrischer Energie. Installierte Leistung und eingespeiste Energie: Die Biogasanlage verfügt über eine installierte Leistung von 3.032 kWel, inklusive Flex-Kapazitäten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 11.727.370 kWh in das Stromnetz eingespeist. Bau- und Erwerbsjahr: Die Biogasanlage wurde im Jahr 2007 fertiggestellt und im August 2021 durch die Gesellschaft erworben. Jahr der Inbetriebnahme: Die Biogasanlage wurde erstmalig im Jahr 2007 in Betrieb genommen. Abnehmer der Energie: Gelsenwasser AG (Gelsenkirchen), WEMAG AG (Schwerin). Art und Umfang der Nutzungsrechte an den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde: Das Grundstück steht im Eigentum der Objektgesellschaft. Fremdfinanzierungsquote: Bislang wurde keine Fremdfinanzierung aufgenommen. Kaufpreis: Der Kaufpreis der Biogasanlage beträgt EUR 1.250.000,00. Wesentliche Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen: Umfassende Anlagenertüchtigung und Optimierung der Betriebsprozesse (Im Jahr 2023 abgeschlossen). e. Biogasanlage Neu Kosenow Energieart: Erzeugung und Einspeisung von elektrischer Energie. Installierte Leistung und eingespeiste Energie: Die Biogasanlage verfügt über eine installierte Leistung von 1.362 kW. Im Jahr 2023 wurden 5.959.239 kWh Strom in das Netz eingespeist. Bau- und Erwerbsjahr: Die Biogasanlage wurde im Jahr 2009 fertiggestellt. Der aufschiebend bedingte Kaufvertrag wurde im Jahr 2021 geschlossen. Die Erfüllung der Bedingungen und der Erwerb der Biogasanlage erfolgten im März 2022. Jahr der Inbetriebnahme: Die Biogasanlage wurde erstmalig im Jahr 2009 in Betrieb genommen. Abnehmer der Energie: WEMAG AG (Schwerin), E.DIS AG (Fürstenwalde/Spree). Art und Umfang der Nutzungsrechte an den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde: Das Grundstück steht im Eigentum der Objektgesellschaft. Fremdfinanzierungsquote: Bislang wurde keine Fremdfinanzierung aufgenommen. Kaufpreis: Der Kaufpreis der Biogasanlage beträgt EUR 1.230.000,00. Wesentliche Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen: Umfassende Anlagenertüchtigung und Optimierung der Betriebsprozesse. f. Biogasanlage Jänickendorf Energieart: Erzeugung und Einspeisung von elektrischer Energie. Installierte Leistung und eingespeiste Energie: Die Biogasanlage verfügt über eine installierte Leistung von 1.600 kW inklusive Flex-Kapazitäten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wurde wegen umfangreicher Erneuerungsarbeiten nach dem Erwerb noch kein Strom erzeugt. Bau- und Erwerbsjahr: Die Biogasanlage wurde im Jahr 2014 fertiggestellt. Der Erwerb der Biogasanlage erfolgte im Juni 2022. Jahr der Inbetriebnahme: Die Biogasanlage wurde erstmalig im Jahr 2014 in Betrieb genommen. Abnehmer der Energie: WEMAG AG (Schwerin), E.DIS AG (Fürstenwalde/Spree). Art und Umfang der der Nutzungsrechte an den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde: Das Grundstück steht im Eigentum der Objektgesellschaft. Fremdfinanzierungsquote: Bislang wurde keine Fremdfinanzierung aufgenommen. Kaufpreis: Der Kaufpreis der Biogasanlage beträgt EUR 465.000,00. Wesentliche Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen: Umfassende Anlagenertüchtigung und Optimierung der Betriebsprozesse (voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen). g. Biogasanlage Senftenberg Energieart: Erzeugung und Einspeisung von elektrischer Energie. Installierte Leistung und eingespeiste Energie: Die Biogasanlage verfügt über eine installierte Leistung von 3.066 kWel. Im Jahr 2023 wurden 9.979.603 kWh in das Stromnetz eingespeist. Bau- und Erwerbsjahr: Die Biogasanlage wurde im Jahr 2006 fertiggestellt. Der Erwerb der Biogasanlage und des Nebengrundstücks erfolgte im Oktober 2022. Jahr der Inbetriebnahme: Die Biogasanlage wurde erstmalig im Jahr 2006 in Betrieb genommen. Abnehmer der Energie: WEMAG AG (Schwerin), E.DIS AG (Fürstenwalde/Spree), Stadtwerke Senftenberg. Art und Umfang der der Nutzungsrechte an den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde: Das Grundstück steht im Eigentum der Objektgesellschaft. Fremdfinanzierungsquote: Bislang wurde keine Fremdfinanzierung aufgenommen. Kaufpreis: Der Kaufpreis der Biogasanlage beträgt EUR 6.820.000,00. Der Kaufpreis für das Nebengrundstück beträgt EUR 120.000,00. Wesentliche Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen: Umfassende Anlagenertüchtigung und Optimierung der Betriebsprozesse (voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen). 4. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Investmentanlagevermögens
Die Anzahl der am Bilanzstichtag und am Vorjahresbilanzstichtag umlaufenden Anteile beträgt bzw. betrug 50.000 Stück. Davon befinden sich 31.655 Aktien im Eigenbestand der Gesellschaft und 18.345 Aktien sind an Aktionäre ausgegeben worden. Die Anzahl der im Vorjahr zum 31. Dezember 2022 ausgegebenen Aktien betrug 18.345 Stück. Die Anzahl der zum 31. Dezember 2021 ausgegebenen Aktien betrug 12.945 Stück. Die Aktionärsklasse 1 betrifft die steuerbegünstigten Investoren, die Aktionärsklasse 2 entsprechend die nicht steuerbegünstigten Aktionäre. 5. Verwendungsrechnung gemäß § 12 Absatz 1 KARBV
6. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen An folgenden Gesellschaften besteht am Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar ein Anteilsbesitz von mehr als 20 %.
Bei dem oben aufgeführten Kapital handelt es sich um das Stammkapital bzw. Kommanditkapital. Umlaufvermögen Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich im Folgejahr abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von EUR 29.747,14 (Vorjahr: EUR 5.837,57). Es gibt insgesamt Forderungen aus Umsatzsteuern in Höhe von EUR 404.188,76 (Vorjahr: EUR 437.693,51). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 37.235,00 (Vorjahr: EUR 67.900,00). Verbindlichkeiten Verbindlichkeitsspiegel zum 31. Dezember 2023
7. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde die CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG bestellt. Die Verwaltungskosten betragen im Berichtsjahr EUR 215.312,17 (Vorjahr EUR 875.235,56). Die Vergütung der Verwahrstelle beträgt EUR 30.000,00 (Vorjahr: EUR 18.713,00). Die Prüfungskosten betragen EUR 18.900,00 (Vorjahr EUR 20.931,00). Die weiterberechneten Kosten belaufen sich auf EUR 52.755,00, Rechts- und Beratungskosten betragen EUR 1.224.561,23 und die Buchführungskosten EUR 26.985,00. Die Aufsichtsratvergütung beträgt EUR 10.000,00. Die betrieblichen Erträge betragen EUR 30.196,96 und sind Erträgen aus verbundenen Unternehmen zuzuordnen. 8. Angaben gemäß § 300 KAGB Anteil der schwer zu liquidierenden Vermögensgegenstände Der prozentuale Anteil der schwer zu liquidierenden Vermögensgegenstände und für die besondere Regeln gelten, beträgt zum 31. Dezember 2023 90,08 % (Vorjahr: 70,82 %). Regelungen zum Liquiditätsmanagement, Risikomanagement und Risikoprofil Hinsichtlich der Angaben zum Liquiditätsmanagement, Risikomanagement und Risikoprofil verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht. Leverage Die berechnete Hebelkraft des Spezial-AIF gemäß Art. 6 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 betrug zum Stichtag 31. Dezember 2021 99,21 % nach der Brutto-Methode und 99,21 % nach der Commitment-Methode. 9. Sonstige Angaben Zu den Angaben nach § 101 Abs. 2 KAGB wird auf den Lagebericht verwiesen. Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Eigene Anteile (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG) Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 31.655 eigene Stückaktien. Auf die eigenen Anteile entfällt ein Betrag in Höhe von EUR 31.655,00 des Grundkapitals. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr 63 %. Sämtliche eigenen Anteile wurden von der Gesellschaft unentgeltlich von der Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen. Die Kapitalrücklage resultiert aus diesem Vorgang. Zweck des unentgeltlichen Erwerbs ist es, dass die Gesellschaft im Anschluss die eigenen Anteile an Anleger veräußern kann. Von der KVG gezahlte Vergütungen Hinsichtlich der Angaben zu den gezahlten Vergütungen auf Ebene der KVG gemäß § 101 Abs. 3 KAGB wird auf den Lagebricht verwiesen. Organe und Organmitglieder Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr keine Bezüge. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben für das Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 10.000,00 erhalten.
