ASG Autohandel + Service Verwaltungs GmbH

Albertstraße 10, 56626 Andernach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 11047
Eingetragen
19.4.1979
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung sowie der Geschäftsführung von Verwaltung bei der Firma ASG Autohandels & Service GmbH & Co KG mit Sitz in Andernach.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andernach
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ASG Autohandel + Service Verwaltungs GmbH

Andernach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 6.044,92 5.867,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.044,92 5.867,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.044,92 5.867,57

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 5.940,01 5.812,56
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -22.519,85 -22.519,85
III. eingefordertes Kapital 3.044,74 3.044,74
IV. Gewinnvortrag 2.767,82 2.781,99
V. Jahresüberschuss 127,45 -14,17
B. Rückstellungen 23,21 0,00
C. Verbindlichkeiten 81,70 55,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.044,92 5.867,57

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

ASG Autohandel & Service Verwaltungs GmbH

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB).

§ 264 c Abs. 1 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber der Gesellschafterin besteht in Höhe der ausstehenden Einlage eine nicht eingeforderte Forderung.

§ 268 Abs. 4 HGB

Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

§ 272 Abs. 1 HGB

Im Geschäftsjahr 2010 wurden erstmalig die geänderten Vorschriften des BilMoG über den Ausweis der eingeforderten ausstehenden Einlagen angewendet. Es wurde von der Vereinfachung im Übergangsjahr kein Gebrauch gemacht, die Vorjahreszahlen wurden an das Bilanzjahr angepasst.

§ 284 Abs. 1 HGB

Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst.

In der Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen bei den ausstehenden Einlagen wurde vorgenommen.

Von den übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

§ 285 Nr. 1a HGB

Zum Abschlussstichtag lagen keine Verbindlichkeiten im Sinne dieser Vorschrift vor.

§ 285 Nr. 2 bis 8 a HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 8 b HGB

Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung.

§ 285 Nr. 9 a und b HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 9 c HGB

Der Geschäftsführung werden keine Vorschüsse und keine Kredite gewährt.

§ 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Frau Adelheid Koch, Geschäftsführerin

§ 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmen.

§ 285 Nr. 11 a HGB

Die Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter der ASG Autohandel & Service GmbH & Co. KG, Andernach.

§ 285 Nr. 12 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 13 HGB

Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.

§ 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen.

§ 285 Nr. 16 HGB

Die Gesellschaft ist keine Aktiengesellschaft.

§ 285 Nr. 19 und 20 HGB

Die Gesellschaft hat keine zum Finanzanlagenvermögen gehörenden derivativen Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden.

§ 325 Abs. 1 HGB

Die Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Andernach, den 10. Mai 2011

Adelheid Koch, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.5.2011.

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