Informatik
Beratung Baumgartner GmbH
Eggstätt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.816,04 |
3.676,04 |
| I.
Sachanlagen |
28.816,04 |
3.676,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
170.298,02 |
156.745,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.298,02 |
156.745,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.240,13 |
2.508,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
201.354,19 |
162.929,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
127.524,45 |
123.400,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
101.959,86 |
97.835,69 |
| B.
Rückstellungen |
6.019,38 |
5.595,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.810,36 |
33.934,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.553,31 |
33.934,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
201.354,19 |
162.929,82 |
Anhang
ANHANG zum Jahresabschluss zum
31.12.2010
der Firma
Informatik Beratung Baumgartner GmbH, Eggstätt
I. Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss der Informatik Beratung
Baumgartner GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
GmbH-Gesetzes, der entsprechenden Vorschriften des
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes,
aufgestellt. Die Änderungen durch das BilMoG wurden
erstmals für das
Berichtsjahr angewandt (Artikel 66 Abs. 3 EGHGB).
Dabei werden die Vorschriften des Artikel 66 und 67 EGHGB
beachtet. Insbesondere die Erleichterungen für das
Geschäftsjahr des Übergangs gem. Artikel 67 EGHGB
werden in Anspruch genommen. Insbesondere werden für
das Übergangsjahr 2010 die Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechte für bestimmte
Bilanzpositionen nach alter Rechtslage Art. 67 Abs.
1-5 EGHGB in Anspruch genommen. Durch die entsprechenden
Vereinfachungsregelungen bezüglich der Änderungen
der Handelsrechtlichen Vorschriften durch das BilMoG stellt
die Schlußbilanz zum 31.12.2009 daher die
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 im Sinne des BilMoG
dar. Die Bewertungsvorschriften gem. § 252 bis §
256 HGB und die Gliederungsvorschriften des HGB wurden
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im HGB werden in Anspruch genommen.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen; Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Soweit Änderungen in der Wahl von
Bewertungswahlrechten im Berichtsjahr vorgenommen wurden
bzw. durch die gesetzlichen Änderungen durch das
BilMoG vorgenommen werden mussten wird dies im Folgenden
erläutert.
Bilanz - Aktiva
1. Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagevermögen: Das abnutzbare
Sachanlagevermögen und die Immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht
abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden
für Vermögensgegenstände, die vor dem
01.01.2010 erworben wurden, gem. Art. 67 Abs. 4 EGHGB
entsprechend der historischen Festlegung fortgeführt.
Die Planmäßigen Abschreibungen für
Vermögensgegenstände, die ab dem 01.01.2010
erworben wurden, werden gem. § 253 Abs. 3 HGB
nach der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
Anschaffungskosten von € 410,00 wurden im
Jahr des Zugangs (angelehnt an § 6 Abs. 2 EStG und
entsprechend IDW FN 2007, S. 506) voll abgeschrieben. Gem.
§ 6 Abs. 2a EStG und § 254 HGB-alt wurde
für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von €
150,01 bis € 1.000,00 in den Vorjahren ein
Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der
Bildung und in den folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils
einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Diese
Behandlung wird gem. Art. 67 Abs. 4 EGHGB
fortgeführt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände: Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Berichtsjahr waren keine Einzelwertberichtigungen
vorzunehmen.
3. Aktive Rechnungsabgrenzungen: Für
Aufwendungen die im Geschäftsjahr 2010 oder
früher getätigt wurden und eine zukünftige
Rechnungsperiode betreffen, wurden Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Bilanz - Passiva
1. Eigenkapital: Das Stammkapital der Gesellschaft
beträgt € 25.564,59. Im Berichtsjahr 2010 wurden
Gewinnausschüttungen durchgeführt.
2. Steuerrückstellungen:
Steuerrückstellungen wurden unter
Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften
berechnet und gebildet.
3. Sonstige Rückstellungen: Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Restlaufzeit
beläuft sich auf bis zu einem Jahr.
4. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben:
Name des Geschäftsführers: Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte
des Unternehmens durch den Einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer, Herrn Martin Baumgartner,
Eggstätt, geführt. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Verbindlichkeiten gem. § 285 Satz 1, Nr. 1 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Der Personalaufwand des Geschäftsjahres gliedert
sich nach § 285 Satz 1, Nr. 8b HGB in Verbindung mit
§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB wie folgt:
Löhne und Gehälter: € 95.901,74,
Soziale Abgaben: € 1.823,16, Aufwendungen für
Altersversorgung: € 4.320,00.
Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9c HGB: Zum
Abschlussstichtag bestand eine Forderung gegen den
Geschäftsführer über € 135.682,67. Eine
Verzinsung erfolgte mit 4,00 %. Rückzahlungen sind
jederzeit möglich.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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