Media-Design GmbH
Tholeyer Straße 58, 66822 Lebach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Bost seit 26.11.2012 | Prokura |
Reiner Hell seit 28.11.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Media-Design GmbHLebachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung bewertet. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für geringwertige Vermögensgegenstände bis EUR 410,00 wird die vereinfachte planmäßige Abschreibung gem. § 253 HGB angewendet. Hierbei wird im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Für geringwertige Vermögensgegenstände (größer EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde in den Vorjahren ein wirtschaftsjahrbezogener Sammelposten gebildet, der insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Dieser Sammelposten wird einheitlich über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen enthalten. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach der PUC-Methode (projected unit credit) mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) ermittelt. Als Rechnungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzins der vergangenen fünfzehn Jahre (Stand: Dezember 2012 = 5,04 % p.a.) berücksichtigt. Hierbei wurde der Lohn-, Gehalts- und Rententrend mit 1,7 Prozent berücksichtigt. Es wurden die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Von der Zuführung des Berichtsjahres in Höhe von EUR 15.447,00 entfallen EUR 10.995,00 auf den Personalaufwand und EUR 4.452,00 auf den Zinsaufwand. Der Zinsaufwand wird gem. § 277 Abs. 5 S. 1 HGB als Zinsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Rückkaufwert (TEUR 39), der zur Abdeckung der Pensionsverpflichtungen abgeschlossenen Versicherung, wurde nach § 246 Abs. 2 HGB entsprechend der Mitteilung über den Rückkaufswert der Lebensversicherung, von den Pensionsverpflichtungen abgezogen, weil es sich hierbei um sogenanntes Planvermögen handelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt, unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen, mit dem Erfüllungsbetrag. Soweit erforderlich wurde aufgrund der Fristigkeit eine Abzinsung vorgenommen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. ANGABEN ZUR BILANZ Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen EUR 10.836,56 und wurden mit 4% verzinst. Nach ihrer Restlaufzeit gegliedert stellen sich die Verbindlichkeiten (Verbindlichkeitenspiegel) wie folgt dar: - bis zu einem Jahr: EUR 17.063,69 / Vorjahr: EUR 17.571,69 - ein bis fünf Jahre: EUR 0,00 / Vorjahr: EUR 0,00 - mehr als fünf Jahre: EUR 0,00 / Vorjahr: EUR 0,00 SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die Geschäftsführung der Media-Design GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Hell, Kaufmann, Eppelborn. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Lebach, den 31. Oktober 2013 gez. Reiner Hell Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2013 |
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