Flexicon
AG
Halle
(Westf.)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.08.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.852.691,80 |
4.777.720,27 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
208,00 |
208,00 |
| II.
Sachanlagen |
867.551,00 |
929.533,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.984.932,80 |
3.847.979,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.301.880,88 |
1.014.715,30 |
| I.
Vorräte |
338.482,00 |
470.569,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
828.576,12 |
542.923,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134.822,76 |
1.222,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
20.003,08 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
138.060,00 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.181.705,52 |
|
| Aktiva |
5.336.278,20 |
5.950.498,65 |
Passiva
|
|
31.8.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
570.257,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
2.000.000,00 |
2.000.000,00 |
| II.
Genussrechtskapital mit Eigenkapital-Charakter |
57.750,00 |
57.750,00 |
| III.
Kapitalrücklage |
4.145,80 |
4.145,80 |
| IV.
Gewinnrücklagen |
934.896,92 |
934.896,92 |
| davon
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen |
-6.397,00 |
-6.397,00 |
| V.
Verlustvortrag |
2.426.535,49 |
|
| VI.
Jahresfehlbetrag |
1.751.962,75 |
|
| VII.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
-2.426.535,49 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.249.667,27 |
| VIII.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.181.705,52 |
|
| B.
Rückstellungen |
841.282,00 |
468.636,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.494.996,20 |
4.911.604,47 |
| Summe
Passiva |
5.336.278,20 |
5.950.498,65 |
Anhang für
das Rumpfgeschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. August 2023
der
Flexicon AG,
Halle (Westf.)
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Flexicon AG hat ihren Sitz in Halle (Westf.). Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Gütersloh unter HRB 4512 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Flexicon AG, Halle (Westf.),
zum 31. August 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses von den Erleichterungen
gemäß § 326 HGB Gebrauch
gemacht.
Da es sich bei dem Vorjahr um ein Geschäftsjahr
handelt, sind die Zahlen des Berichtsjahrs mit denen
des Vorjahrs nur bedingt vergleichbar.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im
Anhang aufgeführt.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte trotz der bilanziellen
Überschuldung unter Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB), da der Insolvenzplan durch die
Gläubigerversammlung bestätigt wurde und das
Amtsgericht Bielefeld das Insolvenzverfahren zum 30. Juni
2024, 24:00 Uhr, aufgehoben hat. Die Fortführung wurde
am 25. September 2024 durch die Gesellschafter beschlossen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind
neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und
durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche
oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert
abgezinst.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist
durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden
Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das
Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2
HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1
Satz 1 HGB) beachtet.
IV.
Angaben zur Bilanz
Ausleihungen gegen Aktionäre bestehen in
Höhe von 1.884.629,80 (im Vorjahr: 1.847.676,27).
Rückstellungen
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6
Satz 1 HGB zwischen der Bewertung der
Pensionsrückstellung mit einem
10-jahresdurchschnittszinssatz und dem
7-jahresdurchschnittszinssatz beträgt
€ 51.041. In dieser Höhe besteht gem. §
253 Abs. 6 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beläuft sich
auf € 4.344.996,20 (Vorjahr:
€ 3.855.604,47). Daneben gibt es
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe
von € 150.000,00 (Vorjahr:
€ 756.000,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beläuft sich auf € 0,00 (Vorjahr:
€ 300.000,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind beträgt € 2.762.573,81.
V.
Sonstige Angaben
Im Rumpfgeschäftsjahr wurden durchschnittlich
189 Mitarbeiter (Vorjahr: 202) beschäftigt.
Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der
Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der
Gesellschaft mitgeteilt worden ist
Die Gabriele Kison Beteiligungs GmbH, Halle (Westf.),
hält an der Unternehmung mehr als 25 % des
Aktienkapitals.
Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz
Angabe über die Gattung der Aktien:
Das Grundkapital der Aktiengesellschaft setzt sich
aus 900.000,00 Namensaktien (Stückaktien) ohne
Nennwert zusammen.
Halle (Westf.), 4. Dezember 2024
Flexicon AG,
Halle (Westf.)
vertreten durch:
Frau Gabriele Kison, Halle (Westf.)
Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024
festgestellt.
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