Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 782925
Eingetragen
17.1.2022
Branche
Garten- und LandschaftsbauErbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Der Garten- und Landschaftsbau, ferner der Handel mit Boden und Baumaterial sowie die Lagerung und Aufbereitung sowie Recycling von Boden und vergleichbaren Stoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dennis Simon Heim
seit 17.1.2022
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Dennis Simon Heim
Tübingen
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heim GmbH

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.461.239,00 1.437.515,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.037,00 15.903,00
II. Sachanlagen 1.448.202,00 1.421.612,00
B. Umlaufvermögen 2.239.879,43 1.938.882,18
I. Vorräte 7.719.743,40 4.155.133,77
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) -6.420.287,07 -2.927.170,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 794.476,36 710.802,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 145.946,74 116,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.946,52 29.306,98
Summe Aktiva 3.736.064,95 3.405.704,16

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 446.727,80 338.747,41
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 396.727,80 288.747,41
B. Rückstellungen 200.168,00 175.149,90
C. Verbindlichkeiten 3.084.835,73 2.891.806,85
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.497.522,15 1.506.226,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.587.313,58 1.385.579,90
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.333,42 0,00
Summe Passiva 3.736.064,95 3.405.704,16

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Heim GmbH hat ihren Sitz in Tübingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 782925 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 328 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, die Beschaffung des Eigenkapitals und den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als Nutzungsdauer wird bei Software 3 bzw. 5 Jahre zugrunde gelegt.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR800,00) wurden gemäß §6Abs. 2 Satz1EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Abschreibungsverzeichnis im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

3. Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

4. Forderungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten sowohl die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern als auch den latenten Ertragsteueraufwand, der sich auf Grund von Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen ergibt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag nach dem Höchstwertprinzip ausgewiesen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Restlaufzeit und die Besicherung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten ist aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:

Verbindlichkeiten
Insgesamt
Restlaufzeit und Sicherung
< 1 Jahr > 5 Jahre gesichert
3.084.835,73 1.421.889,25 254.270,46 2.373.548,66 Sicherungsübereignung von Fahrzeugbriefen und Gegenständen des Anlagevermögens, Abtretung von Forderungen, Eigentumsvorbehalte

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des §251HGB.

Auf Grund der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 274a und 288 HGB sind für das Geschäftsjahr 2023 keine weiteren Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz erforderlich.

C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf Grund der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB sind für das Geschäftsjahr 2023 keine Angaben zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.

D. Sonstige Angaben

Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

E. Unterzeichnung

der Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember2023

 

Tübingen, den 11.04.2024

Gez. der Geschäftsführer Denis Heim

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.4.2024.

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