Hamburg, den 18. Oktober 2024 Prof. Dr. Claudia Leimkühler Henning Landsiedel Eigenkapital zum 31. Dezember 2023a) Kapital beziehungsweise gezeichnetes Kapital
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Gesellschaftsrechtliche und investmentrechtliche Grundlagen Bei der Erste Biopower Investment AG (nachfolgend "AIF") handelt es sich um eine geschlossenen Spezial-AIF. Der Sitz des AIF ist Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg. Der AIF ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164101. Der AIF ist eine extern verwaltete Investmentaktiengesellschaft mit fixem Gesellschaftskapital i. S. d. § 140 Abs. 1 S. 1 KAGB. Das Grundkapital des AIF beträgt EUR 50.000 und ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien. Der AIF bildet zwei Aktiengattungen (nachfolgend "Anteilklassen"). Dementsprechend ist das Grundkapital eingeteilt in 37.500 Aktien der Anteilklasse 1 und 12.500 Aktien der Anteilklasse 2. Die Anleger beteiligen sich als Aktionär am AIF. Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 200.000, höhere Beträge müssen glatt durch EUR 2.000 teilbar sein. Jeder Anleger hat damit die Rechte und Pflichten eines Aktionärs des AIF. Die Anleger sind am Vermögen und am Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF beteiligt. Als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft hat der AIF für die Anlage und Verwaltung seines Gesellschaftsvermögens im August 2020 die CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg (nachfolgend "CAVENTES KVG" oder "KVG") bestellt. Die externe Verwaltung des AIF wurde mit Wirkung zum 23. August 2024 auf die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg, übertragen. Der AIF und die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend "BaFin"). Der Jahresabschluss des AIF für das Geschäftsjahr 2022 wurde am 19. Juni 2023 vom Aufsichtsrat festgestellt und gebilligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 17. August 2023 wurde dem Aufsichtsrat des AIF für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2022 keine Entlastung erteilt. Mit einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats vom 26. Juni 2023 wurde Herr Stefan Zinecker mit Wirkung zum 30. Juni 2023 aus dem Vorstand abberufen. Zu seinem Nachfolger wurde am 26. Juni 2023 Herr Georg zu Stolberg mit Wirkung zum 1. Juli 2023 bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 11. August 2023. Herr Dr. Guido Komatsu hat am 20. Oktober 2023 sein Vorstandsamt niedergelegt. Am darauffolgenden Tag wurde Frau Prof Dr. Claudia Leimkühler zum Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 23. Oktober 2023 bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 16. November 2023. Sie hatte zuvor am 22. Oktober 2023 ihr Aufsichtsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Durch gerichtliche Bestellung wurde Herr Christoph Schulte, Essen, am 29. November 2023 mit Wirkung zum 15. November 2023 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Georg zu Stolberg hat sein Vorstandsmandat bei der Erste Biopower Investment AG mit Wirkung zum 30. April 2024 niedergelegt. Mit Wirkung zum 6. August 2024 wurde Herr Henning Landsiedel zum Mitglied des Vorstands bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister ist am 6. September 2024 erfolgt. Mit Eintragung in das Handelsregister am 6. September 2024 wurde Herrn Jerome Roeschke und Herrn Malte Schlizio, beide Mitarbeiter der Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Prokura erteilt. 1.2. Anlagestrategie und Anlageziele Die Anlagestrategie des vorliegenden AIF besteht darin, nach Maßgabe der Regelungen der Anlagebedingungen folgende Vermögensgegenstände zu Investitionszwecken zu erwerben:
Die KVG wird gemäß den Vorgaben der EU Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 (und hier insbesondere nach Maßgabe von Art. 8 Abs. 1 Offenlegungs-Verordnung) bei dem AIF Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen und versuchen, insbesondere einen positiven Beitrag zu dem von der Europäischen Union definierten Umweltziel des Klimaschutzes zu leisten. Ziel des AIF ist es, durch den Erwerb und den Betrieb von Biogasanlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie einen unmittelbaren Beitrag zu dem Ziel der klimaneutralen Energieerzeugung zu leisten. Hierzu werden die Energieanlagen entsprechend dem vor dem Erwerb erstellten Erwerbs- und den Betriebskonzept umfangreich ertüchtigt/ modernisiert/ saniert. Darüber hinaus ist geplant, die Anlagen mit zukunftsweisenden Aufbereitungstechniken (z.B. für den Einsatz von Gülle, Mist und anderen organischen Abfällen, Reststoffen und landwirtschaftlichen Nebenprodukten) auszustatten. Durch den Einsatz und die Aufbereitung von Gülle wird verhindert, dass Gülle oder Gärreste mit Nitraten und Phosphaten auf die Felder ausgebracht werden. Dadurch wird der Nitrat- und Phosphateintrag in dem Boden verringert und das Grundwasser geschützt. Insofern umfasst die jeweilige Investition auch die entsprechenden Kosten für diese Techniken, die den Kaufpreis selbst auch übersteigen können. Der AIF kann auch isoliert Anlagen mit zukunftsweisenden Aufbereitungstechniken ohne Kombination mit Energieanlagen erwerben und betreiben, um mit diesen Anlagen Substrate für Energieanlagen zu produzieren. Bei den Aufbereitungsanlagen wird es sich in der Regel um neue Anlagen handeln, die entweder isoliert errichtet werden oder mit denen neu zu errichtende oder bestehende Energieanlagen nachgerüstet werden. Weitere Vermögensgegenstände sind Geldmarktinstrumente und Bankguthaben. Im Rahmen der Liquiditätsanlagen schließt die KVG aus, dass Mittel des AIF in Unternehmen oder Vermögensgegenstände investiert werden, die die Grundsätze des UN Global Compact nicht anerkannt haben oder von denen wesentliche Verstöße gegen diese Vorgaben bekannt geworden sind. Für den vorliegenden AIF ist die Veräußerung der aus nachwachsenden Rohstoffen und landwirtschaftlichen Reststoffen, organischen Abfällen und sonstigen organischen Stoffen (Substraten) im Sinne der Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gewonnenen Energie in Form von Strom, Wärme oder Gas vorgesehen. Die Erzeugung von Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Energien fördert die Unabhängigkeit von Rohstoffimporten und trägt zur CO 2 -Reduzierung sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele der Europäischen Union bei. Ein wesentlicher Teil des Biogases soll zur Stromerzeugung