Kreissparkasse Mayen

Mayen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRA 12862
Eingetragen
12.11.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Die Sparkasse ist ein Kreditinstitut und betreibt Bankgeschäfte. Sie hat insbesondere die Aufgabe, vorrangig im Gebiet ihres Errichtungsgewährträgers die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftiichen Leistungen zu sichern. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, den Mittelstand und die öffentliche Hand. Die Sparkasse fördert die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kreissparkasse Mayen

Mayen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der KREISSPARKASSE MAYEN
Sitz Mayen
eingetragen beim
Amtsgericht Koblenz
Handelsregister-Nr. HRA 12862

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 10.786.214,95 14.425
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 35.777.213,21 19.193
46.563.428,16 33.617
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 203.248.837,89 96.406
b) andere Forderungen 68.932.764,10 104.814
272.181.601,99 201.219
4. Forderungen an Kunden 1.888.704.159,43 1.882.981
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 824.528.052,05 EUR (840.465)
Kommunalkredite 78.361.962,78 EUR (85.461)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 81.449.838,79 64.296
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 81.449.838,79 EUR (64.296)
bb) von anderen Emittenten 179.489.651,41 192.504
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 167.771.682,83 EUR (182.917)
260.939.490,20 256.799
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
260.939.490,20 256.799
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 31.967.639,70 92.603
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 12.583.139,49 12.583
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 699.078,04 EUR (699)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 51.129,19 51
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 7.574.793,39 8.247
darunter:
Treuhandkredite 4.393.526,76 EUR (5.147)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 35.778,00 31
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
35.778,00 31
12. Sachanlagen 20.905.980,75 21.636
13. Sonstige Vermögensgegenstände 13.285.661,19 12.820
14. Rechnungsabgrenzungsposten 88.775,16 97
Summe der Aktiva 2.554.881.576,65 2.522.685

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 6.847.237,27 5.668
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 241.700.658,81 284.040
248.547.896,08 289.709
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 241.092.846,87 362.320
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 15.707.607,25 22.704
256.800.454,12 385.024
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.172.038.260,89 1.313.628
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 556.139.410,79 232.175
1.728.177.671,68 1.545.803
1.984.978.125,80 1.930.827
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 7.574.793,39 8.247
darunter:
Treuhandkredite 4.393.526,76 EUR (5.147)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.231.184,19 2.329
6. Rechnungsabgrenzungsposten 253.701,08 240
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11.212.148,00 11.477
b) Steuerrückstellungen 171.247,98 1.233
c) andere Rückstellungen 10.360.158,81 10.325
21.743.554,79 23.035
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 32.460.783,76 29.729
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 148.500.000,00 134.500
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 104.068.647,88 102.286
104.068.647,88 102.286
d) Bilanzgewinn 4.522.889,68 1.783
108.591.537,56 104.069
Summe der Passiva 2.554.881.576,65 2.522.685
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 39.161.773,54 35.078
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
39.161.773,54 35.078
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 82.758.036,26 92.047
82.758.036,26 92.047

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 58.811.700,64 39.383
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (4)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 37.207,61 EUR (6)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 5.481.286,58 2.523
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
64.292.987,22 41.907
2. Zinsaufwendungen 17.383.825,98 6.140
darunter: abgesetzte positive Zinsen 13.389,81 EUR (783)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 145.071,70 EUR (345)
46.909.161,24 35.767
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.895.004,26 1.604
b) Beteiligungen 952.693,72 403
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2.847.697,98 2.007
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 283.659,52 52
5. Provisionserträge 23.404.589,78 22.176
6. Provisionsaufwendungen 1.883.215,80 1.815
21.521.373,98 20.361
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.864.609,77 6.214
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 15.836,50 EUR (11)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
9. (weggefallen)
74.426.502,49 64.401
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 18.081.988,99 17.302
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.115.111,63 5.701
darunter: für Altersversorgung 1.683.025,50 EUR (2.288)
23.197.100,62 23.003
b) andere Verwaltungsaufwendungen 11.352.273,85 10.575
34.549.374,47 33.577
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.310.878,83 1.497
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.646.769,78 1.375
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 12.846,46 EUR (7)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 13.516.682,26 11.320
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
13.516.682,26 11.320
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 6.040
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 2.736.440,00 0
2.736.440,00 6.040
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 14.000.000,00 2.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 12.139.237,15 8.592
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.503.516,44 6.712
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 112.831,03 97
7.616.347,47 6.809
25. Jahresüberschuss 4.522.889,68 1.783
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
4.522.889,68 1.783
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
4.522.889,68 1.783
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 4.522.889,68 1.783

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV).

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340 i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen ohne Zinsfestschreibung einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit verteilt. Bei Darlehen mit Zinsfestschreibung erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Zinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheine wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sie wurden gegebenenfalls auf den niedrigeren Nennwert abgeschrieben. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird -ungeachtet des Rechtsanspruches -dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen und pauschale Rückstellungen auf den latent ausfallgefährdeten Forderungsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen und der pauschalen Rückstellungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss im Sinne der Bewertungsvereinfachung. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute bestehen Vorsorgereserven.

Sämtliche Wertpapiere des Anlagebuches (Anlagevermögen und Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 244,0 Mio. Euro Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Bei den erworbenen und im Anlagevermögen befindlichen Bonitätsanleihen (Credit Linked Notes) basiert die Bilanzierung auf der Kombination von zwei Geschäften. Die Bilanzierung der Schuldverschreibung (erstes Geschäft) erfolgt nach den allgemeinen Bilanzierungsregeln in Position Aktiva 5. "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" und die der Sicherungsgeberposition, Credit Default Swap (zweites Geschäft), ist mit einer Bürgschaft vergleichbar und wurde unter dem Bilanzstrich in Position 1.b) "Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" ausgewiesen. Die Bewertung dieser strukturierten Produkte erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip, die der Credit Default Swaps zum Anschaffungskurs.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene kapitalgedeckte Rentenversicherungen in Höhe von 8,2 Mio. Euro wurden zu ihrem beizulegenden Wert bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Für die Berechnungen wurden außerdem für das Jahr 2024 Lohn- und Gehaltssteigerungen nach dem bekannten Tarifabschluss (TVöD) eingerechnet. Als langfristiger Trend für die Zeit ab dem Jahr 2025 wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % unterstellt. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass die nächste Erhöhung in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2025 erfolgt. Der Rententrend wurde für das Jahr 2024/2025 entweder nach dem bekannten Tarifabschluss (TVöD) oder nach der wahrscheinlichen Anpassung der Beamtenversorgungsbezüge berücksichtigt. Als langfristiger Trend für die Zeit ab dem Jahr 2025/2026 wurden Rentensteigerungen von 2,5 % angenommen. Hierbei wurde ebenso davon ausgegangen, dass die nächste Erhöhung in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2025 erfolgt. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergeben sich aus den HEUBECK-Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 122 Tsd. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen; dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen in den Vorjahren resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.

Für Beihilfeverpflichtungen gegenüber den berechtigten Mitarbeitern wurden die Rückstellungen in Anlehnung an die Berechnung der Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

Für eventuelle Zinsansprüche von Kunden aus Prämiensparverträgen haben wir in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen für bereits beendete Verträge die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden, sowie für noch laufende Verträge die voraussichtlichen Belastungen aus Nachberechnungsansprüchen der Kunden am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Bei der Bewertung dieser Rückstellung haben wir einen Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt, der die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich wurden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde die Abzinsung auch im letzten Laufzeitjahr vorgenommen. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeit wurden in den Posten 1. und 2. der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, (RZVK). Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,5 %.

Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 16,3 Mio. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2023 1,3 Mio. Euro.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 44,5 Mio. Euro.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der RZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der HEUBECK-Richttafeln 2018G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der RZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der RZVK.

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Produkte werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde.

Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit dem EZB-Referenzkurs des Bilanzstichtages.

