Erbringung von Logistikdienstleistungen
EnviroFALK PharmaWaterSystems GmbH
Maybachstraße 29, 51381 Leverkusen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Joachim Klein seit 29.10.2024 | Prokura |
Eva Marianne Dr. Bitter seit 19.1.2023 | Geschäftsführer |
Steffen Michael Kern seit 7.12.2022 | Geschäftsführer |
Fabian Stapper seit 19.4.2022 | Prokura |
Ulrich Nikolaus Träger seit 20.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% | |
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GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"WeteA-Wasser-Technische Anlagen Wilhelm Werner GmbH"LeverkusenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017WeteA-Wasser-Technische Anlagen, Wilhelm Werner GmbH, LeverkusenAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2017I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die WeteA-Wasser-Technische Anlagen Wilhelm Werner GmbH mit Sitz in Leverkusen ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 49124 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden, mit Ausnahme der nach BilMoG vorgeschriebenen Saldierung, einzeln bewertet und ausgewiesen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses entsprechend der §§ 266 I, 276, 288 HGB teilweise in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Immaterielle Vermögensgegenstände, bewegliche und unbewegliche Anlagegüter werden soweit sie abnutzbar sind linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen maßgeblich war. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Wertberichtigungen Rechnung getragen. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Von dem Bewertungswahlrecht zum Ausweis aktiver latenter Steuern (§ 274 I HGB) wurde Gebrauch gemacht. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird - soweit vorhanden - der entsprechende Unterschiedsbetrag aus der Saldierung der Pensionsverpflichtungen mit dem zugehörigen Pensionsvermögen ausgewiesen (§ 246 II HGB). Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz 1. Sachanlagen Unter der Position sind Grundstücke und Bauten, die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. Anlagenspiegel zum 31.12.2017WeteA - Wasser - Technische Anlagen Wilhelm Werner GmbH, Leverkusen
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Unter dieser Position werden die Forderungen gegen Kunden der Gesellschaft ausgewiesen. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. 3. Sonstige Vermögensgegenstände Unter dieser Position werden Ansprüche gegen Arbeitnehmer in Höhe von EUR 5.450 ausgewiesen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Aktive latente Steuern Aufgrund der Unterschiede in der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht ergaben sich zum Bilanzstichtag aktive latente Steuern in Höhe von EUR 4.482,00. Die Ermittlung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem Pauschalsteuersatz von 30% auf den temporären ergebniswirksamen Unterschiedsbetrag zwischen Handels- und Steuerbilanz. Es handelt sich hierbei um ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 VIII HGB. 5. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Unter dieser Position wird - soweit vorhanden - der aktivische Überhang aus der gebotenen Saldierung der Altersversorgungsverpflichtungen mit dem zugehörigen Deckungsvermögen ausgewiesen. Nach dem versicherungsmathematischen Gutachten der Allianz Lebensversicherung zum 31. Dezember 2017 betrug der Erfüllungsbetrag der beiden Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 I HGB zum Bilanzstichtag EUR 296.363. Der Zeitwert des Deckungsvermögens gemäß § 246 II HGB betrug zum Bilanzstichtag EUR 281.421. Eine zu bilanzierende Pensionsrückstellung ergab sich in Höhe von EUR 14.942 nach der gebotenen Saldierung mit dem entsprechenden Deckungsvermögen. Die mit den Erträgen aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen saldierten Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen haben EUR 7.718 betragen und werden unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. 6. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert EUR 130.000. 7. Pensionsrückstellungen Nach dem versicherungsmathematischen Gutachten der Allianz Lebensversicherung ergab sich für die Versorgungsberechtigten eine Pensionsrückstellung nach Saldierung mit dem Deckungsvermögen in Höhe von EUR 14.942. Die Berechnung des Erfüllungsbetrages erfolgte mit einem 10-Jahresdurchschnittszinssatz in Höhe von 3,77 %. Der Unterschiedsbetrag zu einem Erfüllungsbetrag im 7-Jahresdurchschnittszinssatz von 2,91 % beträgt gemäß § 253 Abs. 6 HGB EUR 56.498. Als biometrische Annahmen dienten die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Künftige Entwicklungen zur Bestimmung des Erfüllungsbetrages wurden aufgrund der erteilten Zusagen nicht mit einbezogen. Im Gefolge der gesetzlich vorgeschriebenen Änderung bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen ergibt sich für die Gesellschaft eine Ausschüttungssperre in Höhe des angeführten Unterschiedsbetrages von EUR 56.498. 8. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die für das Geschäftsjahr 2017 noch zu leistenden Steuern vom Einkommen und Ertrag. 9. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Sie berücksichtigen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Urlaubsansprüche, ausstehende Eingangsrechnungen, pauschale Gewährleistungsaufwendungen, Jahresabschlusskosten und Kosten für ein anhängiges Verfahren. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. 10. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten beinhalten drei Darlehen gegenüber der Ford Bank welche zum Stichtag in Höhe von EUR 54.513 valutieren. Diese Darlehen stehen im Zusammenhang mit der Finanzierung von drei PKW`s die in den Geschäftsjahr 2016 gekauft wurden. Die Darlehenslaufzeit der Darlehen beträgt 36 Monate bzw. bei einem Darlehen 48 Monate. Die Darlehen werden unverzinslich bzw. mit 0,98 Prozent jährlich verzinst. Die Verbindlichkeiten beinhalten neben den Darlehen im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen EUR 281.763 (Vorjahr EUR 497.104) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 167.831 (Vorjahr EUR 256.957). Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 640.415 (Vorjahr EUR 853.850) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von EUR 26.307 (Vorjahr EUR 41.279) eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 II HGB unterlassen. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Geschäftsführungsorgane Geschäftsführer: • Herr Dipl. Ing. Ulrich Träger, Bergisch Gladbach, • Frau Barbara Träger, Köln. Zum Prokuristen war im Geschäftsjahr Herr Folker Jabs, Bergisch Gladbach, bestellt. 2. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte, im Jahresdurchschnitt 47 Angestellte. 3. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen
Leverkusen, 16. Februar 2018 Barbara Träger Ulrich Träger |
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