Güven
Food GmbH
Pulheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.292,00 |
86.204,00 |
| I.
Sachanlagen |
53.292,00 |
86.204,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.133.810,21 |
612.088,00 |
| I.
Vorräte |
110.892,00 |
95.217,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
980.628,57 |
478.297,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.289,64 |
38.573,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.688,63 |
4.458,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.207.790,84 |
702.750,28 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
245.511,51 |
149.120,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
99.120,71 |
35.018,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
96.390,80 |
64.102,32 |
| B.
Rückstellungen |
72.979,89 |
27.913,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
889.299,44 |
525.716,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
425.797,17 |
220.254,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
84.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.207.790,84 |
702.750,28 |
Anhang
Güven Food GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Die Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen war nicht
erforderlich.
Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 267, 276, 288 und 274 a HGB,
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Gegenüber dem Vorjahr werden die wesentlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
unverändert angewendet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Güven Food GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und -soweit abnutzbar- um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von € 150,00 bis € 410,00 wurden
im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestände sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben des Jahres, die Aufwand der Folgeperiode
darstellen.
Die Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der vernünftigen
kaufmännischen Beurteilung angesetzt. Die
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem
Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr, sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren, sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde
Gebrauch gemacht.
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die
Geschäftsführung der Güven Food GmbH durch:
Frau Nurten Güven, Köln.
Die Geschäftsführer waren
einzelvertretungsberechtigt.
VI. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR
96.390,80 wird zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag
in Höhe von EUR 99.120,71 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Auf neue Rechnung werden EUR 195.511,51 vorgetragen.
Pulheim, den 29. Dezember
2020
gez.
Nurten Güven, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2020
festgestellt.
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