FKC Funkmietwagen GmbHLiquidiert

24955 Harrislee, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 4793 FL
Eingetragen
16.6.2005
Branche
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung
Gegenstand
Die Personenbeförderung, die Krankenbeförderung, Kurierdienste, Zubringerdienste und alle damit verbundenen Tätigkeiten und Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Lembcke
seit 16.6.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

FKC Funkmietwagen GmbH

Harrislee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 219.652,00 215.365,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17.236,00 17.557,00
II. Sachanlagen 202.416,00 197.808,00
B. Umlaufvermögen 63.103,84 29.688,42
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.175,96 5.029,04
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.927,88 24.659,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.472,62 1.101,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 284.228,46 246.155,14

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 33.364,08 11.716,69
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 13.283,31 10.963,19
III. Jahresüberschuss 21.647,39 -2.320,12
B. Sonderposten mit Rücklageanteil   30.900,00
C. Rückstellungen 31.750,00 300,00
D. Verbindlichkeiten 219.114,38 203.238,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 284.228,46 246.155,14

Anhang

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2007 der Firma FKC Funkmietwagen GmbH Industrieweg 35 24955 Harrislee A. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer: Zum Geschäftsführer der Firma FKC Funkmietwagen GmbH wurde bestellt: - Herr Dirk Lembcke Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer besteht zum 31. Dezember 2007 eine Darlehensforderung in Höhe von EUR 15.525,00. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember der Firma FKC Funkmietwagen GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handels-gesetzbuches (HGB), ergänzender Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Vereinbarungen aufgestellt. Bei der Firma FKC Funkmietwagen GmbH handelt es sich um eine "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handels- und Steuerrechts berücksichtigt. Anwendung fanden die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die auf den vorhergegangenen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter wurden zu Anschaffungskostenangesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare sonstige Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, angesetzt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Zulässige Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften wurden in Anspruch genommen. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken nach Rücksprache mit der Geschäftsführung hinreichend berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. C. Haftungsverhältnisse Nach Auskunft der Mandantin bestehen derartige Sachverhalte zum Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zur Bilanz Fristigkeiten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.

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