Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 41903
Eingetragen
3.1.2012
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Der Hochbau, die Renovierung von Immobilien sowie deren Ankauf und Verkauf.

Historie

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Management

NameRolle
Kai Engeln
seit 3.1.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
99.00%
N****** E*****
1.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Kai Engeln
54296 Trier, Am Mariahof 87
24.750 €
99.00%
N****** E*****
250 €
1.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Engeln Bau GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 99.756,00 107.227,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 368,00 0,00
II. Sachanlagen 99.388,00 107.227,00
B. Umlaufvermögen 412.968,20 250.261,91
I. Vorräte 184.850,00 90.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 228.068,89 158.292,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 49,31 1.868,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.670,42 3.186,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 516.394,62 360.675,16

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 27.555,92 29.763,90
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 4.763,90 5.968,63
III. Jahresfehlbetrag 2.207,98 1.204,73
B. Rückstellungen 600,00 600,00
C. Verbindlichkeiten 488.238,70 330.311,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 516.394,62 360.675,16

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Identifikation der Gesellschaft: § 264 Abs. 1a HGB
1. Firmenname:       Engeln Bau GmbH
2. Firmensitz:          Trier
3. Registergericht:   Wittlich
4. Register-Art:        HRB
5. Register-Nr.:        41909

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Engeln Bau GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss 2017 der Firma Engeln Bau GmbH wurde unter Berücksichtigung der geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde beibehalten.
In der Bilanz, sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung, ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben.
Die Eröffnungsbilanzwerte zum 01. Januar 2017 sind richtig und vollständig aus der Schlussbilanz des Vorjahres übernommen worden, § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2017 wurde gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Angaben zur Bilanz und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Aktiva
Die Bewertungsmethoden (§§ 252 ff. HGB) des Vorjahres sind grundsätzlich beibehalten worden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden trägt alle erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend seiner voraussichtlichen Nutzungdauer planmäßig abgeschrieben. Den steuerlichen Erfordernissen wurde Rechnung getragen.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden bei Anschaffungskosten bis zu einem Wert von € 410,--
(GWG=Geringwertige Wirtschaftsgüter) voll als Aufwand im Zugangsjahr erfasst.
Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden bei Anschaffungskosten von
€ 410,-- bis zu einem Wert von € 1.000,-- in einen GWG Sammelposten im Zugangsjahr eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten im Sinne von § 255 Abs. 1 HGB oder aber zu Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 1.3 HGB, d.h. das Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurde deshalb ausgeübt, weil es der steuerlichen Aktivierungspflicht entspricht, um ein Auseinanderfallen von Handelsbilanz und Steuerbilanz zu vermeiden.

Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das Niederstwertprinzip beachtet.

In Arbeit befindliche Aufträge sind mit den Herstellungskosten bewertet.

Forderungen, Finanzanlagen, flüssige Mittel und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Die Forderung gegenüber Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG beträgt EUR 0,00.

Passiva
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen beinhaltet alle erkennbaren Risiken der Gesellschaft zum Bilanzstichtag.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag/Erfüllungsbetrag angesetzt und bewertet.

III. Andere Berichtsbestandteile

Bericht des Aufsichtsrates
Ein Aufsichtsrat und ein Beirat ist nicht bestellt.

Berichtsprüfung
Der Abschluss wurde nicht geprüft.

Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte der Firma Engeln Bau GmbH durch Herrn Engeln geführt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (§ 285 Abs. 10 HGB)

sonstige Berichtsbestandteile


Trier, 27. August 2018
gez. Kai Engeln, Geschäftsführer
 
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2018 festgestellt.

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