CLS Services GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cornelia Hildegard Dr. Tanzer seit 10.4.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 52.50% | |
| 37.50% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
XLNC Leadership GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
AnhangAngaben zum Unternehmen:
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HBG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB. Aufgrund der Anwendung von Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichsbarkeit im Bereich der Umsatzerlöse. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte Forderungen wurden separat ausgewiesen. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den abzugrenzenden Werten angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist. C. Informationen zur Bilanz Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro. Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht. Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG werden gem. Art.67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert. Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Feststellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses. Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen. D. Sonstige Angaben Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen. An dem maßgeblichen Abschluss - Stichtag zum 31.12.2022 wurde keines der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten: - Die Bilanzsumme liegt am Stichtag und Vorjahr unter Euro 6.000.000,00 nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3 HGB) - Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 und Vorjahr weniger als Euro 12.000.000,00. - Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2022 und Vorjahr weniger als 50 Mitarbeiter Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HBG besteht nicht. Geschäftsführungsorgane Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Dr. Cornelia Tanzer (Geschäftsführerin) geführt. Im Berichtsjahr war folglich eine Geschäftsführerin bestellt. Diese erteilte mir den Auftrag, den Jahresabschluss 2022 der Gesellschaft zu erstellen.
Köln, den 07.12.2023 Geschäftsführung: Gez. Dr. Cornelia Tanzer sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet: Dr. Cornelia Tanzer, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2023 festgestellt. |
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