Markenreich
GmbH
Leichlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
383,00 |
2.141,00 |
| I.
Sachanlagen |
383,00 |
2.141,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.353,56 |
9.559,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.049,63 |
8.074,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.303,93 |
1.484,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
520,74 |
522,40 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
626,29 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.883,59 |
12.222,56 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.907,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
67.000,00 |
67.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
88.092,99 |
45.990,87 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
4.533,30 |
42.102,12 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
626,29 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.649,40 |
3.003,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.234,19 |
5.312,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.234,19 |
5.312,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.883,59 |
12.222,56 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Der handelsrechtliche Jahresabschluß der
Markenreich GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Zu aktivierende entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände waren am Bilanzstichtag
nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert
(§ 253 (1) Satz 1 HGB). Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen (§
253 (3) HGB). Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von
€ 410,00 wurden wegen Geringfügigkeit und
einer fehlenden nennenswerten Auswirkung auf die
Wirtschafts- und Ertragslage des Unternehmens
vollständig als Aufwand behandelt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen
Verpflichtungen, die wirtschaftlich bereits bestanden und
erst nach dem Bilanzstichtag rechtswirksam wurden.
Die Rückstellungen wurden mit dem durch die
Wertaufhellung (§ 252 (1) Nr.4 HGB) beeinflussten und
nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Wert im
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung angesetzt (§ 253 (1)
Satz 2 HGB).
Eine Abzinsung der Rückstellungen (§ 253
(2) HGB) war nicht erforderlich, weil die
voraussichtliche Restlaufzeit unter einem Jahr betrug.
Weitere erkennbare Risiken wurden nicht festgestellt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
bzw. ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 (1)
Satz 2 HGB).
Im Wirtschaftsjar wurde die Gesellschaft durch die
Geschäftsführerinnen Birgit Franke und Petra
Böke vertreten.
gez.: Birgit Franke, Petra Böke
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.093,51 EUR.
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2016 festgestellt.
|