RAR[e:] GmbH
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Maria Luise Rieping seit 4.1.2023 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rieping und Rieping GmbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Rieping + Rieping GmbH, Paderborn, ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert vom Vorjahr beibehalten. Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet. Dabei wird von einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von drei Jahren ausgegangen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf den Nettoforderungsbestand Rechnung getragen. Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennbetrag. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag darstellen. Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Aufgrund des Investitionsabzugsbetrages nach § 7 g EStG wurde eine Rückstellung für latente Steuern gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte und ähnliche Rechte besichert.
1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB. 2. Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer Eva Maria Rieping und Franz Rieping. Die Angabe der Bezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Darlehn und Vorschüsse wurden nicht gewährt.
Sonstige Berichtsbestandteile
Paderborn, den 05.März 2012 Eva Maria Rieping, Franz Rieping (Geschäftsführerin), (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.03.2012 |
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