Rothtal Wunschküchen GmbHLiquidiert

89264 Weißenhorn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 11985
Eingetragen
8.12.2003
Branche
Herstellung von KüchenmöbelnEinzelhandel mit WohnmöbelnHerstellung von Büromöbeln
Gegenstand
Vertrieb von Küchen- und Wohneinrichtungen, sowie Accessoires.

Historie

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Management

NameRolle
Paul Josef Silberbaur
seit 8.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

Daten zu Gesellschaftern mit Minderheitsbeteiligung (natürliche Personen) sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rothtal Wunschküchen GmbH

Weißenhorn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.950,00 24.731,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.634,00 2.968,00
II. Sachanlagen 17.316,00 21.763,00
B. Umlaufvermögen 546.302,31 496.913,17
I. Vorräte 472.061,15 430.907,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.090,11 40.015,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.315,00 1.307,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.151,05 25.990,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 779,45 20.168,18
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 134.142,40 74.038,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 701.174,16 615.851,19

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 62.500,00 62.500,00
II. Verlustvortrag 136.538,84 93.247,98
III. Jahresfehlbetrag 60.103,56 43.290,86
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 134.142,40 74.038,84
B. Rückstellungen 9.500,00 9.000,00
C. Verbindlichkeiten 691.674,16 606.851,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 495.309,86 438.730,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 701.174,16 615.851,19

Anhang zum Geschäftsjahr 2010



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C.  Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D.  Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner
 Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

9) Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausge- übt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

10) Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesell- schaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet
 worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.


5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

 Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

 Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

6) Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbind- lichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berück- sichtigt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C.  Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 14.220,00 Euro.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft schuldete den Gesellschaftern:
  

Dieter Blösch
12.500,00
Eckhard Dilling
12.500,00
Horst Günther
26.720,00
Stefan Haas
12.500,00
Stefan Wirth
12.500,00
 
76.720,00
aus erhaltenen Darlehen
 
(Stand 31.12.2010).
 



2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D.  Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn  Paul Silberbaur geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Weißenhorn, den 16. März 2012

Rothtal Wunschküchen GmbH

....................................................

Geschäftsführer: Paul Silberbaur

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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