Stammdaten

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Amtsgericht Gütersloh HRB 3023
Vorher
F.A.C.E. Feldhans & Albat Computer Engineering GmbH
Eingetragen
3.8.1993
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
die Beratung und die Schulung im Bereich von Projektmanagement und Projektcontrolling sowie die Entwicklung, der Vertrieb und der Support von Software.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Feldhans
seit 30.10.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Matthias Albat
Gütersloh
50.00%
Ulrich Feldhans
Gütersloh
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ProForSess GmbH

Gütersloh

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 7.785,00 11.577,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 178,00 756,00
II. Sachanlagen 7.607,00 10.821,00
B. Umlaufvermögen 249.916,24 170.442,96
I. Vorräte 0,00 173,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 190.291,54 141.096,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 59.624,70 29.172,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.217,00 2.834,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 258.918,24 184.853,96

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 80.412,77 27.569,92
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.564,59
II. Kapitalrücklage 21.013,77 0,00
III. Bilanzgewinn 33.399,00 2.005,33
B. Rückstellungen 133.417,00 96.303,00
C. Verbindlichkeiten 45.088,47 60.981,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 258.918,24 184.853,96

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die ProForSess GmbH, Gütersloh (vormals F.A.C.E Feldhans und Albat Computer Engineering GmbH) ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Mit Verschmelzungsvertrag vom 26. August 2011 hat die ProForSess GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten und Ausschluss der Abwicklung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die F.A.C.E Feldhans und Albat Computer Engineering GmbH, die zeitgleich in ProForSess GmbH umfirmiert wurde, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme übertragen. Auf eine Kapitalerhöhung bei dem übernehmenden Rechtsträger und auf die Gewährung neuer Geschäftsanteile an die Gesellschafter des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträges wird gem. § 54 Abs. 1 Satz 2 UmwG verzichtet. Die Verschmelzung erfolgte zu Buchwerten gemäß der Schlussbilanz der ProForSess GmbH. Die Verschmelzung erfolgte im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2010. Vom 01.01.2011 an gelten alle Handlungen und Geschäfte der ProForSess GmbH als für Rechnung der ProForSess GmbH (ehemals F.A.C.E Feldhans und Albat Computer Engineering GmbH) bewirkt

Die Vorjahreswerte wurden im Zuge der Verschmelzung nicht angepasst (§ 265 Abs. 2 HGB).

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

Das Anlagevermögen wurde zu den handelsrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.


Anlagenpositionen

 
Abschreibungs- methode

 
Nutzungsdauer in Jahren
Software
 
linear
 
1 bis 3
Firmenwert
 
linear
 
15
Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
linear
 
1 bis 10

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.

Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen bei der Berechnung berücksichtigt:

- durchschnittlicher Marktzins für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde

- Richttafeln 2005G von Dr. Klaus Heubeck

Der Zuführungsbetrag aus der Umbewertung nach BilMoG von insgesamt Euro 54.606,00 wurde in 2010 mit Euro 28.760 zugeführt. In 2011 wurde 1/15 von Euro 54.606,00 = Euro 3.640,00 zugeführt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 beträgt Euro 22.206,00.

Die Verpflichtungen aus Altersversorgung (Erfüllungsbetrag Euro 214.276) wurden zum 31.12.2011 gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Aktivwert der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung verrechnet. Die Rückdeckungsversicherung ist dem Zugriff aller Gläubiger des Unternehmens entzogen. Die Bewertung der Rückdeckungsversicherung in Höhe von Euro 88.037 erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital und damit den Anschaffungskosten entspricht.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

C. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten in Höhe von 45.088,47 Euro haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

D. Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Zu Geschäftsführern waren während des Geschäftsjahres bestellt:

Herr Ulrich Feldhans, Industriekaufmann

Herr Matthias Albat, Diplom-Ingenieur (bis 26.08.2011)

Jeder Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Gütersloh, 3. Juli 2012

gez. Ulrich Feldhans, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2012 festgestellt.

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