Schramm
GmbH
Rahden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Finanzanlagen
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16872,63
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16872,63
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16872,63
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16872,63
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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9508,48
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9508,48
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5595,16
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5595,16
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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8843,55
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8843,55
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9097,78
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9097,78
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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35224,66
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31565,57
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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26000,00
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26000,00
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II. Gewinnrücklagen
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4765,57
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0,00
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III. Jahresüberschuss
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3659,09
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34424,66
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4765,57
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30765,57
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B. Rückstellungen
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800,00
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800,00
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Summe Passiva
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35224,66
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31565,57
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ANHANG
zum Jahresabschluss per 31.12.2010
Schramm GmbH
Borsigstr. 13
32369 Rahden
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den
Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Unter Anwendung der in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als eine
kleine Gesellschaft einzustufen und deshalb nach § 316
HGB nicht prüfungspflichtig.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Unter Berücksichtigung des Stetigkeitsgrundsatzes
wurden Änderungen des Ausweises nur insoweit
vorgenommen, als diese zwingend vorgeschrieben bzw.
zulässig sind.
Rechnungslegungsgrundsätze
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert. Die
Abschreibungen wurden in betriebsnotwendigem Umfang in
Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen
vorgenommen.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden in
betriebsnotwendigem Umfang in Anlehnung an die amtlichen
Abschreibungstabellen vorgenommen.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich Ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden angemessene
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller
Höhe abgeschrieben.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind in
einem von uns erstellten EDV-gestützten Inventar
mengen- und wertmäßig erfasst. Die Zu- und
Abgänge wurden in das Verzeichnis
aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt regelmäßig
einzeln. Eine körperliche Aufnahme der
Gegenstände des Anlagevermögens unsererseits
erfolgte nicht.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
erfolgte gem. § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten.
Die Herstellungskosten umfassen neben den Material- und
Fertigungseinzelkosten auch die anteiligen Sonderkosten der
Fertigung sowie die Gemeinkosten.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip
wurde durch angemessene Abschläge
berücksichtigt.
Aufgrund des branchenüblichen Ausfallrisikos wurde
eine Pauschalwertberichtigung zum Forderungsbestand in
Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet. Einzelne
Forderungen wurden einzelwertberichtigt. Dem
Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie
bisher das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen höheren
Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur
linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des §
6 Abs. 2a EstG sind in den Zugängen des
Geschäftsjahres enthalten und werden im Jahr der
Anschaffung in einem Sammelposten erfasst und mit je einem
fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2010 nicht vorgenommen.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Gertraud Schramm und Herrn Gerhard Schramm, 32339 Espelkamp
geführt. Auf die Angaben der Bezüge wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Angaben zu Haftungsverhältnissen im Sinne des
§ 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Rahden, den 25. März 2011
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Gertraud Schramm Gerhard Schramm
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 25.03.2011
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