genutzt werden. Es ist nach Maßgabe der Anlagebedingungen darüber hinaus vorgesehen, mindestens 30 % des investierten Kapitals in Anlagen zu investieren, in denen eine Veredelung des Biogases zu Biomethan erfolgen kann. Das so gewonnene Biomethan soll überwiegend durch langfristige Abnahmeverträge vermarktet werden. Bei den Energieanlagen handelt es sich um Biogasanlagen, für die Verträge oder Vertragsentwürfe über den Anschluss an das Strom- oder Erdgasnetz oder andere Versorgungsleitungen vorliegen müssen, so dass während der Laufzeit des AIF planmäßig kontinuierliche Einnahmen und Rückflüsse aus der umgewandelten und veräußerten Energie für den AIF angenommen werden können. Zu Beginn handelte es sich bei dem AIF um einen Blind-Pool. Ziel der Umsetzung der Anlagestrategie ist die Erreichung des Anlageziels. Anlageziel ist die Erzielung regelmäßiger Einnahmeüberschüssen aus der Verfolgung und Umsetzung der Anlagestrategie. Die ausschüttungsfähigen Gewinne des AIF sollen als Dividende an die Anleger ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte des AIF bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder zur Substanzerhaltung bei dem AIF benötigt werden. Spätestens durch eine Veräußerung der Vermögensgegenstände am Ende der Laufzeit sollen die Anleger ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten bzw. an einem etwaigen Veräußerungserlös in Form von Rückflüssen partizipieren. Der AIF strebt derzeit keine nachhaltigen Investitionen im Sinne von Art. 2 Ziffer 17 der Offenlegungs-Verordnung an, wirbt aber mit ökologischen oder sozialen Merkmalen und ist insofern als Finanzprodukt im Sinne von Art. 8 Offenlegungs-Verordnung zu qualifizieren. Sollte der AIF dennoch Vermögenswerte halten, die als nachhaltige Investition im Sinne von Art. 2 Ziffer 17 der Offenlegungs-Verordnung zu qualifizieren sind, wird die KVG Verfahren anwenden, die es ihr ermöglichen, Indikatoren für nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu identifizieren und zu bewerten sowie sicherzustellen, dass diese nachhaltigen Investitionen keine anderen Umweltziele oder sozialen Ziele wesentlich beeinträchtigen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet die Anlagen fortlaufend bzw. lässt sie bewerten, um den positiven Beitrag zum Klimaschutz angemessen dokumentieren zu können. Die laufende Bewertung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die sich auf europäischer Ebene insbesondere aus der "Erneuerbaren-Energien-Richtlinie" (Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) ergeben. Diese sieht eine verpflichtende Nachhaltigkeitszertifizierung für Biogasanlagen vor, die von der KVG regelmäßig eingeholt wird. Die KVG nutzt hierfür das Zertifizierungssystem "REDcert". Zum Ende des Jahres 2023 ist der Fonds mit seinem Eigenkapital vollständig investiert. Sollte zukünftig Fremdkapital aufgenommen werden, können noch weitere Anlagen hinzukommen, die der zuvor dargelegten Anlagestrategie und den Anlagezielen entsprechen werden. 1.3. Angaben zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft für den AIF war im Geschäftsjahr 2023 die am 13. Oktober 2017 gegründete CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz und Geschäftsanschrift in der Versmannstraße 2, 20457 Hamburg. Der CAVENTES KVG wurde mit Datum vom 6. Dezember 2018 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß §§ 20, 22 KAGB erteilt. Die CAVENTES KVG hat die Verwaltung des AIF im Sinne des KAGB bis zum 22. August 2024 wahrgenommen. Dies umfasste die Anlage und Verwaltung des Vermögens des AIF sowie die Wahrnehmung der allgemeinen Verwaltungsaufgaben des AIF, d.h. insbesondere den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie deren Bewirtschaftung und Instandhaltung und damit das gesamte Portfoliomanagement, das Risikomanagement und die Betreuung der Aktionäre. Die CAVENTES KVG hat sich verpflichtet, die Verwaltung des AIF mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des KAGB, der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 ("AIFM-Verordnung") und der AIFM-Richtlinie), der aufsichtsrechtlichen Vorgaben (insbesondere des Rundschreibens 1/2017 (WA) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KaMaRisk)) und der Anlagebedingungen durchzuführen und sich laufend über Ergänzungen und Änderungen der vorgenannten Vorgaben zu informieren. Die CAVENTES KVG hat sich weiterhin verpflichtet, ihre Rechte und Pflichten aus dem Bestellungsvertrag mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse des AIF und seiner Aktionäre auszuüben. Sie war insbesondere verpflichtet, sich um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen und, soweit sich diese nicht vermeiden lassen, dafür Sorge zu tragen, dass unvermeidbare Konflikte unter der gebotenen Wahrung der Interessen der Aktionäre des AIF gelöst werden. (Teil-)Auslagerungen einzelner Tätigkeiten und Bezug von Dienstleistungen Die CAVENTES KVG hat ihre Aufgaben im rechtlich zulässigen Umfang auf externe Dienstleister im Rahmen der hierfür einschlägigen Regelungen (vgl. insbesondere § 36 KAGB) ausgelagert bzw. Aufgaben an Dritte übertragen. Es wurden folgende Tätigkeiten ausgelagert bzw. übertragen:
Bei den zuletzt genannten Tätigkeiten der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Biogasanlagen handelt es sich um Teilauslagerungen. Leitung und Kontrolle Die CAVENTES KVG war berechtigt und verpflichtet, sämtliche Anlageentscheidungen für den AIF nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung des KAGB und unter Beachtung der Anlagebedingungen und der Satzung des AIF zu treffen. Sie war insoweit berechtigt, den AIF bei der Verwaltung sowie bei der Erteilung und Entgegennahme von Aufträgen zum Erwerb und zur Veräußerung von Vermögensgegenständen zu vertreten und in diesem Rahmen alle erforderlichen Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben und entgegenzunehmen. 