Baisch
Beteiligungs-GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
41.479,88 |
38.051,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.479,88 |
38.051,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.479,88 |
38.051,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.659,42 |
35.312,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.094,83 |
9.747,84 |
| B.
Rückstellungen |
2.805,20 |
2.739,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.015,26 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.479,88 |
38.051,45 |
Anhang
zum
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
der
Baisch Beteiligungs-GmbH
Stuttgart
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 sowie der
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 der Baisch
Beteiligungs-GmbH, Stuttgart, wurden auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
§§ 238 ff. aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der
Satzung zu beachten.
Grundlage für die Erstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 bildete die
Buchhaltung des Geschäftsjahres 2010 und der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB)
wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde
entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§
266 HGB aufgestellt.
Als kleine Kapitalgesellschaft ist sie nicht nach
§ 316 HGB prüfungspflichtig, eine freiwillige
Prüfung erfolgte ebenfalls nicht. Der Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2009 wurde im elektronischen
Handelsregister veröffentlicht.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegenden Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
augewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensposten, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Posten der
Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Es
handelt sich bei um die Rückstellung für die
Erstellung des Jahresabschlusses sowie der betrieblichen
Steuererklärungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen zum
Bilanzstichtag nicht vor.
Die wesentlichen Bewertungsgrundsätze sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der betrieblichen
Steuererklärungen.
Die Steuerrückstellungen weisen
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer aus.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind unter Beachtung
des Imparitätsprinzips ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und
sonstige finanziellen Verpflichtungen bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
V. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro
2.346,99 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Nicht bilanzierungsfähige
Haftungsverhältnisse bestanden nicht. Sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen bestanden ebenfalls nicht.
Im Berichtsjahr 2010 waren keine (Vorjahr: keine)
Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn
Wolfgang Baisch und Herrn Uwe Baisch geführt. Die
Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 des
Bürgerlichen Gesetzbuches befreit.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB. Die Gesellschaft hat weder
Aufsichtsrat noch Beirat.
VII. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Gewährte Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführung bestanden im Berichtsjahr nicht.
Forderungen der Gesellschaft gegenüber den
Geschäftsführern waren nicht zu verzeichnen.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245
HGB:
Stuttgart, den 30. Juni 2011
Wolfgang Baisch Uwe Baisch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2011 festgestellt.
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