Aufgrund der Vornahme steuerrechtlicher Abschreibungen in früheren Geschäftsjahren und der daraus resultierenden Beeinflussung unseres Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um rund 0,8 % über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

Die zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.

C. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite

3. Forderungen an Kreditinstitute

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• Forderungen an die eigene Girozentrale 4.628 2.564
In der Unterposition b) -andere Forderungen -sind enthalten:
• Nicht bevorrechtigte vorrangige Forderungen nach § 46f Absatz 6 Satz 1 KWG 27.610 28.429
Die Unterposition b) -andere Forderungen -gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 5.164 31.259
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 5.735 15.235
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 52.500 50.000
• mehr als fünf Jahre 4 4.997

4. Forderungen an Kunden

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• Forderungen an verbundene Unternehmen 19 3.484
• Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.887 3.008
• nachrangige Forderungen 3.031 6.497
darunter: an verbundene Unternehmen 19 3.484
Diese Position gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 45.368 48.328
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 130.617 111.067
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 483.231 502.010
• mehr als fünf Jahre 1.180.368 1.174.295
• mit unbestimmter Laufzeit 48.787 47.008

5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In der Unterposition b) - Anleihen und Schuldverschreibungen -sind enthalten:
• nachrangige Forderungen 8.319 4.631
• nicht bevorrechtigte vorrangige Forderungen nach § 46f Absatz 6 Satz 1 KWG 0 4.999
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind:
• börsennotiert 246.236 235.292
• nicht börsennotiert 14.703 21.507
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren werden im Folgejahr fällig: 19.332 49.560

6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind
• nicht börsennotiert 31.968 92.603

9. Treuhandvermögen

Beim Treuhandvermögen handelt es sich um Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) in Höhe von 4.394 Tsd. Euro, um Sachanlagen (Aktivposten 12) in Höhe von 520 Tsd. Euro und um Sonstige Vermögensgegenstände (Aktivposten 13) in Höhe von 2.661 Tsd. Euro.

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• nachrangige Forderungen 227 294

12. Sachanlagen

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 7.811 8.170
• Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.216 1.202

13. Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• nachrangige Vermögensgegenstände 2.282 2.360

Mehrere Positionen der Aktivseite betreffende Angaben

Von den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 2.115 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2023
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 87.363 7.959 994 0 94.328
Beteiligungen 18.610 0 0 0 18.610
Anteile an verbundenen Unternehmen 51 0 0 0 51
Immaterielle Anlagewerte 1.152 29 0 0 1.181
Sachanlagen 60.259 558 670 0 60.147
Sonstige Vermögensgegenstände 10.300 0 0 0 10.300
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 01.01.2023 Abschreibungen im Zuschreibungen im Änderungen der gesamten kumulierten Abschreibungen im Zusammenhang mit
Geschäftsjahr Geschäftsjahr Zugängen Abgängen Umbuchungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6.046 26 2.757 0 0 0
Beteiligungen 6.027 0 0 0 0 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Immaterielle Anlagewerte 1.122 23 0 0 0 0
Sachanlagen 38.623 1.287 0 0 669 0
Sonstige Vermögensgegenstände 275 0 2 0 0 0
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 31.12. 2023
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.315
Beteiligungen 6.027
Anteile an verbundenen Unternehmen 0
Immaterielle Anlagewerte 1.145
Sachanlagen 39.241
Sonstige Vermögensgegenstände 273
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Buchwerte (ohne anteilige Zinsen)
Stand am 31.12. 2023 Stand am 31.12. 2022
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 91.013 81.317
Beteiligungen 12.583 12.583
Anteile an verbundenen Unternehmen 51 51
Immaterielle Anlagewerte 36 31
Sachanlagen 20.906 21.636
Sonstige Vermögensgegenstände 10.027 10.025

Passivseite

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In dieser Position sind Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale enthalten in Höhe von 189.530 171.211
Die Unterposition b) -mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist -gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 29.521 54.301
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 12.982 21.932
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 80.909 82.581
• mehr als fünf Jahre 117.786 124.327
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgenstände für die in dieser Position enthaltenen Verbindlichkeiten beläuft sich auf insgesamt 166.426 168.085

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 434 4.163
• Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.643 6.015
Die Unterposition a)ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten -gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 5.036 50
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 2.910 5.863
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 7.711 16.787
• mehr als fünf Jahre 1 0
Die Unterposition b)bb) -andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist -gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 226.929 90.666
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 226.421 75.069
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 92.275 49.080
• mehr als fünf Jahre 5.872 16.856

4. Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1) in Höhe von 4.394 Tsd. Euro und um Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Passivposten 2) in Höhe von 3.181 Tsd. Euro.

31.12.2023
Tsd. Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände für die in dieser Position enthaltenen Verbindlichkeiten beläuft sich auf insgesamt 3.998 5.219

6. Rechnungsabgrenzungsposten

In dieser Position ist der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen in Höhe von 1 Tsd. Euro (Vorjahr 2 Tsd. Euro) enthalten.

9. Nachrangige Verbindlichkeiten

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 491 Tsd. Euro (Vorjahr 309 Tsd. Euro) angefallen.

Die nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 32.461 Tsd. Euro haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,62 % und eine ursprüngliche Laufzeit von 7 bis 11 Jahren. Innerhalb des nächsten Geschäftsjahres werden nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.236 Tsd. Euro zur Rückzahlung fällig.

Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen.

Im Bilanzausweis sind 11 Tsd. Euro anteilige Zinsen enthalten.

Mehrere Positionen der Passivseite betreffende Angaben

Von den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 2.031 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

Passivseite unter dem Strich

1. Eventualverbindlichkeiten 31.12.2023
Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen 181

Soweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.

2. Andere Verpflichtungen

Soweit aus den hier ausgewiesenen anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7c). Für die übrigen anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

25. Jahresüberschuss

Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses sieht vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 4.523 Tsd. Euro vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

E. Sonstige Angaben

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Hier werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name, Sitz Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
Tsd. Euro
Jahresergebnis
Tsd. Euro
S-Finanz-Dienste GmbH,-ein Unternehmen der Kreissparkasse Mayen-, Mayen 100,0 52 + 284
(31.12.2022) (2022)
VMU Venture-Capital Mittelrhein Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Koblenz 6,5 10.737 - 468
(31.12.2022) (2022)
FWM, Fernwärmeversorgung Mayen GmbH, Mayen 5,0 1.619 + 10
(31.12.2022) (2022)
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mainz 2,9 - -
Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH, Koblenz 2,1 41.982 - 1.135
(31.12.2022) (2022)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,3 1.330.461 + 12.898
(30.06.2023) (2022/2023)
VBG Versicherungsbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, München 0,3 56 5
(30.06.2023) (2022/2023)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,2 3.285.298 + 2.830
(31.12.2022) (2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe 0,1 697.089 + 51.994
(30.09.2022) (2021/2022)

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag 2023 noch nicht abgewickelten Geschäfte entfallen mit nom. 364.608 Tsd. Euro weit überwiegend auf Zinsswapgeschäfte.

Von den Zinsswapgeschäften entfallen nom. 1.241 Tsd. Euro auf solche, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, AdöR, Mainz, zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die Zeitwerte beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt +24 Tsd. Euro; sie wurden näherungsweise anhand der in 2023 erhaltenen Ausgleichsbeträge und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Geschäfte ermittelt.

Die übrigen Zinsswapgeschäfte in Höhe von nom. 360.000 Tsd. Euro mit einem nach Verrechnung der positiven mit den negativen Zeitwerten verbleibenden Saldo von insgesamt +40.488 Tsd. Euro dienen im Rahmen von Makro-Hedge-Positionen zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Für diese Zinsswapgeschäfte wurde der jeweilige Zeitwert als Barwert künftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31.12.2023 ermittelt.

Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB

Der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse, Herr Esch, ist Mitglied des Aufsichtsrates der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG, Kiel und der S Rating und Risikosysteme GmbH, Berlin.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Im Zuge der Erschließungsmaßnahme "Eckertshohl" in Nickenich hat die S-Finanzdienste GmbH, Mayen, mit der Ortsgemeinde Nickenich auf Anregung und Vermittlung der Sparkasse einen Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB geschlossen. In dem hierzu zwischen der Sparkasse und der S-Finanzdienste geschlossenen ergänzenden Vertrag hat sich die Sparkasse u.a. verpflichtet, Verluste, die der S-Finanzdienste GmbH aus der Durchführung der Baulanderschließung entstehen können, zu übernehmen, ohne dass die Sparkasse von dieser einen Ausgleich verlangen kann. Es ergaben sich zum Bilanzstichtag 2023 keine Anhaltspunkte, dass die Sparkasse aus den Verpflichtungen in Anspruch genommen werden könnte.

Neben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir mittelbar Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar.

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat

Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Alexander Saftig, Landrat Pascal Badziong, 1. Kreisbeigeordneter

Mitglieder gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkG

Georg Moesta, Rechtsanwalt

Mechthild Heil, Mitglied des Bundestages

Robert Ollig, Bauunternehmer

Joachim Hütten, Oberbürgermeister i.R.

Marc Ruland, Generalsekretär der SPD Rheinland-Pfalz

Uwe Berens, Geschäftsführer

Klaus Meurer, kaufmännischer Angestellter

Dr. Horst Knopp, Facharzt für Allgemeinmedizin

Ekkehard Raab, Rechtsanwalt

Mitglieder gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG (Sparkassenmitarbeiter)

Anne Püsch, Sparkassen-Betriebswirtin

Claudia Blotzki, Sparkassen-Fachwirtin

Kurt Schmitz, Sparkassen-Angestellter

Jens Lichtenberg, Sparkassen-Betriebswirt

Jochen Siewert, Diplom-Kaufmann

Vorstand

Vorsitzender

Karl-Josef Esch

Weiteres Vorstandsmitglied

Christoph Weitzel

Gesamtbezüge, Pensionsrückstellungen und Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 69 Tsd. Euro.

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 443 Tsd. Euro gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beliefen sich Ende 2023 auf 6.049 Tsd. Euro.

Am 31. Dezember 2023 hatte die Sparkasse an Mitglieder des Vorstandes Kredite in Höhe von 172 Tsd. Euro und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.702 Tsd. Euro (einschließlich Haftungsverhältnisse) ausgereicht.

Abschlussprüferhonorare

Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 214 Tsd. Euro an; davon betrafen 1 Tsd. Euro das Vorjahr. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 36 Tsd. Euro entstanden.

Mitarbeiter/-innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 187
Teilzeit- und Ultimokräfte 138
325
Auszubildende 31
Insgesamt 356

 

Mayen, den 28. März 2024

KREISSPARKASSE MAYEN

Der Vorstand

Karl-Josef Esch

Christoph Weitzel

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.12.2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Kreissparkasse Mayen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Mayen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Kreissparkasse Mayen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt 74.427 Tsd. Euro für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten im Jahresdurchschnitt beträgt 264.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 12.139 Tsd. Euro.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 7.504 Tsd. Euro. Die Steuern betreffen sowohl laufende Steuern als auch Steuern aus den Vorjahren.

Die Kreissparkasse Mayen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Kreissparkasse Mayen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Mayen bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kreissparkasse Mayen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

Unsere nachfolgende Beschreibung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 74 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung.

b) Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, höheren Blankoanteilen und schwächeren Ratings erstreckte, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht Abschnitte 2.4.2.3, 2.5.1 und 2.5.3).

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten

bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse bzw. für die von ihr beherrschten Unternehmen erbracht:

Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der S-Finanz-Dienste GmbH -ein Unternehmen der Kreissparkasse Mayen-, Mayen und der S-Hausverwaltung Mayen GmbH, Mayen

Prüfung gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Jürgen Kuhlmann.

 

Mainz, den 16.05.2024

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
- Prüfungsstelle -

Dr. Kuhlmann, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Kreissparkasse Mayen

Die Kreissparkasse Mayen ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Koblenz unter der Nummer A 12862 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Kreissparkasse ist der Landkreis Mayen-Koblenz. Ausleihbezirk der Kreissparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Landkreise Cochem-Zell, Ahrweiler, Neuwied und Vulkaneifel. Organe der Kreissparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Kreissparkasse Mayen ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Die Kreissparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Kreissparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken sowie ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um elf auf 377 verringert, von denen 195 vollzeitbeschäftigt, 148 teilzeitbeschäftigt sowie 34 in Ausbildung sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4% zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1%), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 %-Punkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 %-Punkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 %-Punkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch -trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 -hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120). Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt -in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau -viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25% bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Die wirtschaftliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz

Die Wirtschaftsleistung ging in Rheinland-Pfalz 2023 deutlich zurück -allerdings ausgehend von einem sehr hohen Niveau, das in den beiden Jahren zuvor erreicht wurde. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt nahm nach vorläufigen Berechnungen 2023 um 4,9 % ab. Die aktuelle Entwicklung ist stark vom Bereich Forschung und Entwicklung sowie der Pharmazeutischen Industrie geprägt - 2021 hatten diese beiden Bereiche kräftig zu dem Rekordwachstum von 10 % beigetragen. In jeweiligen Preisen lag die Wirtschaftsleistung 2023 bei 174 Milliarden Euro. Damit hatte Rheinland-Pfalz einen Anteil von 4,2 % am deutschen Bruttoinlandsprodukt. Im Vergleich zu 2022 erhöhte sich das nominale Inlandsprodukt um 2,5 Milliarden Euro bzw. 1,5 %.

Das Verarbeitende Gewerbe, das 2021 einen erheblichen Anteil am Rekordwachstum hatte, trug 2023 kräftig zum Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung bei. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung nahm um 11 % ab (Deutschland: -0,3 %). Die Industrie erwirtschaftet in Rheinland-Pfalz 22 % der gesamten Bruttowertschöpfung. Trotz teils kräftiger Preissteigerungen mussten sechs der zehn umsatzstärksten Branchen des Landes zum Teil erhebliche nominale Umsatzeinbußen hinnehmen. Den mit Abstand größten Rückgang wies die Pharmazeutische Industrie auf (minus 44 %), die 2021 und 2022 noch stark von der Impfstoffproduktion profitiert hatte. Auch die Chemische Industrie verzeichnete, wie die meisten energieintensiven Branchen, deutliche Umsatzrückgänge.

Im Dienstleistungssektor sank die Bruttowertschöpfung 2023 um 3,2 % (Deutschland: +0,5 %). Der tertiäre Sektor erwirtschaftet in Rheinland-Pfalz 66 % der gesamten Wertschöpfung.

Wie in den beiden Jahren zuvor hatte die Branche Forschung und Entwicklung einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Dienstleistungsbereiche. In den Jahren 2021 und 2022 hatte diese Branche außergewöhnlich hohe Lizenzeinnahmen aus der Impfstoffentwicklung erzielt. Im Jahr 2023 gingen diese Einnahmen jedoch erheblich zurück. Der Bereich Forschung und Entwicklung zählt zum Teilsektor "Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen", dessen Wertschöpfung infolgedessen um 9,4 % sank (Deutschland: +0,6 %).

Auch der kleinste Teilsektor "Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation" verzeichnete einen Rückgang. Mit einem preisbereinigten Minus von 0,8 % schrumpfte dieser Bereich stärker als im Bundesdurchschnitt (-0,2 %). Die Bruttowertschöpfung des Teilsektors "Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit" stieg 2023 hingegen um 1,5 % (Deutschland: +1,1 %).