2. Wirtschafts- und Tätigkeitsbericht 2.1. Tätigkeit des AIF im Berichtszeitraum Das eingeworbene Eigenkapital des AIF wurde, bis auf eine gesetzlich vorgegebene Liquiditätsreserve investiert. Die Investitionen umfassen die Kaufpreise der Biogasanlagen sowie die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Anlagenertüchtigung und die finanzielle Erstausstattung der Projektgesellschaften u.a. für Substratbeschaffung und Liquidität. Hierfür wurden insgesamt EUR 31,85 Mio. aufgewendet. Mit Zustimmung der Aktionäre vom 26. Juni 2023 hat der Vorstand angesichts der positiven Marktlage einen Prozess eingeleitet, um das Portfolio von Biogas-/Biomethananlagen der Erste Biopower Investment AG in einem strukturierten Bieterverfahren zu veräußern. Hierzu wurde das gesamte Portfolio zur weiteren Vorbereitung des Verkaufsprozesses durch Übertragung sämtlicher Anteile an den jeweiligen Projektgesellschaften, die die Biogasanlagen halten, die Anteile an deren Komplementären und die Gesellschafterdarlehen, die die Erste Biopower Investment AG ausgereicht hat, zum Stichtag 30. September 2023 in die EBI Catalyst Holding GmbH & Co. KG eingebracht. Die mit der technischen und kaufmännischen Betriebsführung beauftragte Weltec Service GmbH hat im Juni 2023 die (Teil-)Auslagerungsverträge über die kaufmännische und technische Betriebsführung fristgerecht um 31. Dezember 2023 gekündigt. Im Verlauf des Verkaufsprozesses wurden die Verträge vorzeitig außerordentlich im Oktober 2023 gekündigt. Der neue Asset-Manager, die Loick Bioenergie GmbH, hat seine Tätigkeit am gleichen Tag aufgenommen. 2.2. Geschäftsverlauf Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftlich betrachtet ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Bundesrepublik Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um ca. 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. 1 Der Rückgang ist unter anderem auf die Belastung der Industrieproduktion durch die anhaltend hohen Energiepreise zurückzuführen. Diese waren im Vorjahr nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine stark angestiegen und haben sich im Wirtschaftsjahr auf hohem Niveau stabilisiert. Ein weiterer Grund für den Rückgang des BIP war der Produktionsrückgang in der Stromerzeugung aufgrund der Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April 2023 und der geringeren Kohleverstromung. 2 Dagegen stieg die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aufgrund des Ausbaus der Photovoltaik und einer Rekordproduktion von Windenergie im Jahr 2023. Die Stromproduktion aus Biomassekraftwerken ging im Vergleich zum Vorjahr zurück, bleibt aber weiterhin die drittwichtigste Quelle erneuerbaren Energien. 3 Die Preise für Biomethan sind stark von den Gas- aber auch den THG-Quoten-Preisen abhängig. Während in der Vergangenheit der Leitungsgaspreis für Erdgas relevant war, stellt sich der Markt mittlerweile so dar, dass der Biomethanpreis sich eher am LNG-Gaspreis orientiert. Unverändert ist der Einfluss der THG-Quoten-Preise. Insbesondere durch diesen Faktor ist zu Beginn des Jahres 2024 eine negative Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen. Aktuell sind die Quotenpreise in der EU stark eingebrochen. Hauptgrund dafür sind als fortschrittlich deklarierte Biokraftstoffe aus China sowie Treibhausgas-Zertifikate, die importiert werden und die Quotenziele der Unternehmen bedienen. Tatsächlich werden diese zertifizierten Biokraftstoffe und Zertifikate aber in China unter Verwendung von beispielsweise Palmöl hergestellt und erfüllen somit nicht die europäischen Kriterien für fortschrittliche Kraftstoffe. Die in China erworbenen Zertifikate können derzeit noch am europäischen Mark angerechnet werden. Erste europäische Länder beginnen hier bereits gegenzusteuern. Bis sich dies in Europa einheitlich und effektiv etabliert hat, werden die Preise für THG-Quoten und damit auch für Biomethan auf dem aktuellen Niveau bleiben. Der Preis für fortschrittliches Biomethan (kraftstofffähig) liegt derzeit bei 13-14 ct/kWh. Zum Vergleich: Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine und ohne den Einfluss der Kraftstoffe aus China lag dieser Preis Ende 2022 noch bei knapp über 50 ct/kWh. Für die Fondsanlagen wurden daher nur Verträge mit kurzer Laufzeit abgeschlossen, um zum Jahresende eine neue Einschätzung der Marktlage vornehmen zu können.
Abbildung: Preisbildung Reststoff-Biomethan (DE) Agriportance GmbH, Webinar "Der Biomethanmarkt - Einblicke & Perspektiven", 17.01.2024 Die vorstehende Grafik zeigt die Preisentwicklung für fortschrittliches Biomethan. Die untere Linie (orange) stellt die Preisentwicklung für Biomethan aus sogenannten Reststoffen wie Stroh dar; die obere Linie (grün) die Entwicklung des Kraftstoffgases aus Wirtschaftsdüngern wie Mist und Gülle. Positiv haben sich dagegen die Preise für Biomethan aus Nachwachsenden Rohstoffen entwickelt. Konnten hier in den letzten Jahren Preise von knapp über 8 ct/kWh erzielt werden, wurden neue Verträge mit über 9 ct/kWh abgeschlossen. Dieses Biomethan wird überwiegend zur Verstromung in Blockheizkraftwerken eingesetzt. Der Preisanstieg ist unter anderem auf die Erwartungen an das Gebäude-Energie-Gesetz in Verbindung mit der zukünftigen Wärmeversorgung in deutschen Städten zurückzuführen. Mit Biomethan betriebene Blockheizkraftwerke sind hier eine mögliche Variante, um Städte und vor allem energieintensive Gebäude wie Schwimmbäder, Sportzentren, Krankenhäuser oder Kindergärten und Schulen mit Wärme und Strom zu versorgen. Auch beim Strompreis gibt es erwähnenswerte Entwicklungen. In den letzten beiden Jahren konnten aufgrund der hohen Strompreise sogenannte Direktvermarktungsverträge abgeschlossen werden, die feste Preise oberhalb des EEG zugelassen haben. Statt der im EEG festgelegten Preise zwischen 18 und 24 ct/kWh konnten im Jahr 2023 zwischen 27 und 40 ct/kWh Strom erzielt werden. Jedoch sind in der zweiten Hälfte 2023 die Strompreise wieder deutlich gesunken, so dass die Festpreisvereinbarungen seitens der Energieversorger nicht verlängert werden konnten. Seit 2024 liegen die Erlöse aus dem Stromverkauf daher für alle Anlagen wieder auf EEG-Niveau. Anlagen und Investitionen Nachdem die Gesellschaft im Oktober 2022 mit der Biogasanlage in Senftenberg die letzte Anlage für den Fonds erworben hatte, befanden sich im Geschäftsjahr 2023 erstmals alle sieben Anlagen über die vollen zwölf Monate im Bestand der Gesellschaft. Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von der Fortführung der Sanierungsmaßnahmen an den sieben Standorten. Während insbesondere in Rehburg-Loccum und Eggolsheim bereits eine hohe Auslastung in der Produktion erreicht werden konnte und den größten Umbaumaßnahmen abgeschlossen wurden, verzögerten sich die Umbaumaßnahmen an den anderen Standorten zum Teil erheblich, was über das gesamte Jahr zu einer teilweise sehr niedrigen Auslastung führte. Die nachstehende Tabelle stellt die Entwicklung der Auslastung sowie die Höhe des Substrateinsatzes dar.
