MIV Baustoffhandel GmbHLiquidiert

44789 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 369
Eingetragen
1.2.1965
Branche
Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik, ohne Spezialisierung auf eine der ProduktgruppenGroßhandel mit SanitärkeramikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Handel mit sanitären Installationsmaterialien., mit Baustoffen aller Art sowie mit Teilen und Zubehör vnn Belüftungs-, Entlüftungs- und Heizungsanlagen, ferner Verarbeitung der oben bezeichneten Erzeugnisse und Vornahme aller Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen, insbesondere einschlägigen Unternehmen zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Otto Rutjes
seit 6.1.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MIV Baustoffhandel GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3,00
I. Sachanlagen 3,00 3,00
B. Umlaufvermögen 4.139,88 21.032,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.139,88 21.032,21
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 24.186,76 23.680,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 28.329,64 44.715,74

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 5.149,16 5.149,16
III. Verlustvortrag 79.958,88 77.480,41
IV. Jahresfehlbetrag 506,23 2.478,47
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 24.186,76 23.680,53
B. Rückstellungen 500,00 3.400,00
C. Verbindlichkeiten 27.829,64 41.315,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 28.329,64 44.715,74

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Hans-Otto Rutjes

Herrn Werner Rutjes.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bochum, den 31.12.2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.12.2012.

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