compren
GmbH
Malchow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.275,00 |
25.348,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| 1.
Sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.268,00 |
25.341,00 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
21.836,00 |
2.789,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
29.432,00 |
22.552,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
278.020,06 |
237.610,03 |
| I.
Vorräte |
716,85 |
1.678,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.101,42 |
45.901,37 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
20.101,42 |
45.901,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
257.201,79 |
190.030,42 |
| Summe
Aktiva |
331.856,87 |
265.519,84 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.910,36 |
111.471,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
86.471,50 |
-5.280,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
81.438,86 |
91.751,93 |
| B.
Rückstellungen |
64.727,55 |
29.124,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.218,96 |
124.924,12 |
| 1.
sonstige Verbindlichkeiten |
74.218,96 |
124.924,12 |
| davon
aus Steuern |
11.603,38 |
17.660,76 |
| Summe
Passiva |
331.856,87 |
265.519,84 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242
ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in
Anspruch genommen.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch
genommen.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die
Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages passiviert.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Am Abschlussstichtag liegen weder
Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz
ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB vor.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer
Familienname Vorname ausgeübter Beruf
Dipl.-Ing. Tamm Paul Ingenieur
ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
Jahresfehlbetrag EUR 81.438,86
wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 81.438,86
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 11.6.2024.
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