EUROPSTAR GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40470
Eingetragen
4.7.2003
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
An- und Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge jeglicher Art, deren Vermietung sowie Vermittlung bzw. Abschluß von Leasingverträgen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

EUROPSTAR GmbH

Offenbach am Main

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

68977,46

68977,46

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

859,25

859,25

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

69836,71

69836,71



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-60870,72

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-22465,59

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

128173,02

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

69836,71

ANHANG



Erläuterungen und Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethgoden

Methodenerläuterungen

Der Jahresabschluss der EUROPSTAR GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2006 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß §275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. §267 HGB.


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (auf Basis steuerrechtlicher Grundsätze) bewertet worden.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die Vereinfachungsregel des §6 Abs. 2 EStG angewendet.

Waren- und Materialbestand wurde zu Einkaufspreisen bewertet

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand wurden zu Nominalwerten bilanziert bzw. unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Bankguthaben wurden zum Nominalwert bilanziert.

Die ausgewiesenen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet worden. Ungewisse Verbindlichkeiten sind in angemessener Höhe berücksichtigt. Ungewisse Risiken bestanden zum Abschlussstichtag nicht

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag bewertet worden.

 

 

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