Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 5887
Eingetragen
17.12.2007
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
a) Die Bewertung und die Betreuung von Immobilien, b) Serviceleistungen für und die Verwaltung von Grundstücken und sonstigen Immobilien, c) Aufplanung von Immobilien sowie d) Projektmanagement, e) Kauf und Verkauf und Vermietung von Immobilien auf eigene Rechnung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Bernd Seuling
seit 8.10.2009
Geschäftsführer
Frank Rudolf Seuling
seit 17.12.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

30.00% identifiziert70.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
30.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
IFS Immobilien Fonds Seuling GmbH & Co. KG
70.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Seuling
Zaunstraße 17, 90768 Fürth
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRANCUM GmbH

Hirschaid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 530.561,27 363.253,27
I. Sachanlagen 530.561,27 363.253,27
B. Umlaufvermögen 51.120,95 31.354,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.110,99 5.109,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9,96 26.244,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 810,27 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 582.492,49 394.607,77

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 120.000,44 55.781,71
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 212.592,43 45.332,43
III. Bilanzverlust 117.591,99 14.550,72
B. Rückstellungen 1.100,00 600,00
C. Verbindlichkeiten 460.797,05 338.226,06
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 144.193,75 14.916,47
D. Rechnungsabgrenzungsposten 595,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 582.492,49 394.607,77

Anhang 2010

A. Allgemeine Angaben

1.  Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2.  Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3.  Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH °s.

4.  Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ( §275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

5.  Mit Ausnahme der durch die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010 beibehalten. (§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB).

Mangels Notwendigkeit wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

 Die mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BIMOG) sich ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
  

Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des  Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

  

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender  Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.


Aktivseite

1.  Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro werden in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

2. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

3.  Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen entsprechend ihres Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.

4.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB ) wird beachtet.

5.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

6.  Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1.  Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 27,03%.

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden in Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt..

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1.  Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 10.005,36 Euro und im Vorjahr auf 2.792,26 Euro.

2.  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

3.  Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1.  Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 120.000,44 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 55.781,71 Euro aus.

2.  Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Aufwendungen für Abschlussarbeiten in Höhe von 1.100,00 Euro ( Vj. 600,00 Euro ).

3.  Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 144.193,75 Euro und im Vorjahr in Höhe von 14.916,47 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 316.603,30 Euro und im Vorjahr in Höhe von 323.309,59 Euro .

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte abgesichert. Die anderen Verbindlichkeiten sind unbesichert.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3.  Mitglieder der Geschäftsführung in 2010

Herr Frank Seuling ,
Herr Bernd Seuling ,
Herr Stefan Brück .

4.  Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

V. Unterzeichnung der Geschäftsführer
 
Hirschaid, den 18.08.2011

( Frank Seuling) 
Geschäftsführer 
   

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2011 festgestellt.

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