Das Baugewerbe litt wie im Jahr zuvor an hohen Baukosten, Fachkräftemangel und schlechteren Finanzierungsbedingungen infolge gestiegener Zinsen. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung sank um 0,9 %. Damit entwickelte sich der Bereich schlechter als in Deutschland (-0,2 %). Auffällig ist der enorme Preisanstieg im Baugewerbe: In jeweiligen Preisen nahm die Wertschöpfung um 16 % zu. Zur Bruttowertschöpfung der Gesamtwirtschaft steuert das Baugewerbe im Vergleich der Wirtschaftsbereiche nur einen geringen Teil bei (6,8 %).

Nach kräftiger Schrumpfung 2022 wuchs der Bereich "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" 2023 wieder. Die Bruttowertschöpfung des primären Sektors stieg um 7,1 % (Deutschland: +1,4 %). Im Gegensatz zum Baugewerbe gingen die Preise in der Land- und Forstwirtschaft nach dem massiven Anstieg 2022 im Jahr 2023 wieder zurück: In jeweiligen Preisen nahm die Wertschöpfung um 19 % ab (Deutschland: -16 %).

Die Erwerbstätigkeit erhöhte sich 2023 zwar nur leicht um 0,4 % (Deutschland: +0,7 %), erreichte damit aber einen neuen Höchststand. Im Jahresdurchschnitt arbeiteten 2,06 Millionen Erwerbstätige in Rheinland-Pfalz.

Das Arbeitsvolumen, also die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen, stagnierte 2023 nahezu. Es erhöhte sich nur um 0,1 % auf 2,73 Milliarden Stunden (Deutschland: +0,4 %). Dazu trug der hohe Krankenstand bei, der ein Rekordniveau erreichte. Zudem sank die Pro-Kopf-Arbeitszeit unter anderem durch die Verschiebung von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung und den Anstieg der marginalen Beschäftigung. Je Erwerbstätigen wurden durchschnittlich 1.325 Stunden geleistet (-0,3 %); in Deutschland waren es 1.342 Stunden, also 17 Stunden mehr. Im Ländervergleich ist allerdings zu beachten, dass Rheinland-Pfalz den höchsten Anteil an marginal Beschäftigten aufweist. Auch die Teilzeitquote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt über dem Bundesdurchschnitt.

Aus dem deutlichen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts und der Stagnation des Arbeitsvolumens ergibt sich eine kräftige Verringerung der preisbereinigten Arbeitsproduktivität (-5 %; Deutschland: -0,7 %). Je Erwerbstätigenstunde wurden in Rheinland-Pfalz 2023 in jeweiligen Preisen 63,90 Euro erwirtschaftet. In Deutschland war das Bruttoinlandsprodukt je Arbeitsstunde um 2,94 Euro höher.

Entwicklung in der Sparkassenorganisation und der rheinland-pfälzischen Sparkassen

Die zusammengefasste Bilanzsumme der 20 Sparkassen, einschließlich der in Rheinland-Pfalz gelegenen Zweigstellen der Nassauischen Sparkasse, sank um fast 743 Mio. Euro bzw. 1,0 % auf 76,2 Mrd. Euro. Mit ihrem auf die regionale Wirtschaft, insbesondere auf den Mittelstand, ausgerichteten Geschäftsmodell, ihrem öffentlichen Auftrag kraft Sparkassengesetz zur Versorgung der Bevölkerung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen und ihrer flächendeckenden Infrastruktur, waren die Sparkassen auch im Geschäftsjahr 2023 ein entscheidender Motor des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Sie unterhielten zum Stichtag 31.12.2023 in Rheinland-Pfalz 647 Filialen, davon 242 SB-Stellen und fünf mobile Filialen mit 179 Haltestellen. Die Sparkassen (ohne Zweigstellen der Nassauischen Sparkasse) beschäftigten 10.140 Mitarbeitende, davon 629 Auszubildende und Trainees.

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich -nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 -weiterhin schwach.

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio (CIR) und Betriebsergebnis vor Bewertung, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. Die Kennziffern werden wie folgt errechnet:

Cost-Income-Ratio (CIR)

Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

Betriebsergebnis vor Bewertung

Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Die wichtigsten Bilanzkennzahlen im Überblick:

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2023
Mio. Euro
2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
2023
%
Bilanzsumme 2.554,9 2.522,7 32,2 1,3 100,0
DBS1 2.489,9 2.482,0 7,9 0,3
Geschäftsvolumen 2 2.594,0 2.557,8 36,2 1,4
Barreserve 46,6 33,6 13,0 38,7 1,8
Forderungen an Kreditinstitute 274,2 203,2 71,0 34,9 10,7
Forderungen an Kunden 1.888,7 1.883,0 5,7 0,3 73,9
Wertpapieranlagen 292,9 349,4 -56,5 -16,2 11,5
Beteiligungen/Anteilsbesitz 12,6 12,6 0,0 0,0 0,5
Sachanlagen 20,9 21,6 -0,7 -3,2 0,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 248,5 289,7 -41,2 -14,2 9,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.985,0 1.930,8 54,2 2,8 77,7
Rückstellungen 21,7 23,0 -1,3 -5,7 0,8
Nachrangige Verbindlichkeiten 32,5 29,7 2,8 9,4 1,3
Eigenkapital einschließlich Fonds für allgemeine Bankrisiken 257,1 238,6 18,5 7,8 10,1

1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 32 Mio. Euro oder 1,3 % moderat gestiegen.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

Die Barreserve haben wir stichtagsbezogen um 13 Mio. Euro auf 47 Mio. Euro erhöht, um das Mindestreservesoll bei der Deutschen Bundesbank vorab zu erfüllen.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute lagen mit 274 Mio. Euro um etwa 71 Mio. Euro oder 34,9 % über dem Vorjahresausweis. Sie bestehen ausschließlich aus Forderungen gegenüber deutschen Finanzinstituten sowie Übernachtanlagen bei der Deutschen Bundesbank.

2.4.2.3. Forderungen an Kunden (Kundenkreditvolumen)

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war ein Rückgang der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch war ein Wachstum der Forderungen an Kunden von 6 Mio. Euro oder 0,3 % zu verzeichnen, der sich überwiegend im langfristigen Bereich vollzog. Die Kreditbestände haben sich in allen Kundengruppen moderat ausgeweitet.

Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2023 auf 265 Mio. Euro und lagen damit unter dem Wert des Vorjahres von 344 Mio. Euro. Maßgeblichen Anteil hatten dabei Finanzierungszusagen für Unternehmen und Selbstständige sowie für den privaten Wohnungsbau.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag hat sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um etwa 57 Mio. Euro auf rund 293 Mio. Euro reduziert. Ursächlich für den Rückgang war eine im Verlauf des Jahres angepasste Anlagestrategie, wonach die Mittel aus dem Verkauf unseres A-Vulkanpark Spezialfonds in Höhe von etwa 60 Mio. Euro zunächst als kurzfristige Anlagen bei Kreditinstituten platziert wurden (siehe 2.4.2.2).

2.4.2.5. Beteiligungen/Anteilsbesitz

Im Geschäftsjahr 2023 blieb das Volumen der Beteiligungen mit 13 Mio. Euro konstant.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr um 41 Mio. Euro oder 14,2 % auf 249 Mio. Euro zurückgegangen. Der überwiegende Teil dieser Mittel dienen der Finanzierung des langfristigen Kundenkreditgeschäfts (z.B. Förderdarlehen).

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden konnte ein Wachstum von 54 Mio. Euro oder 2,8 % erzielt und damit unser Planwert von 50 Mio. Euro knapp überschritten werden. Motor dieser Entwicklung waren die Privatpersonen und die Unternehmen.

