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Lubberich Planning GmbH
Pappelweg 13, 56075 Koblenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christiane Lubberich-Heimer seit 5.4.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lubberich Planning GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG 2010I. Bilanzierung und Bewertung 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Lubberich Planning GmbH, Koblenz zum 31. Dezember 2010 ist erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft hat gem. §§ 264, 266, 274a und 288 HGB teilweise von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend ausgewiesen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes war gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorzunehmen. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Rückstellungen sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden beachtet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: - Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen werden nach der linearen Methode ermittelt. Die planmäßigen Abschreibungen basieren grundsätzlich auf betriebsindividuellen Nutzungsdauern. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) einschließlich Umsatzsteuer angesetzt, sofern den Vermögenswerten am Abschlussstichtag kein niedrigerer Wert beizulegen ist. Allgemeine Wertberichtigungen/ pauschale Wertberichtigungen waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden. - Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. - Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem Betrag, der zur Abdeckung des Risikos benötigt wird oder der voraussichtlich zu leisten ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. - Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihren Erfüllungsbeträgen. II. Informationen zum Jahresabschluss Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch: · Herrn Alois C. Lubberich, Koblenz Der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. 2. Offenlegung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde
gemäß §§ 325 ff. HGB am
Koblenz, 18. März 2011
Alois C. Lubberich Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.06.2011 |
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