Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 209521
Eingetragen
1.7.2022
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenWärme- und KältehandelElektrizitätshandel
Gegenstand
Handel, Vertrieb, Beratung, Planung und Installation von Wirtschaftsgütern im Markt der regenerativen Engergien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Haffke
seit 1.7.2022
Geschäftsführer
Andree Tomforde
seit 1.7.2022
Geschäftsführer
Dennis Völckers
seit 1.7.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Kutenholz
8.400 €
33.33%
Ahlerstedt
8.400 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VH-energy GmbH

Kutenholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 18.626,00 1.636,00
I. Sachanlagen 18.626,00 1.636,00
B. Umlaufvermögen 440.047,25 316.253,82
I. Vorräte 369.017,27 302.914,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.725,65 13.300,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.304,33 38,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.241,67  
Aktiva 474.914,92 317.889,82

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 86.739,28 14.920,59
I. eingefordertes Kapital 25.200,00 23.100,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -2.100,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   -8.179,41
III. Bilanzgewinn 61.539,28  
davon Verlustvortrag 8.179,41  
B. Rückstellungen 22.082,20 3.691,02
C. Verbindlichkeiten 358.093,44 299.278,21
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 358.093,44 299.278,21
davon gegenüber Gesellschaftern 75.500,00 65.000,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 8.000,00  
Summe Passiva 474.914,92 317.889,82

sonstige Berichtsbestandteile

A. Allgemeine Pflichtangaben

Die VH-energy GmbH mit Sitz in Kutenholz ist beim Amtsgericht Tostedt unter der Nummer HRB 209521 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Regelung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes, sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaft gem. §267 Abs.1  HGB Anwendung.

Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Im vorangegangenen Kalenderjahr hat die Gesellschaft durchschnittlich  4,0  Arbeitnehmer beschäftigt.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB, sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der § 252-256a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Anlagevermögen

Sachanlagen sind grundsätzlich zu Herstellungskosten, bzw. Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Wirtschaftsgüter bis 800 € wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gem. dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten, bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.

Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet

Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihrem Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Es wurde von der Vereinfachungsregelung analog zu § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur ab einem Betrag von 800 € gebildet.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken für ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. 0,00 €.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter i. H. v. 75.500,- €.

D. Sonstige Angaben

Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, welche nicht aus der Bilanz ersichtlich sind.

1 Jahr  12.532,80 €
2-5 Jahre 13.793,60 €

 

Kutenholz, den 19.12.2024  

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