Im Jahr 2023 waren durch das gestiegene Zinsumfeld in erster Linie Produkte mit mittleren Zinsbindungen attraktiv. Von daher waren befristete Einlagen sowie Sparkassenbriefe bevorzugt. Die Bestände für Sichteinlagen, tägliche fällige Gelder und Spareinlagen gingen dagegen deutlich zurück.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Girokonten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.179 auf 67.484 Stück. Es wurden daraus rund 97.540 Stück Girokarten inkl. vermittelten Kreditkarten an Kunden ausgegeben (Vorjahr etwa 96.300 Stück).

Vermittlung von Wertpapieren an Kunden

Den Wertpapierkäufen unserer Kunden im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 248 Mio. Euro standen Wertpapierverkäufe in Höhe von 204 Mio. Euro gegenüber. Dadurch konnte die Kreissparkasse einen Nettoabsatz von + 44 Mio. Euro (Vorjahr: + 59 Mio. Euro) erzielen, der ausschließlich aus festverzinslichen Wertpapieren (+ 40 Mio. Euro; Vorjahr: + 18 Mio. Euro) sowie Investmentfonds (+ 19 Mio. Euro; Vorjahr: + 17 Mio. Euro) generiert wurde. Der Nettoabsatz aus Aktien betrug -16 Mio. Euro (+ 24 Mio. Euro Vorjahr).

Der Gesamtumsatz im Kundenwertpapiergeschäft ist in 2023 mit etwa 451 Mio. Euro um 161 Mio. Euro oder 55,6 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Zum 31.12.2023 betreuen wir 12.081 Kundendepots (Vorjahr: 11.458), die Kurswerte in Höhe von 716 Mio. Euro (Vorjahr: 601 Mio. Euro) aufweisen.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf wohnwirtschaftliche Objekte. Es wurden insgesamt 156 Objekte (Vorjahr: 150) mit einem Objektwert von 43 Mio. Euro (wie Vorjahr) vermittelt.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.220 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 82 Tsd. Euro und einem Volumen von insgesamt 101 Mio. Euro abgeschlossen, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von etwa 32 Mio. Euro oder 24,5 % bedeutet.

An Leben-/Rentenversicherungen konnten 1.622 Verträge mit einer Gesamtbeitrags- bzw. Jahresbeitragssumme von 22 Mio. Euro vermittelt werden, das entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von etwa 1 Mio. Euro oder 3,9 %.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.4.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. Euro auf 20,9 Mio. Euro.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Umbauarbeiten an Betriebsgebäuden durchgeführt. Die Mehrheit der Aufträge wurde dabei an regionale Unternehmen vergeben.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Kreissparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme in Höhe von 73,9 % (Vorjahr: 74,6 %). Der leichte Rückgang des Strukturanteils der Kredite wurde kompensiert durch die Zunahme der Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute. Auf der Passivseite der Bilanz lag der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme mit 77,7 % (Vorjahr: 76,5 %) über dem Vorjahreswert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gingen um 41 Mio. Euro zurück und haben nun einen Anteil an der Bilanzsumme von 9,7 % (Vorjahr: 11,5 %). Somit haben wir in 2023 unsere Refinanzierungsstruktur zugunsten der Kundenverbindlichkeiten verändert.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende 2023 ausgewiesenen Gewinnrücklagen werden sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2023 in Höhe von 4,5 Mio. Euro auf 108,6 Mio. Euro erhöhen. Daneben verfügt die Kreissparkasse über weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB um 14,0 Mio. Euro auf 148,5 Mio. Euro erhöht.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,29 % (im Vorjahr: 17,42 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Kapitalzuschlag 2,0 % sowie Kapitalerhaltungspuffer 2,5 % und antizyklischem Kapitalpuffer. Seit dem 1. Februar 2022 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem gilt ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 1.488,0 Mio. Euro und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 257,3 Mio. Euro.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt 9,4 % zum 31.12.2023 und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Kreissparkasse Mayen über eine gute Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung ist eine solide Basis für die zukünftige Geschäftsausweitung vorhanden.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft der Kreissparkasse Mayen war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag an den Monatsenden mit 142 % bis 188 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %; zum 31. Dezember 2023 lag die LCR bei 180 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) bewegte sich im Geschäftsjahr 2023 in einer Bandbreite von 119 % bis 125 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten; zum 31. Dezember 2023 lag die NSFR bei 125 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank gehalten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden unter anderem Refinanzierungsmittel der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) sowie der DekaBank in Anspruch genommen.

Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsfähigkeit auch im Jahr 2024 gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023
Mio. Euro
2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
Zinsüberschuss 50,0 37,8 12,2 32,3
Provisionsüberschuss 21,5 20,4 1,1 5,4
Sonstige betriebliche Erträge 2,9 6,2 -3,3 -53,2
Personalaufwand 23,2 23,0 0,2 0,9
Anderer Verwaltungsaufwand 11,4 10,6 0,8 7,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,9 2,9 0,0 0,0
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 36,9 28,0 8,9 31,8
Aufwand (-) bzw. Ertrag (+) aus Bewertung und Risikovorsorge -10,8 -17,4 6,6 -37,9
Zuführungen (-) bzw. Auflösung (+) Fonds für allgemeine Bankrisiken -14,0 - 2,0 12,0 600,0
Ergebnis vor Steuern 12,1 8,6 3,5 40,7
Steueraufwand 7,6 6,8 0,8 11,8
Jahresüberschuss 4,5 1,8 2,7 150,0
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Personal- und anderer Verwaltungsaufwand: GuV-Posten Nr. 10 a) und b)
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11 und 12
Bewertung/Risikovorsorge: GuV-P. Nr. 13 bis 16
Zuführ.Fonds allg.Bankrisiken: GuV-Posten Nr. 18
Steueraufwand: GuV-Posten Nr. 23 und 24

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur DBS erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
Cost-Income-Ratio (%) 48,12 56,90
Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS 1,52 1,03

Auf dieser Basis beträgt im Jahr 2023 das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,52 % der DBS (Vorjahr: 1,03 %). Es lag damit deutlich über dem Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Sparkassen von 1,18 % der DBS und dem im Lagebericht 2022 prognostizierten Wert von 1,27 %. Sowohl der Zinsüberschuss mit 2,02 % der DBS als auch der ordentliche Ertrag mit 0,94 % der DBS haben im Geschäftsjahr die Prognosewerte von 1,85 % der DBS bzw. 0,89 % der DBS übertroffen. Der ordentliche Aufwand lag mit 1,44 % der DBS leicht unter dem Prognosewert von 1,47 %. Dabei waren die Personalkosten mit 23,0 Mio. Euro oder 0,92 % der DBS unter den Planwerten von 23,4 Mio. Euro oder 0,94 % der DBS, die Sachkosten mit 12,1 Mio. Euro bzw. 0,48 % der DBS wie prognostiziert.

Im Jahr 2023 verbesserte sich die Cost-Income-Ratio (CIR) als weiterer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte von 56,9 % auf 48,1 %. Der im Vorjahr prognostizierte Planwert von 52,9 % wurde damit unterschritten. Der Durchschnitt der rheinlandpfälzischen Sparkassen lag bei 54,5 % der DBS und damit deutlich ungünstiger als unser Wert.

Während sich aus dem Kreditgeschäft erneut ein negatives Bewertungsergebnis von -7,0 Mio. Euro (Vorjahr -1,9 Mio. Euro) ergab, stellte sich das Bewertungsergebnis aus Wertpapieranlagen aufgrund von Kurssteigerungen und realisierten Kursgewinnen beim Verkauf unseres A-Vulkanparkfonds mit +5,6 Mio. Euro (Vorjahr: -21,4 Mio. Euro) positiv dar. Sonstige Bewertungsmaßnahmen beeinflussten das Bewertungsergebnis nur geringfügig.

Das neutrale Ergebnis von -1,0 Mio. Euro (Vorjahr: +1,8 Mio. Euro) verschlechterte sich, da im letzten Jahr Sondereffekte durch hohe Auflösungen von nicht mehr benötigten Rückstellungen verbucht wurden.