*) unterjährige Übernahme im Jahr 2022
Ausgabe von Aktien Der Fonds wurde zum 31. Dezember 2022 geschlossen. Im Jahr 2023 erfolgte somit keine weitere Ausgabe von Aktien. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft 3.1. Vermögenslage Die Aktivseite der Bilanz zum 31. Dezember 2023 setzt sich aus mittelbaren Beteiligungen an Objektgesellschaften in Höhe von TEUR 37.042 (Vorjahr: TEUR 33.940), Barmitteln und Barmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 913 (Vorjahr: TEUR 4.675), Forderungen an Beteiligungsgesellschaften und andere Forderungen in Höhe von TEUR 2.635 (Vorjahr: TEUR 8.792) und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 514 (Vorjahr: TEUR 438) zusammen. Die Veränderungen des Wertes der mittelbaren Beteiligungen ist maßgeblich geprägt durch das Bewertungsergebnis in Höhe von TEUR -8.479 sowie gegenläufig durch die Einbringung sämtlicher Anteile an den Projektgesellschaften, der Anteile an deren Komplementären wie auch der Gesellschafterdarlehen in die EBI Catalyst Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, als Zwischenholding. Der Rückgang der Forderungen an Beteiligungsgesellschaften auf TEUR 2.635 (Vorjahr: TEUR 8.792) resultierte insbesondere aus der Einbringung der Darlehensforderungen in die Zwischenholding. Der zum Stichtag noch bestehende Betrag betrifft den Gewinnanteil an der Zwischenholding aus dem Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres. In den sonstigen Vermögensgegenstände sind im Wesentlichen Forderungen aus abzugsfähiger Vorsteuer in Höhe von TEUR 408 (Vorjahr: TEUR 438) enthalten. Die Passivseite setzt sich aus Rückstellungen in Höhe von TEUR 72 (Vorjahr: TEUR 88), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 501 (Vorjahr: TEUR 37), sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 0) und dem Eigenkapital in Höhe von TEUR 40.524 (Vorjahr: TEUR 47.799) zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 501 (Vorjahr: TEUR 37) sind ausschließlich kurzfristig mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Eigenkapitalentwicklung stellt sich wie folgt dar:
3.2. Vermögensaufstellung gemäß § 101 KAGB Die Vermögensaufstellung gemäß § 101 KAGB in Verbindung mit § 10 KARBV zum 31. Dezember 2023 lautet wie folgt:
Die Beteiligungen setzen sich zum Ende des Jahres 2023 aus den Bewertungen der einzelnen Objektgesellschaften bzw. der darin gehaltenen Assets zusammen. Die Veränderungen bei den mittelbaren Beteiligungen resultieren im Wesentlichen aus den Bewertungsergebnisse in Höhe von TEUR -8.479 (Vorjahr: TEUR 13.671) sowie aus der Einbringung sämtlicher Anteile an den Projektgesellschaften, der Anteile an deren Komplementären sowie der Gesellschafterdarlehen in die Zwischenholding. Gemäß den Anlagebedingungen werden die Assets jährlich durch einen externen Gutachter neu bewertet. Ausgenommen hiervon sind die Biogasanlagen, die sich noch kein volles Geschäftsjahr im Eigentum der Gesellschaft befinden. Im Vorjahr wurden daher nur die Anlagen in Rehburg-Loccum, Eggolsheim und Trebbin neu bewertet. Die Anlagen in Graben, Neu Kosenow, Jänickendorf und Senftenberg wurden dagegen zu Anschaffungskosten bilanziert. Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2023 befinden sich nun alle Anlagen mindestens ein volles Geschäftsjahr im Eigentum der Gesellschaft. Dementsprechend wurden alle Anlagen zum 31. Dezember 2023 gutachterlich bewertet. Insgesamt hat sich der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um TEUR 8.479 verringert. Die Gründe dafür lassen sich im Wesentlichen auf mangelnde Effizienz der Anlagen aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Ertüchtigungen, sinkende Erdgaspreise aufgrund des gut angelaufenen Imports von verflüssigtem Erdgas (LNG) per Schiff sowie stark gesunkene Preise für die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) zurückführen. Ursache war zudem der massive Import von chinesischem Biodiesel, der angeblich als fortschrittlich zertifiziert war. Durch den Einsatz dieses sehr kostengünstigen Kraftstoffs können die Mineralölkonzerne ihre THG-Minderungsverpflichtung erfüllen, ohne auf die THG-Quote zurückgreifen zu müssen, die durch den Verkauf von Biomethan an Tankstellen entsteht. Schließlich ist der deutsche Kraftstoffsektor offen für Biomethan aus anderen EU-Mitgliedstaaten. All dies hat die Situation für Biomethanproduzenten auf dem Kraftstoffmarkt verschärft. Zum anderen waren aufgrund des milden Winters 2022/23 die Gasspeicher im Jahr 2023 sehr gut gefüllt, so dass auch hier die Nachfrage nach erdgasäquivalentem Biomethan fehlte. Weitere Gründe für den gesunkenen Beteiligungswert sind die Stromerlöse sowie die gestiegenen Substrat- und Energiepreise. Nachdem in den letzten Jahren Festpreisvereinbarungen für den produzierten Strom von bis zu 40 ct/kWh abgeschlossen werden konnten, wurde im letzten Jahr noch von einem sukzessiven Absinken dieser Preise über die nächsten vier Jahre ausgegangen. Leider sind die Preise seit dem 1. Januar 2024 jedoch ohne eine solche schrittweise Anpassung wieder auf das EEG-Niveau gefallen, was zu geringeren Erlösen als bisher geplant führt. Der größte Faktor für die Wertentwicklung der Verstromungsanlagen sind jedoch die gestiegenen Kosten im Bereich der Substratversorgung und bei der selbstgenutzten Energie. Insbesondere die Dienstleistung der Substraternte hat sich durch die gestiegenen Dieselpreise stark verteuert, was sich bei mehr als 100.000 t Substrat pro Jahr deutlich bemerkbar macht. Auch die Energiekosten werden aufgrund der in den Vorjahren vereinbarten langen Vertragslaufzeiten bis in die nächsten drei Jahre deutlich höher als normal sein. 3.3. Finanzlage Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 7.819 (Vorjahr: TEUR -9.693) und resultiert im Wesentlichen aus dem realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres (vor Zeitwertänderungen) in Höhe von TEUR 1.204 (Vorjahr: TEUR -529) zuzüglich der Reduzierung der Forderungen sowie anderer Aktiva in Höhe von TEUR 6.196 (Vorjahr: Zunahme in Höhe von TEUR -8.485). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt TEUR -11.581 (im Vorjahr: TEUR -25.744) und resultiert insbesondere aus den Investitionen in die Beteiligungen und mittelbar in die Anlagen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 10.800). Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine weiteren Aktien ausgegeben und kein Fremdkapital in Anspruch genommen. Der gesamte Cashflow für das Geschäftsjahr 2023 beträgt TEUR -3.762 (Vorjahr: TEUR -10.966). 3.4. Ertragslage Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 beträgt TEUR 1.204 (Vorjahr: TEUR -529) und setzt sich im Wesentlichen aus den Erträgen aus Sachwerten in Höhe von TEUR 2.856 (Vorjahr: TEUR 0), den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 877), Erträgen aus Zinsen in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 202), Aufwendungen aus Verwaltungsvergütungen in Höhe von TEUR 215 (Vorjahr: TEUR 875) sowie sonstigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.501 (Vorjahr: TEUR 693) zusammen. Der signifikante Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist auf die Kosten im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess zurückzuführen. Aufgrund der jährlichen Neubewertung der Anlagen ergeben sich Aufwendungen aus der Neubewertung in Höhe von TEUR 8.479 (Vorjahr: Erträge aus der Neubewertung in Höhe von TEUR 13.671). Somit verbleiben kumulierte Gewinne aus der Neubewertung der Anlagen in Höhe von TEUR 5.192 (Vorjahr: TEUR 13.671). Insgesamt ergibt sich ein Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR -7.275 nach einem Ergebnis im Vorjahr in Höhe von TEUR 13.141. 3.5. Nettoinventarwert und Anteilwert zum 31. Dezember 2023 Der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 40.524 (Vorjahr: TEUR 47.799) und der rechnerische Anteilwert EUR 810,48 (Vorjahr: EUR 955,97) je ausgegebener Aktie. Der rechnerische Anteilwert bezieht sich auf die im Rahmen der Gründung des AIF ausgegebenen 50.000 Aktien, von denen zum Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2023 18.345 Aktien (Vorjahr: 18.345 Aktien) von Investoren und 31.655 Aktien (Vorjahr: 31.655 Aktien) vom AIF selbst gehalten werden. Auf die Angaben im Anhang zu § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird verwiesen. Bezogen auf die von Investoren gehaltenen Aktien beträgt der rechnerische Anteilwert zum 31. Dezember 2023 EUR 2.208,99 (Vorjahr: EUR 2.605,54). 