WEK Verwaltungsgesellschaft mbH

Naendorf 1, 48629 Metelen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 3426
Eingetragen
4.7.2002
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernWärme- und KältehandelBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei zu gründenden Kommanditgesellschaften, welche Konzeption, Planung, Errichtung, Betrieb, An- und Verkauf von netzgekoppelten einzelnen Windenergieanlagen sowie Windparks zur umweltschonenden Erzeugung und Lieferung von Energie und Veräußerung an Energieversorgungsunternehmen oder sonstige Abnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 EnWG zum Gegenstand hat sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEK Verwaltungsgesellschaft mbH

Metelen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 25.000,00 25.000,00
I. Finanzanlagen 25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen 14.316,23 7.859,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.874,28 6.272,32
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.441,95 1.587,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.316,23 32.859,98

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 35.565,52 32.818,62
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen 23,44 41,36
C. Verbindlichkeiten 3.727,27 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.727,27 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.316,23 32.859,98

Anhang



1. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts  vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.


  

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Es wurde das Fortführungswahlrecht für Vermögensgegenständen, dessen Werte auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., § 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

  

3. Erläuterungen zur Bilanz
  


A. Umlaufvermögen


Forderungen
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 10.871 € enthalten.
  


B. Verbindlichkeiten


Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0 €.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0 € enthalten.

  

4. Weitere Angaben
  


A. Haftungsverhältnisse


Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
  


B. Bewertungseinheiten


Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.
  


C. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen


Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.
  


D. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden


Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

  


E. Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.

  


F. Geschäftsführung


Die Geschäftsführung obliegt dem Herrn Heinrich Konert.

Die Gesellschaft ist als Komplementärin an der WEK Dülmen GmbH & Co. KG beteiligt

Metelen den 25.07.2011
Heiner Konert

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.

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