Für das Geschäftsjahr 2023 war aufgrund des guten Betriebsergebnisses ein um 0,7 Mio. Euro auf 7,4 Mio. Euro gestiegener Steueraufwand auszuweisen.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich der von der Sparkasse definierten Größen bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren, dem Betriebsergebnis vor Bewertung sowie der CIR, wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als günstig beurteilt.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme des Vorjahres, betrug 0,73 % im Geschäftsjahr 2023.

2.5.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen in Folge des andauernden Ukraine-Krieges bewerten wir die Geschäftsentwicklung insgesamt als zufriedenstellend. Mit dem Ergebnis des Jahres 2023 konnten wir nicht nur an das gute Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen, sondern es sogar deutlich steigern. Die CIR entwickelte sich auch dank der guten Vertriebsleistungen, des deutlich gestiegenen Zinsüberschusses und des konsequenten Kostenmanagements besser als prognostiziert. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme waren in erster Linie die stabilen Bestände im Kundenkreditgeschäft und der überdurchschnittliche Zuwachs der Kundeneinlagen. Die realisierten Kursverluste bzw. deutlichen Buchverluste bei unseren Wertpapieranleihen aufgrund des starken Zinsanstieges 2022 entlasten ab 2023 unser Ergebnis.

3. Risikobericht

3.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Kreissparkasse Mayen ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 345,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 230,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die Limite für die vier Risikoarten nicht überschritten. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Innerhalb des Marktpreisrisikos berücksichtigt die Kreissparkasse zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 30,0 26,0 86,7
Eigengeschäft 10,0 4,3 43,1
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 105,0 81,2 77,4
Spreadrisiko 25,0 12,0 48,0
Immobilienrisiko 10,0 7,5 75,0
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 30,0 23,9 79,8
Operationelles Risiko 20,0 13,2 66,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 230,0 168,2 73,1

Die zuständigen Risikomanager bzw. Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Kreissparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Kreissparkasse in Bonitätsanleihen (Credit Linked Notes) investiert, deren derivative Positionen als Sicherungsgeber (Credit Default Swaps) unter dem Bilanzstrich ausgewiesen werden.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass selbst im Falle des Zusammentreffens der einzelnen in den Stresstests unterstellten Ereignisse die Kreissparkasse nicht in ihrer Existenz gefährdet wäre und das verbleibende Risikodeckungspotenzial einen Fortbestand ermöglichen würde sowie die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen.

Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung "Betriebswirtschaft", der dem Marktfolgevorstand unterstellt ist.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

3.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

3.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung der Adressenrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Kreissparkasse Mayen wider. Ende 2023 waren insgesamt 2.325,5 Mio. Euro Kredite an Kunden vergeben bzw. bewilligt. Den Schwerpunkt bildeten mit einem Volumen von 1.286,1 Mio. Euro die Ausleihungen an Privatpersonen, gefolgt von Krediten an Unternehmen, auf die ein Betrag von 950,6 Mio. Euro entfiel. Ferner waren an Öffentliche Haushalte 88,4 Mio. Euro und an sonstige Kreditnehmer Mittel in Höhe von 0,4 Mio. Euro bewilligt.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumen
in %
1 bis 9 90,2
10 bis 15 5,6
16 bis 18 3,6
ungeratet 0,6

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes; darüber hinaus besteht eine gewisse Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es diesen voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu erbringen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
Tsd. Euro
Zuführung
Tsd. Euro
Auflösung
Tsd. Euro
Verbrauch
Tsd. Euro
Endbestand per 31.12.2023
Tsd. Euro
Einzelwertberichtigungen 15.478 7.014 2.958 117 19.417
Einzel-Rückstellungen 809 840 377 0 1.272
Pauschalwertberichtigungen 4.576 1.569 0 0 6.145
Pauschal Rückstellungen 793 340 0 0 1.133
Gesamt 21.656 9.763 3.335 117 27.967

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang erläutert.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle.

3.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt innerhalb der festgelegten Strategie für Handelsgeschäfte. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bei Eigenanlagen bestehen Volumenlimite je Emittent, die in der Regel auf der Grundlage von externen Ratings vom Vorstand festgelegt werden. Es erfolgen regelmäßige Bonitätsbeurteilungen der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen. Die Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive erfolgt mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View". Den Emittenten- und Kontrahentenausfallrisiken in unseren Wertpapier- und Geldanlagen begegnen wir durch eine grundsätzliche Beschränkung auf Handelspartner erstklassiger Bonität sowie durch ein diversifiziertes Portfolio und ein dezidiertes Limitsystem.

Unser Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit einem Bilanzanteil kleiner 1% ist die Risikobedeutung unwesentlich.

Die Eigengeschäfte weisen zum Bilanzstichtag einen Marktwert von 550,1 Mio. Euro (Vorjahr 532,9 Mio. Euro) auf. Wesentliche Positionen sind dabei Anleihen, Schuldscheindarlehen und Termingeldanlagen bei Mitgliedern des Sparkassen-Haftungsverbundes (138,1 Mio. Euro) bzw. bei inländischen Kreditinstituten und Förderbanken (98,4 Mio. Euro). Im Bestand befinden sich weiterhin Anleihen und Tagesgelder inländischer und europäischer Staats-/Gebietskörperschaften (280,9 Mio. Euro inkl. 200,0 Mio. Euro Deutsche Bundesbank). Das Länderrisiko mit 12,0 Mio. Euro EU-Anleihen ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Unternehmensanleihen befinden sich nicht im Bestand.

Insgesamt 517,3 Mio. Euro der Eigengeschäfte haben ein Rating im Investmentgrade (Ratings AAA bis BBB-). Anlagen mit Rating BB+ oder schlechter sind nicht im Bestand. Die Investments von insgesamt 32,8 Mio. EUR (Vorjahr: 47,1 Mio. Euro einschl. Aktienfondsdanteile) in Immobilienfondsanteilen sind nicht geratet.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Finanzinstitute, wobei über 58 % in den Sparkassen-Haftungsverbund investiert sind.

3.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite.

Währungsrisiken bestehen bei der Kreissparkasse Mayen nur in Form von geringen offenen Positionen aus dem Kundengeschäft. Zur Steuerung und Überwachung dieser Risiken werden daher keine besonderen Instrumente eingesetzt.

3.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

In der periodischen Steuerung und normativen Perspektive berechnet die Kreissparkasse das Zinsänderungsrisiko auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus". Dabei werden die Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre betrachtet.

In der ökonomischen Perspektive ermittelt die Sparkasse die Risiken aus dem Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR".

Geschäfte bzw. Positionen mit vertraglich nicht festgelegter Kapital- bzw. Zinsbindung werden sowohl in der periodischen Sichtweise als auch in der wertorientierten Betrachtung nach dem Verfahren der gleitenden Durchschnitte aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten sowie dem erwarteten Kundenverhalten berücksichtigt. Dabei verwenden wir Stützstellen von maximal 10 Jahren. Die Nutzung von Sonderkündigungsrechten bei Passivprodukten sowie Sondertilgungsrechte bei Darlehen werden mittels spezieller Anwendungen simuliert und eingerechnet.

Bei der wertorientierten Betrachtung setzt die Kreissparkasse Mayen zur Ermittlung des Zinsänderungsrisikos die Value-at-Risk-Methode ein. Auf Basis historischer Simulationen von Marktzinsänderungen wird die Wirkung auf den aus Gesamtzahlungsströmen ermittelten Barwert errechnet. Das Risiko quantifiziert sich aus einem Konfidenzniveau von 99 % und bei einer Haltedauer von drei Monaten. Die Kreissparkasse Mayen überwacht das Risiko grundsätzlich monatlich. In den Sitzungen des Steuerungsausschusses unter Einbindung des Gesamtvorstandes werden die Zinsänderungsrisiken im Hinblick auf Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt vertiefend überprüft und gesteuert. Zur Beurteilung der Risikopositionen orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark in Anlehnung an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts.