3.6. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 3.6.1.Finanzielle Leistungsindikatoren Die finanzielle Steuerung des AIF erfolgt über das Jahresergebnis, die Eigenkapitalrendite sowie über den Cashflow, der sich in den operativen Cashflow, den Cashflow aus Investitionstätigkeit und den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gliedert. 3.6.2.Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Generell orientieren sich die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der KVG an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und definieren unternehmensinterne Maßnahmen und Handlungsweisen, die zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes, zur Förderung digitaler Prozesse sowie zur Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit beitragen. 3.7. Sonstige Angaben 3.7.1.Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement Das Liquiditätsmanagement wurde im Berichtszeitraum nicht angepasst. 3.7.2.Wesentliche Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen Änderungen zu den im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen gab es im Berichtszeitraum nicht. 3.7.3.Änderungen in Bezug auf die Haftung der Verwahrstelle Im Berichtszeitraum gab es keine Änderungen in der Haftung der Verwahrstelle. 3.8. Gesamteinschätzung der Lage Der Berichtszeitraum war geprägt von der Durchführung notwendiger Investitionen zur Ertüchtigung der erworbenen Biogasanlagen und dem eingeleiteten, aber letztlich nicht abgeschlossenen Verkaufsprozess. Die Ertüchtigung der erworbenen Anlagen wird teilweise noch bis weit in das Jahr 2024 andauern. Insgesamt beurteilt der Vorstand den Geschäftsverlauf für das Gesamtjahr 2023 als nicht erwartungsgemäß und die Lage des AIF als nicht zufriedenstellend. Insbesondere bei den Anlagen mit noch laufenden Ertüchtigungsmaßnahmen ist die Auslastung deutlich zu niedrig. Dies zeigt sich auch in den Jahresergebnissen der entsprechenden Objektgesellschaften. Insgesamt wurden die eingeworbenen Mittel vollständig in den Erwerb von Biogasanlagen zur Strom-, Wärme- und Biomethanerzeugung investiert. Die verbleibenden liquiden Mittel werden als Liquiditätsreserve vorgehalten. 4. Nachtragsbericht Nach Auswertung aller vorliegenden Angebote und in enger Abstimmung mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde der Verkaufsprozess im April 2024 beendet. Grund hierfür waren Angebote, die aufgrund der Entwicklung des Biomethanpreisniveaus und der Diskussion um das Thema Regulierung ein hohes Maß an Unsicherheit einpreisten und somit nicht den Vorstellungen des AIF und seiner Organe entsprachen. Im Ergebnis wurde daher entschieden, die Anlagen im Portfolio zu halten und die Strategie eines langfristigen Investmenthorizonts wie ursprünglich geplant weiter zu verfolgen. Herr Georg zu Stolberg hat sein Vorstandsmandat bei der Erste Biopower Investment AG mit Wirkung zum 30. April 2024 niedergelegt. Herr Henning Landsiedel wurde mit Wirkung zum 6. August 2024 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 6. September 2024. Mit Eintragung in das Handelsregister am 6. September 2024 wurde Herrn Jerome Roeschke und Herrn Malte Schlizio, beide Mitarbeiter der Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Prokura erteilt. Die externe Verwaltung des AIF wurde mit Wirkung zum 23. August 2024 auf die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH übertragen. Sitz und Geschäftsanschrift der Kontora Kapitalverwaltungs GmbH ist der Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1. Risikobericht 5.1.1.Risikomanagementsystem Ziel des Risikomanagementsystems der KVG ist es, ein transparentes Umfeld zu schaffen und dadurch einen bewussten Umgang mit Risiken zu ermöglichen. Die KVG hat im Rahmen des Aufbaus der Geschäftsorganisation ein angemessenes Risikomanagementsystem eingerichtet, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Risikomanagementsystem der KVG werden die identifizierten Risiken abgebildet, analysiert und überwacht. Ziel ist es, die sich für den AIF ergebenden wesentlichen Unternehmensrisiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und risikomindernde Maßnahmen sowohl auf Ebene des AIF als auch Ebene der Objektgesellschaften auszuwählen. Die KVG identifiziert für den AIF die wesentlichen Unternehmensrisiken, bewertet diese fortlaufend, um risikomindernde Maßnahmen auf Ebene des AIF als auch der Objektgesellschaften einzusetzen. Die Geschäftsführung legt gemeinsam mit dem Vorstand des AIF die Geschäftsstrategie und die damit verbundene Risikostrategie fest, die regelmäßig überprüft wird. Auf Basis der festgelegten Risikomanagementstrategie hat der AIF angemessene interne Risikosteuerungs- und Controllingprozesse abgeleitet. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügt über ein Liquiditätsmanagementsystem für den von ihr verwalteten AIF. Die KVG hat Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken der Investmentvermögen zu erkennen und zu überwachen. 5.1.2.Risiken Die Erste Biopower Investment AG ist durch ihre Geschäftstätigkeit primär den nachstehend genannten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Eine vollständige Übersicht der Risiken ist im Verkaufsprospekt dargestellt. Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Verlustrisiko für das Investmentvermögen, das sich aus Schwankungen der Marktwerte der Vermögensgegenstände aufgrund von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Preis- und Kostenentwicklung sowie der Zinsentwicklung ergibt. Marktrisiken können die Wertentwicklung des AIF so negativ beeinflussen, dass die Beteiligung des Anlegers zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann. Wertverluste können dadurch entstehen, dass der Marktwert der Biogas- oder Biomethananlagen zum Zeitpunkt der geplanten Veräußerung oder Liquidation im Vergleich zum ursprünglichen Kaufpreis sinkt und/oder sich die Veräußerungsbedingungen negativ entwickeln, bis hin zum vollständigen Ausbleiben eines Verkaufserlöses. Für den AIF besteht damit das Risiko einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bis hin zur Insolvenz. Die Konzentration auf ein Anlagespektrum und die in den Anlagebedingungen genannten Beschränkungen bergen Risiken, wie z. B. die Abhängigkeit von Preisentwicklungen auf der Beschaffungs- und/oder Absatzseite, den Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Nachfrage nach Biogas und Biomethan. Risiken aus der Investition in Biogasanlagen Sowohl die Biogas- und Aufbereitungsanlagen als auch die Objektgesellschaften sind mit Risiken verbunden. So können Wertverluste entstehen, wenn sich die Anlagen als mangelhaft erweisen und Ansprüche auf Mängelbeseitigung nicht oder nur teilweise durchgesetzt werden können. Es ist nicht auszuschließen, dass die Risiken auch im Rahmen der Sanierung bzw. Ertüchtigung auftreten, z. B. weil die anfallenden Kosten höher als geplant ausfallen, die Anlagen wegen Personalmangels oder unzureichender Verfügbarkeit von Ersatz- oder Zulieferteilen erst verspätet ans Netz gehen können oder die Anlagen nach der Ertüchtigung nicht die erwartete Leistung erbringen. Unter Umständen können die Anlagen nur mit hohen Preisabschlägen oder hohen Kosten veräußert werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn der geplante Verkauf der Anlagen in eine Zeit fällt, in der das Marktpreisniveau für solche Anlagen gesunken ist. Mit der ab dem Jahr 2023 geltenden EEG 2023 Gesetzesnovelle wird die Förderung von Biomasse ab dem Jahr 2024 stufenweise reduziert, jedoch jene für Biomethan ab 2023 auf 600 Megawatt (MW) pro Jahr erhöht. Die begrenzte Ressource Biomasse soll künftig verstärkt in schwer zu dekarbonisierenden Bereichen wie Verkehr und Industrie eingesetzt werden. Biomethan soll künftig nur noch in hochflexiblen Kraftwerken verwendet werden (Quelle: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html). Dies verdeutlicht die Risiken, denen der AIF durch politische Entscheidungen ausgesetzt ist. Politisch induzierte Markteingriffe