ASG Autohandel + Service Verwaltungs GmbH
Albertstraße 10, 56626 Andernach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Winfried Albert Koch seit 14.11.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASG Autohandel + Service Verwaltungs GmbHAndernachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2010ASG Autohandel & Service Verwaltungs GmbHDer Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB). § 264 c Abs. 1 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber der Gesellschafterin besteht in Höhe der ausstehenden Einlage eine nicht eingeforderte Forderung. § 268 Abs. 4 HGB Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. § 272 Abs. 1 HGB Im Geschäftsjahr 2010 wurden erstmalig die geänderten Vorschriften des BilMoG über den Ausweis der eingeforderten ausstehenden Einlagen angewendet. Es wurde von der Vereinfachung im Übergangsjahr kein Gebrauch gemacht, die Vorjahreszahlen wurden an das Bilanzjahr angepasst. § 284 Abs. 1 HGB Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst. In der Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen bei den ausstehenden Einlagen wurde vorgenommen. Von den übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. § 285 Nr. 1a HGB Zum Abschlussstichtag lagen keine Verbindlichkeiten im Sinne dieser Vorschrift vor. § 285 Nr. 2 bis 8 a HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 8 b HGB Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung. § 285 Nr. 9 a und b HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 9 c HGB Der Geschäftsführung werden keine Vorschüsse und keine Kredite gewährt. § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Frau Adelheid Koch, Geschäftsführerin § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmen. § 285 Nr. 11 a HGB Die Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter der ASG Autohandel & Service GmbH & Co. KG, Andernach. § 285 Nr. 12 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 13 HGB Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen. § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. § 285 Nr. 16 HGB Die Gesellschaft ist keine Aktiengesellschaft. § 285 Nr. 19 und 20 HGB Die Gesellschaft hat keine zum Finanzanlagenvermögen gehörenden derivativen Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. § 325 Abs. 1 HGB Die Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Andernach, den 10. Mai 2011 Adelheid Koch, Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.5.2011. |
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