Zusätzlich ermitteln wir beim wertorientierten Zinsänderungsrisiko auf Basis der Modernen Historischen Simulation eine Barwertänderung mit 99% Konfidenzniveau auf eine Haltedauer von einem Jahr.

Auf Basis des Rundschreibens 06/2019 (BA) der BaFin vom 06. August 2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2023 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet. Verlustwirksam würde bei uns ein Zinsanstieg, wobei ein Rückgang des Zinsbuch-Barwertes von 47,2 Mio. Euro zu verzeichnen wäre. Das entspricht 18,4 % der anrechenbaren Eigenmittel; der aufsichtliche Beobachtungswert von 20,0 % wird damit eingehalten.

Die Kreissparkasse Mayen hat keine branchenuntypischen Konzentrationen bei den Zinsänderungsrisiken. So liegt der Bilanzanteil der täglich fälligen Sichteinlagen unterhalb des Durchschnittswertes der rheinland-pfälzischen Sparkassen.

Neben langfristigen Geldaufnahmen dient der außerbilanzielle Einsatz von Zinsswapgeschäften zur Absicherung des Gesamtrisikos.

Auch im Risikofall ergaben sich keine erhöhten Risiken aus der Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW (RS BFA 3 n. F.). Aus jetziger Sicht dürften aller Voraussicht nach auch weitere Zinsanstiege nicht zu einem Verpflichtungsüberschuss und damit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen führen.

3.2.2.2.Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis Expertenschätzung; zukünftig mittels IT-Anwendung "GBS-Gesamtbanksimulation"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Insgesamt bewegt sich das Spreadrisiko bei den Eigenanlagen der Kreissparkasse Mayen in einem vertretbaren Rahmen, da wir grundsätzlich nur Anlagen mit Emittentenrating im Investmentgrade tätigen.

3.2.2.3. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels 10 %-Pauschalverlust (Expertenschätzung; zukünftig mittels IT-Anwendung "GBS-Gesamtbanksimulation")

Ökonomische Perspektive: Expertenschätzung; zukünftig Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Bei Immobilien in Eigennutzung oder als Renditeobjekte werden mindestens jährlich Besichtigungsberichte erstellt sowie laufende Kontrollen der Mieterträge vorgenommen. Geplante Renovierungsarbeiten sowie auftretende Schäden werden im Rahmen des Kostenmanagements budgetiert.

Besondere Risiken sind aus den Immobilienanlagen derzeit nicht erkennbar. Das Immobilienrisiko wird daher als vertretbar und gut steuerbar eingestuft.

3.2.3. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Konzeption.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

tägliche Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) sowie der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

tägliche Disposition der laufenden Konten sowie Beobachtung der Kundenbestände

monatlicher Entwicklungsbericht der Kundenbestände sowie Überprüfung der Prognosebestände

quartalsweise Erstellung des Berichts über die Liquiditätsrisiken

regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

in der ökonomischen Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Für den Fall eines Liquiditätsengpasses sind die wesentlichen Zuständigkeiten, Maßnahmen, Liquiditätsquellen und Kommunikationswege geregelt (Notfallplan). Dabei werden der Liquiditätsgrad bzw. die Belastung der Vermögenswerte, etwaige Ertragsauswirkungen sowie die Reputationswirkung berücksichtigt. Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen wird jährlich überprüft.

Die Kreissparkasse erstellt jährlich eine Finanz- und Liquiditätsplanung für das neue Geschäftsjahr sowie einen Refinanzierungsplan für fünf Jahre, der die Liquiditätsstrategie angemessen widerspiegelt. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Geschäftsplanung. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt. Unplanmäßige Entwicklungen (z. B. Rückgang der Kundeneinlagen, Kursverluste bei Wertpapieren etc.) werden simuliert und deren Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit ermittelt (Stressszenario). Danach wäre die Kreissparkasse Mayen zum Bilanzstichtag noch 6 Monate liquide.

Sollten sich die Liquiditätsspreads für die Kreissparkasse im Risikofall erhöhen, dann müssten wir auf Jahressicht 2,6 Mio. Euro höhere Refinanzierungskosten zahlen (periodische/normative Perspektive).

Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) beträgt 180 % zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 151 %). Sie lag im Jahr 2023 an den Monatsenden zwischen 142 % und 188 %.

Die NSFR (strukturelle Liquiditätsquote) beträgt 125 % zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 120 %).

Branchenuntypische Konzentrationen bestehen bei der Kreissparkasse nicht. Der Bilanzanteil von täglich fälligen Kundeneinlagen als Hauptrefinanzierungsquelle betrug im Jahresdurchschnitt 48 % und lag damit 6 %-Punkte unterhalb des Durchschnitts der rheinland-pfälzischen Sparkassen.

Die Zahlungsfähigkeit der Kreissparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote lag stets über den aufsichtsrechtlichen Mindestnormen.

3.2.4. Operationelles Risiko

Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Kreissparkasse Mayen hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um einen fehlerfreien und reibungslosen Geschäftsablauf sicher zu stellen. Die Ablaufprozesse im Hause und die Funktionsfähigkeit der technischen Systeme werden laufend den internen und externen Erfordernissen angepasst. Die betrieblichen Abläufe sind in Dienstanweisungen bzw. PPS-Prozessen geregelt und werden durch die Interne Revision überwacht.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Teile des IT-Bereichs sind auf die Finanz Informatik GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, ausgelagert. Das Zusammenspiel zwischen Auslagerungsstellen und Kreissparkasse hinsichtlich der ausgelagerten Funktionen ist im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen durch einzelvertragliche und schnittstellenspezifische Regelungen sichergestellt.

Einen Schwerpunkt bei der Steuerung der operationellen Risiken bildet die IT-Sicherheit. Es liegen differenzierte Notfallpläne für den IT-Bereich vor. Darüber hinaus umfasst das Notfallkonzept auch ein Krisenmanagement sowie Konzepte zur Geschäftsfortführung. Berechtigungssysteme sowie Kontroll- und Überwachungsprozesse gewährleisten den Schutz vertraulicher Informationen vor unberechtigten Zugriffen und Änderungen in den Geschäftsprozessen. Vor unberechtigten Zugriffen von außen schützen effiziente Firewall-Systeme.

Zur allgemeinen Begrenzung operationeller Risiken werden -soweit möglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll - Versicherungen abgeschlossen.

Der Risikomanagementprozess umfasst noch folgende wesentliche Elemente:

regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

in der periodischen Steuerung und normativen Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Branchenuntypische Konzentrationen bestehen in der Kreissparkasse bei den operationellen Risiken nicht. Die ausschließliche Nutzung und damit die Abhängigkeit von IT-Anwendungen des Sparkassenverbundes bzw. der S-Rating- und Risikosysteme GmbH ist alternativlos.

3.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Die Prozesse entsprechen sowohl der beschlossenen Strategie als auch dem spezifischen Geschäftsmodell der Kreissparkasse Mayen.

Bestandsgefährdende Risiken oder Sachverhalte, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben könnten, waren per 31.12.2023 nicht ersichtlich. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) und im Fall einer anhaltenden Rezession.

Die Adressenausfallrisiken erreichen nach unserer Auffassung kein über das übliche Maß hinausgehendes Volumen. Das Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos hält sich in einem vertretbaren Rahmen. Nennenswerte Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken sind derzeit nicht erkennbar.

Die Tragfähigkeit der Risiken wird durch einen Abgleich mit dem verfügbaren Risikodeckungspotenzial überwacht (ökonomische Perspektive). Der Anteil am Risikodeckungspotenzial zur Absorption von unerwarteten Verlusten ist mit 230,0 Mio. Euro Gesamtrisikolimit ausreichend. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 73,1 % ausgelastet.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit auch dort gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalvorschriften ergaben sich zum Bilanzstichtag eine Gesamtkennzahl nach CRR von 17,3 % und eine Kernkapitalquote von 15,9 %. Die anrechenbaren Eigenmittel der Kreissparkasse belaufen sich insgesamt auf 257,3 Mio. Euro. Dem gegenüber bestehen Anforderungen an die Eigenmittel in Höhe von insgesamt 201,2 Mio. Euro. Zudem sind Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken zu erfüllen.