können die Nachfrage nach Biogas und Biomethan so steuern, dass der Absatz von Strom, Wärme und Biomethan dauerhaft unter den Prämissen liegt, die zum Zeitpunkt der Auflegung des Fonds bzw. bei Erwerb der Anlagen getroffen wurden. Dies würde die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und damit die Einnahmen des AIF reduzieren und den Wert der Anlagen mindern. Vertragspartnerrisiko / Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko Die Aktionäre des AIF tragen mittelbar das Risiko, dass Verträge nicht oder nicht zu den geplanten Konditionen abgeschlossen werden können oder, dass abgeschlossene Verträge anders als vereinbart ausgelegt, nur teilweise oder auch gar nicht erfüllt werden. Soweit die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies zur vorzeitigen Beendigung von Verträgen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass vertragliche Vereinbarungen unwirksam oder anfechtbar sind und bestehende Verträge geändert oder beendet werden. Störungen bei der Durchführung von Verträgen oder deren vorzeitige Beendigung können sich negativ auf die Ertragslage des AIF bzw. der Objektgesellschaften auswirken. Liquiditätsrisiken Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass ein Vermögensgegenstand des AIF nicht zum geplanten Zeitpunkt, nicht zum erwarteten Veräußerungspreis oder nur zu höheren als den erwarteten Kosten veräußert werden kann und sich dies negativ auf die Liquiditätslage des AIF auswirkt. Darüber hinaus kann die Liquiditätslage durch geringere oder ausbleibende laufende Erträge negativ beeinflusst werden. Liquiditätsrisiken können dazu führen, dass der AIF oder die Objektgesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im Extremfall kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft gezwungen sein, den AIF vorzeitig aufzulösen und die Vermögensgegenstände zu veräußern. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Rückflüsse an die Anleger geringer als geplant ausfallen oder die Laufzeit (Grundlaufzeit plus Verlängerungsoptionen) des AIF länger als geplant ist. Für den AIF werden Vermögensgegenstände erworben, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erwirbt für den AIF mittelbar über Objektgesellschaften Biogas- oder Biomethananlagen. Theoretisch können die Anlagen jederzeit am Markt veräußert und die Objektgesellschaften anschließend liquidiert werden. Es besteht das Risiko, dass die Anlagen ggf. nur mit hohen Preisabschlägen, verzögert oder gar nicht veräußert werden können. Da der AIF ausschließlich in Deutschland investiert und sämtliche Investitionen bislang mit Eigenkapital finanziert wurden, bestehen weder Währungs- noch Finanzierungsrisiken. Operationelle und sonstige Risiken des AlF Das operationelle Risiko ist das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das infolge der Unangemessenheit von internen Prozessen sowie des Versagens von Menschen oder System bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, der Zahlstelle, dem Asset Manager oder sonstigen Vertragspartnern oder infolge externer Ereignisse eintritt. Hierzu zählen auch Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken, die aus den für ein Investmentvermögen betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren. Die steuerliche Beurteilung berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Informationsdokuments geltende Rechtslage. Änderungen der Steuergesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Auffassung der Finanzverwaltung während der Beteiligungsdauer des einzelnen Anlegers können dazu führen, dass eine abweichende steuerliche Beurteilung erfolgt und die Einkünfte des Fonds, der Objektgesellschaften und/ oder der Anleger nach anderen Vorschriften zu versteuern sind. Es ist daher grundsätzlich möglich, dass die Finanzverwaltung zu Ungunsten des Fonds/ der Objektgesellschaften/ des Anlegers entscheidet. Die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse ergibt sich erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung. Geschäftsführungsrisiken Die Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten des einzelnen Anlegers sind begrenzt. Daraus ergibt sich für den Anleger das Risiko, dass Vorstandsentscheidungen des AIF und Beschlüsse der Hauptversammlung, die über das laufende Tagesgeschäft hinausgehen, nicht im Sinne des einzelnen Anlegers getroffen werden. Entscheidungen über das laufende Geschäft des AIF (einschließlich der Zustimmung zu Beschlüssen der Objektgesellschaften, die deren laufendes Geschäft betreffen) und die Investitionen in Vermögensgegenstände werden ausschließlich von der Kapitalverwaltungsgesellschaft unter Mitwirkung des Vorstands des AIF getroffen. Dadurch ist der Anleger dem Risiko ausgesetzt, dass aus seiner Sicht suboptimale oder fehlerhafte Entscheidungen getroffen werden. Der Anleger muss davon ausgehen, dass er bei Hauptversammlungsbeschlüssen nur eine Minderheitenposition innehat und die Beschlüsse nicht maßgeblich beeinflussen kann. Risiko aus Vinkulierung, beschränkter Fungibilität, fehlendem organisierten Markt Die Aktien des AIF sind nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen und eine solche Zulassung ist auch zukünftig nicht beabsichtigt. Mangels eines organisierten Marktes für die Aktien des AIF besteht für den Anleger das Risiko, dass er auf dem Zweitmarkt nur schwer oder gar keine Käufer für seine Anteile an dem AIF findet und er seine Aktien erst später als geplant, zu einem niedrigeren als dem geplanten Verkaufspreis oder gar nicht veräußern kann. Darüber hinaus kann ein Anleger seine Aktien nur mit Zustimmung des AIF übertragen. Hinsichtlich der Anteilsklassen 1 und 2 sieht die Satzung vor, dass nur bestimmte Personen die Aktien erwerben können. So können Aktien der Anteilklasse 1 nur von steuerbegünstigten Aktionären bzw. Anlegern gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung erworben werden. Auch dies kann es erschweren oder unmöglich machen, einen Käufer für die Aktien zu finden. 5.1.3.Gesamtbewertung der Risiken Die Investitionsphase der Gesellschaft aus Eigenmitteln ist abgeschlossen. Der AIF ist seit Ende des III. Quartals 2022 voll investiert. Mit der Übernahme des operativen Betriebs mehrerer Biogasanlagen sind die operativen Risiken im Rahmen des Risikocontrollings intensiver zu überwachen. Da alle Anlagen in unterschiedlichem Umfang weiterhin saniert bzw. ertüchtigt werden müssen, liegt der Fokus im Segment Sanierung und Ertüchtigung auf der Einhaltung der Kosten bzw. der Steuerung von Kostenüberschreitungen, der Verfügbarkeit von Fachpersonal und Ersatzteilen sowie der Termintreue bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund der weltweit zunehmenden politischen Unsicherheiten ist eine Prognose der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und der politischen Rahmenbedingungen schwierig und mit entsprechenden Unwägbarkeiten verbunden. Sollten die in diesem Kapitel dargestellten Risiken einzeln, teilweise oder in ihrer Gesamtheit eintreten, kann dies zu einem Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen. Die Risikosituation hat sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 nicht grundlegend verändert. Jedoch entwickeln sich die Märkte für Biomethan aus Wirtschaftsdüngern, nachwachsenden Rohstoffen oder Reststoffen unterschiedlich. Dies verlangt ein höheres Maß an Aufmerksamkeit für schwache Signale hinsichtlich der Vermarktung von Biomethan, CO 2 , THG-Quote und Bio-LNG sowie Flexibilität in der Erzeugung von Biomethan. 