Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 97804
Eingetragen
10.4.2019
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
die Erbringung von professionellen Dienstleistungen im Bereich der Beratung, Begleitung und Entwicklung von Unternehmen, Organisationen und deren Führungskräften insbesondere unter Zuhilfenahme von personaldiagnostischen Instrumenten. Darüber hinaus der Verkauf, Handel und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
52.50%
37.50%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Cornelia Tanzer
Köln
52.50%
Jens Vogt
Lilienthal
37.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

XLNC Leadership GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 46.526,00 58.931,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 44.058,00 58.931,00
II. Sachanlagen 2.468,00
B. Umlaufvermögen 266.094,69 140.796,67
I. Vorräte 30.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 112.528,02 90.037,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 123.566,67 50.759,44
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.894,97
Aktiva 312.620,69 219.622,64

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 20.528,60 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 44.894,97 3.220,72
III. Jahresüberschuss 40.423,57 -41.674,25
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 19.894,97
B. Rückstellungen 119.762,64 17.446,24
C. Verbindlichkeiten 172.329,45 202.176,40
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 172.329,45 202.176,40
Passiva 312.620,69 219.622,64

Anhang

Angaben zum Unternehmen:

Firma: XLNC Leadership GmbH
Sitz: Köln
Registergericht: Köln
Handelsregister-Nummer: HRB 97804

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HBG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Aufgrund der Anwendung von Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichsbarkeit im Bereich der Umsatzerlöse.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte Forderungen wurden separat ausgewiesen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den abzugrenzenden Werten angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

C. Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern:

- Dr. Cornelia Tanzer (55.047,96 Euro)
- Jens Vogt (33.029,38 Euro)
- Jörg Mildner (22.019,58 Euro)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG werden gem. Art.67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Feststellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

D. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An dem maßgeblichen Abschluss - Stichtag zum 31.12.2022 wurde keines der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

- Die Bilanzsumme liegt am Stichtag und Vorjahr unter Euro 6.000.000,00 nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3 HGB)

- Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 und Vorjahr weniger als Euro 12.000.000,00.

- Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2022 und Vorjahr weniger als 50 Mitarbeiter

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HBG besteht nicht.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Dr. Cornelia Tanzer (Geschäftsführerin) geführt.

Im Berichtsjahr war folglich eine Geschäftsführerin bestellt. Diese erteilte mir den Auftrag, den Jahresabschluss 2022 der Gesellschaft zu erstellen.

 

Köln, den 07.12.2023

Geschäftsführung:

Gez. Dr. Cornelia Tanzer

sonstige Berichtsbestandteile

 

gezeichnet: Dr. Cornelia Tanzer, Geschäftsführerin

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2023 festgestellt.

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