Engeln Bau
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
99.756,00 |
107.227,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
368,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
99.388,00 |
107.227,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
412.968,20 |
250.261,91 |
| I.
Vorräte |
184.850,00 |
90.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
228.068,89 |
158.292,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49,31 |
1.868,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.670,42 |
3.186,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
516.394,62 |
360.675,16 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.555,92 |
29.763,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.763,90 |
5.968,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.207,98 |
1.204,73 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
488.238,70 |
330.311,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
516.394,62 |
360.675,16 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Identifikation der Gesellschaft: § 264 Abs. 1a
HGB
1. Firmenname:
Engeln Bau GmbH
2.
Firmensitz:
Trier
3. Registergericht: Wittlich
4.
Register-Art: HRB
5.
Register-Nr.:
41909
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Engeln Bau GmbH eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss 2017 der Firma Engeln Bau GmbH
wurde unter Berücksichtigung der geltenden
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
beibehalten.
In der Bilanz, sowie in der Gewinn- und
Verlustrechnung, ist zu jedem Posten der entsprechende
Vorjahreswert angegeben.
Die Eröffnungsbilanzwerte zum 01. Januar 2017
sind richtig und vollständig aus der Schlussbilanz des
Vorjahres übernommen worden, § 252 Abs. 1 Nr. 1
HGB.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2017 wurde
gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275
Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
II. Angaben zur Bilanz und zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Aktiva
Die Bewertungsmethoden (§§ 252 ff. HGB) des
Vorjahres sind grundsätzlich beibehalten worden. Die
Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden
trägt alle erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend seiner
voraussichtlichen Nutzungdauer planmäßig
abgeschrieben. Den steuerlichen Erfordernissen wurde
Rechnung getragen.
Für abnutzbare, bewegliche
Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden bei Anschaffungskosten bis zu
einem Wert von € 410,--
(GWG=Geringwertige Wirtschaftsgüter) voll als
Aufwand im Zugangsjahr erfasst.
Für abnutzbare, bewegliche
Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden bei Anschaffungskosten von
€ 410,-- bis zu einem Wert von € 1.000,--
in einen GWG Sammelposten im Zugangsjahr eingestellt und
über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten im Sinne von § 255 Abs. 1 HGB oder
aber zu Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2
Satz 1.3 HGB, d.h. das Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz
3 HGB wurde deshalb ausgeübt, weil es der steuerlichen
Aktivierungspflicht entspricht, um ein Auseinanderfallen
von Handelsbilanz und Steuerbilanz zu vermeiden.
Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das
Niederstwertprinzip beachtet.
In Arbeit befindliche Aufträge sind mit den
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen, Finanzanlagen, flüssige Mittel und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bewertet.
Die Forderung gegenüber Gesellschaftern
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG beträgt EUR
0,00.
Passiva
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
beinhaltet alle erkennbaren Risiken der Gesellschaft zum
Bilanzstichtag.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag/Erfüllungsbetrag angesetzt und
bewertet.
III. Andere Berichtsbestandteile
Bericht des Aufsichtsrates
Ein Aufsichtsrat und ein Beirat ist nicht bestellt.
Berichtsprüfung
Der Abschluss wurde nicht geprüft.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte der Firma Engeln Bau GmbH durch
Herrn Engeln geführt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (§ 285
Abs. 10 HGB)
sonstige Berichtsbestandteile
Trier, 27. August 2018
gez. Kai Engeln, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2018 festgestellt.
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