5.2. Chancenbericht Obwohl die Öffnung des deutschen Kraftstoffsektors für Biomethan aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Situation für Biomethanproduzenten erschwert hat, bietet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2024 in Kraft getreten ist, neue Möglichkeiten. Das GEG ermöglicht eine gute Hochlaufkurve für den Biomethanabsatz, da ab 2029 mehr als 15 % des deutschen Gasabsatzes grün sein müssen und somit durch Biomethan, erneuerbares synthetisches Methan oder grünen Wasserstoff ersetzt werden müssen. Bei sinkenden Biomethanpreisen und den nun erhöhten Zuschlagswerten für Biomethan-BHKW könnte es zudem attraktiv werden, Biomethan aus dem Gasnetz in flexiblen BHKW zu verstromen, da der BHKW-Betreiber dafür die EEG-Vergütung erhält. Nachgefragt würde dann 'EEG-Biomethan', also Gas, das auch aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt wurde. Darüber hinaus ist Biomethan auf dem Weg, fossiles LNG im Schwerlastverkehr zu verdrängen. Dazu entstehen derzeit größere zentrale Verflüssigungsanlagen, die das Gas aus dem Netz beziehen. Diese Entwicklung stellt eine Alternative zur Verflüssigung direkt an der Biomethananlage dar, die selbst für sehr große Aufbereitungsanlagen kaum wirtschaftlich darstellbar ist. Auch wenn der deutsche Biogasmarkt durch regulatorische Unsicherheiten bestimmt ist, ergeben sich weitere Chancen aus der Umsetzung von Co-Location-Geschäftsmodellen. So können beispielsweise durch Installation von PV-Modulen auf den verfügbaren Flächen der Anlagen oder auf den Dächern der Speicher zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Der bestehende Netzanschluss kann genutzt werden, um den zusätzlichen Strom ins Netz einzuspeisen und so eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Zudem sieht der Vorstand weiterhin gute Chancen für die Vermarktung von den durch die Biogasanlagen erzeugten Strom. Eine Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) in Leipzig (Kurzstudie zur Rolle von Biogas für ein klimaneutrales, 100% erneuerbares Stromsystem 2035 vom 07. Juli 2022) zeigt auf, dass sich in Deutschland bis zu 46 % der Stromerzeugung aus Gaskraftwerken durch Biogas decken ließe. Hier steckt enormes Potential, da Biomethan derzeit nur ca. 1 % am deutschen Gasmarkt ausmacht und sich der Anteil auf bis zu 3 % erhöhen ließe. In der Studie wird ausgeführt, dass "unter der Annahme, dass die Energiewende bis etwa zum Jahr 2045 vollzogen wird, im Stromsektor ein Umbau der Erzeugung weg von allen fossilen Energieträgern hin zu überwiegend fluktuierenden erneuerbaren Energien notwendig ist. 2035 ist dabei als wichtiges Etappenziel zum Beispiel auch im fit-for-55 Paket der EU ein relevanter Meilenstein auf diesem Weg. Der Strombedarf steigt auf Grund der Sektorenkoppelung bis zum Jahr 2045 auf rund 1.000 TWh30 und bis 2035 auf schätzungsweise 640 TWh bis 730 TWh31 an, da mit der Elektrifizierung in fast allen Sektoren (Industrie, Verkehr, Wärme) neue Bedarfe entstehen." 6. Sonstige Angaben Angaben zum Vergütungssystem Jeder Mitarbeiter der CAVENTES KVG erhält ein angemessenes festes Jahresgrundgehalt, das in zwölf gleichen Monatsgehältern ausgezahlt wird. Am variablen Vergütungssystem ("Bonusprogramm") der CAVENTES KVG nehmen nur die Mitarbeiter des Portfoliomanagements mit einem mittleren einstelligen Prozentsatz ihres Jahresgehalts teil. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Risikomanagement erhalten seit diesem Geschäftsjahr keine variablen Vergütungsbestandteile mehr, um keine Anreize zum Eingehen erhöhter Risiken zu schaffen. Freiwillige Altersvorsorgeleistungen können bei der CAVENTES KVG Bestandteil der Vergütung sein. Der Beirat der CAVENTES KVG erhielt im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung. Die drei Mitglieder des Aufsichtsrates des AIF haben im Jahr 2023 eine Vergütung von insgesamt EUR 10.000 erhalten. Quantitative Angaben nach § 101 Abs. 3 KAGB Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Vergütungen in Höhe von insgesamt EUR 684.840 an durchschnittlich sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt. Die Vergütungen setzen sich aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Variable Vergütungen wurden im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 31.791 gezahlt. Insgesamt hat die CAVENTES KVG im Geschäftsjahr 2023 an die Geschäftsführer Vergütungen bzw. Honorare für Interimsmanagement in Höhe von insgesamt EUR 489.153 gezahlt. Bilanzeid Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentaktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentaktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risken der voraussichtlichen Entwicklung der Investmentaktiengesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, den 18. Oktober 2024 Prof. Dr. Claudia Leimkühler Henning Landsiedel BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Erste Biopower Investment AG, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Erste Biopower Investment AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Erste Biopower Investment AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 und § 121 Abs. 2 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 148 Abs. 1 Satz 1 und § 121 Abs. 2 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 148 Abs. 1 Satz 1 und § 121 Abs. 2 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, den 24. Oktober 2024 Danneberg, Wirtschaftsprüfer Schreiber, Wirtschaftsprüfer Sehr geehrte Aktionäre, mit dem nachfolgenden Bericht legt der Aufsichtsrat Rechenschaft über seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 ab. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Herr Christoph Schulte wurde auf Antrag des Vorstands am 24. November 2023 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Frau Prof. Dr. Claudia Leimkühler hatte zuvor ihr Mandat niedergelegt, nachdem sie vom Aufsichtsrat zum Mitglied des Vorstands bestellt worden war. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Berichtszeitraum fanden insgesamt 10 Aufsichtsratssitzungen statt. Mit Ausnahme der Präsenzsitzung im Dezember 2023 in Hamburg, fanden alle weiteren Sitzungen des Aufsichtsrates als Telefon- oder Videokonferenz statt. Die Präsenz bei den Sitzungen lag bei 100 %. Geschäftsverlauf Das Themenspektrum, mit dem sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 befasste, umfasste insbesondere die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und den geplanten Verkauf des Gesamtportfolios sowie die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Beschlüsse, wie die Änderung der Satzung und die Einbringung des Portfolios in eine Zwischenholding. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2023 laufend überwacht und diesen insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf des Portfolios regelmäßig beraten. Bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion ist der Aufsichtsrat auf Sachverhalte gestoßen, die zur Einleitung interner Untersuchungen wegen möglicher Compliance-Verstöße ehemaliger Vorstände und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften geführt haben. Aufsichtsrat und Vorstand werden dabei von einer Rechtsanwaltskanzlei unterstützt. Die Untersuchungen dauern an. Prüfung des Jahresabschlusses 2023 Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde die nbs partners GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg bestellt. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat den Prüfungsauftrag am 26. Juni 2024 schriftlich erteilt. Der vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB, des KAGB und der KARBV aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und der Lagebericht wurden von der nbs partners GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung wurde der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2024 informiert. Der Abschlussprüfer stellte den KAGB-Abschluss vor, berichtete in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung und Erörterung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat festgestellt und gebilligt. Herausforderungen und Chancen Die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der in den vergangenen Jahren erworbenen Verstromungs- und Biomethananlagen sind noch nicht abgeschlossen. Die Anlagen haben auch nach mehr als zwei Jahren noch nicht ihre volle Leistungsfähigkeit erreicht, da die beauftragten Ertüchtigungsmaßnahmen teilweise nicht vertragsgemäß umgesetzt wurden. Die Beteiligungsunternehmen befinden sich diesbezüglich in rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Unternehmen der Weltec-Gruppe. Im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens soll der Zustand der Anlagen bewertet, mögliche Optionen für den Weiterbetrieb abgeleitet und ein tragfähiges Konzept mit technischem Anpassungs- sowie Investitionsbedarf erstellt werden.
Berlin, 25. Oktober 2024 gez. Bernd Jünemann für den Aufsichtsrat |
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