GECON-Energie GmbHLiquidiert
40764 Langenfeld (Rheinland), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annemarie Schenning seit 10.11.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GECON-Energie GmbHLangenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine AngabenEinordnung der Gesellschaft Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 (1) HGB. Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt. Die GmbH wurde durch Ausgliederung des Einzelunternehmens Gecon-Energieconsulting e.K. gegründet. Die Ausgliederung erfolgte zum Buch Wertansatz. Die Wertansätze der Bilanz des Einzelunternehmens zum 31.12.2009 wurden unverändert übernommen. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeGliederung Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB erstellt. Dabei wurden die Gliederungsvorschriften § 265 ff. HGB für die Bilanz und § 275 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung beachtet. Die vorgesehenen Erleichterungen gem. §§ 267, 276 u. 288 HGB für die kleine Kapitalgesellschaft wurden in Anspruch genommen. Bewertung Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252- 255 HGB. C. Durchführung der BewertungAnlagevermögen Vermögensgegenstände sind im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und zum Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Umlaufvermögen - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer Einbringlichkeit bewertet. Wertberichtigungen waren nicht zu tätigen. Umlaufvermögen - sonstige Vermögensgegenstände Die Ansprüche der Gesellschaft aus fälligen Ansprüchen gegen andere, sind voll einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet. Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen nach Angaben des Geschäftsführers mit dem Inventurergebnis überein. Die Geldbestände bei Kreditinstituten stimmen mit den Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken überein. Sie bestehen ausschließlich bei inländischen Instituten. Fremdkapital und Rückstellungen Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB) bewertet. Die gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt und in Höhe des nach vernünftiger und kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Soweit Rückstellungen eine Laufzeit von über einem Jahr haben, wurden diese gemäß § 253 Abs.2 HGB abgezinst. Eigenkapital gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital = Stammkapital, ist voll einbezahlt. Rechnungsabgrenzungen Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u. 2. HGB) beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. D. System, Form und Inhalt der BuchführungHandelsbücher Die Gesellschaft ist gemäß § 238 HGB verpflichtet Bücher zu führen. Für das Geschäftsjahr liegt eine Buchführung über Datenverarbeitung, System DATEV, vor, die von der Steuerberatungskanzlei Roswitha Albers erstellt wurde. Ihr liegen, die von der Gesellschaft gefertigten Grundaufzeichnungen, die Bankauszüge und das entsprechende Belegwesen zu Grunde. Inventuren, Inventar Die zum Anlagevermögen gehörenden Gegenstände sind, soweit ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 150,00 überstiegen, in Anlageverzeichnissen erfasst. Die Forderungen sind an Hand der Buchführungsergebnisse ermittelt und von der Geschäftsführung auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Rechnungsabgrenzungen sind entsprechend § 250 Abs. 1 und 2 HGB gebildet. Ein förmliches Inventar, i. S. § 240 HGB, wurde nicht erstellt, da alle vorhandenen Vermögensgegenstände und die Schulden vollständig in der Bilanz erfaßt sind. E. Vollständigkeit und Unterschrift § 245 HGBIch versichere zur Buchführung, dass alle Geschäftsvorfälle in den Grundaufzeichnungen
Zum Jahresabschluss versichere ich, dass
Annemarie Schenning, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt. |
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