Die Kreissparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Kreissparkasse Mayen wurde Ende 2023 der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage per 31.12.2023 als ausgewogen. Hinsichtlich der wesentlichen Risiken der Branche sehen wir uns gut gewappnet.

4. Ausblick, Chancen- und Prognosebericht

4.1. Ausblick

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die -beispielweise vom IWF -prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

4.2. Chancenbericht

Nach Beendigung der vorgenannten geopolitischen und wirtschaftlichen Belastungsfaktoren und der sich daraus ergebenden Risiken könnte sich dann die Konjunktur besser als erwartet entwickeln, ohne zu überhitzen. Die gewerbliche und private Kreditnachfrage würde zunehmen. Gleichzeitig können notwendige Investments zur Förderung nachhaltiger Produktion die Wirtschaft stimulieren.

Diese Umfeldbedingungen würden wir dann dazu nutzen, um neben der Stabilisierung des Zinsüberschusses auch weiter unsere Ertragskraft hinsichtlich der Geschäftsfelder Kundenwertpapiergeschäft und Vermittlung von Versicherungsprodukten zu steigern und auszubauen. Zudem werden wir in 2024 unser Firmenkundengeschäft neu auf die zukünftigen Herausforderungen organisatorisch ausrichten. Darüber hinaus arbeiten wir laufend an den Optimierungen unserer Geschäftsprozesse.

Chancen erwarten wir auch aus unseren stetigen Investitionen in die digitalen Vertriebskanäle und den Internetbanking-Angeboten. Gemeinsam mit der vorhandenen Filialpräsenz und der flächendeckend angebotenen SB-Technik kann uns das Multikanalbanking neue Kundengruppen erschließen und uns helfen, die Marktanteile auszubauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

4.3. Prognosebericht

4.3.1. Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Anmerkungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Planungsinformationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Chancen bzw. Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Kreissparkasse Mayen positiven bzw. negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

4.3.2. Geschäftsentwicklung

Für das Geschäftsjahr 2024 haben eine Steigerung der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) um 2,3 % auf 2.548,2 Mio. Euro geplant. Dabei wird der Anteil der Kundenbestände an der Bilanzstruktur aus- und die Interbankengeschäfte abgebaut.

So erwarten wir für 2024 bei den Kundeneinlagen ein Wachstum von 3,3 %, wobei die Bestände wegen der wirtschaftlichen Unsicherheiten meist in den kurzfristigen Produkten gehalten werden.

Bei den Kundenausleihungen wird ein Plus von 2,9 % angestrebt, das aus dem Firmen- und Privatkundengeschäft generiert werden soll.

4.3.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanz- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

4.3.4. Ertrags- und Vermögenslage

Per Saldo wird nach unserer Einschätzung im Jahr 2024 das Zinsergebnis gegenüber dem Vorjahr moderat sinken. Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen zeigt die aktuelle Erfolgsprognose für 2024, dass sich der Zinsüberschuss auf 48,3 Mio. Euro oder 1,90 % der DBS verringern wird (Ist Vorjahr: 50,2 Mio. Euro oder 2,02 %).

Beim Provisionsüberschuss gehen wir aktuell von einem Anstieg um 0,9 Mio. Euro auf 22,5 Mio. Euro oder 0,88 % der DBS) aus, der durch die Fortführung des Verkaufs von Verbundprodukten (Wertpapier-, Bauspargeschäft und Versicherungen) erreicht wird. Den ordentlichen Ertrag prognostizieren wir insgesamt mit 24,0 Mio. Euro oder 0,94 % der DBS (Ist Vorjahr: 23,4 Mio. Euro oder 0,94% der DBS) und liegen damit absolut leicht über dem Vorjahresniveau.

Der ordentliche Aufwand wird in 2024 um 3,1 Mio. Euro auf 39,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr steigen. Die Relation zur DBS erhöht sich damit von 1,44 % auf 1,53 %. Dabei erwarten wir Personalkosten in Höhe von rd. 25,0 Mio. Euro oder 0,98 % der DBS, in die die letztjährigen hohen Tarifabschlüsse eingeplant sind (Ist Vorjahr: 23,0 Mio. Euro oder 0,92 %). Bei den Sachaufwendungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro oder 0,51 % der DBS und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen mit 1,0 Mio. Euro sind Kostensteigerungen aufgrund des aktuellen Inflationsniveaus eingerechnet; mit absolut 1,1 Mio. Euro liegen wir deshalb über dem Vorjahresniveau.

Mit den aktuell prognostizierten Ertrags- und Aufwandspositionen wird die Kennziffer "Cost-Income-Ratio" in 2024 auf 53,3 % steigen (Ist Vorjahr: 48,1 %).

Auf Basis der zuvor dargestellten Ergebnisgrößen unter Beibehaltung des Zinsniveaus ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 33,3 Mio. Euro oder 1,31 % der DBS. Das wären 4,4 Mio. Euro oder 0,21 %-Punkte der DBS weniger als im Jahr 2023. Als wesentliche Gründe für die Verringerung des Betriebsergebnisses vor Bewertung sind der niedrigere Zinsüberschuss und der höhere ordentliche Aufwand zu nennen. Negative Auswirkungen auf das prognostizierte Zinsergebnis können sich aus einer sich verschärfenden Wettbewerbssituation insbesondere im Bereich der Verzinsung der Kundeneinlagen ergeben.

Das Bewertungsergebnis wird aktuell mit insgesamt -4,8 Mio. Euro prognostiziert, wovon -5,0 Mio. Euro auf das Kreditgeschäft und +0,2 Mio. Euro auf die Wertpapiereigenanlagen entfallen. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir ein negatives Bewertungsergebnis aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten. Bei den festverzinslichen Wertpapieranlagen sowie den sonstigen Eigenanlagen rechnen wir mit keinen besonderen Ausschlägen. Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Aufgrund der Planungen und Prognosen erwarten wir, dass das Ergebnis nach Steuern 2024 wiederum eine angemessene Erhöhung des Eigenkapitals ermöglicht (siehe dazu Abschnitt 2.5.1).

4.4. Gesamtaussage

Die im Rahmen der Planungen ermittelten Ergebnisgrößen zeigen für die Kreissparkasse Mayen, auch bei ungünstigeren Zins- und Wettbewerbsentwicklungen als der geplanten, eine stabile Finanz-, Vermögens- und Ertragslage, die die Basis für eine angemessene und positive Entwicklung in der Zukunft darstellen.

So erwarten wir bei den Werten zur Cost-Income-Ratio und zum Betriebsergebnis vor Bewertung, dass wir dort weiterhin deutlich günstiger als der Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Sparkassen tendieren.

Bei der geplanten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sein dürften.

 

Mayen, den 28. März 2024

Kreissparkasse Mayen

Vorstand

Karl-Josef Esch

Christoph Weitzel

Bericht des Verwaltungsrates

Die ihm nach Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben hat der Verwaltungsrat im Jahre 2023 erfüllt. Der Vorstand hat den Verwaltungsrat regelmäßig über die geschäftliche Entwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sowie über alle Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Jahr 2023 sind dem Verwaltungsrat vorgelegt worden. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 von dem Prüfungsbericht Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Der in der Bilanz ausgewiesene Reingewinn wird auf Beschluss des Verwaltungsrates in voller Höhe der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zugeführt.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse für die im Jahre 2023 geleistete gute Arbeit.

 

Mayen, im Juni 2024

Dr. Alexander Saftig, Landrat

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

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