GECON-Energie GmbHLiquidiert

40764 Langenfeld (Rheinland), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 63839
Eingetragen
30.7.2010
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen, insbesondere in Energiefragen.

Historie

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Management

NameRolle
Annemarie Schenning
seit 10.11.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GECON-Energie GmbH

Langenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 13.125,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.391,00
II. Sachanlagen 11.734,00
B. Umlaufvermögen 92.866,95
I. Vorräte 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.270,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 74.596,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.024,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 107.016,02

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 78.798,74
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Kapitalrücklage 33.392,23
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00
IV. Bilanzgewinn 20.406,51
B. Rückstellungen 16.431,83
C. Verbindlichkeiten 11.785,45
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.785,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 107.016,02

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Einordnung der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 (1) HGB.

Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.

Die GmbH wurde durch Ausgliederung des Einzelunternehmens Gecon-Energieconsulting e.K. gegründet. Die Ausgliederung erfolgte zum Buch Wertansatz. Die Wertansätze der Bilanz des Einzelunternehmens zum 31.12.2009 wurden unverändert übernommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Gliederung

Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB erstellt.

Dabei wurden die Gliederungsvorschriften § 265 ff. HGB für die Bilanz und § 275 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung beachtet.

Die vorgesehenen Erleichterungen gem. §§ 267, 276 u. 288 HGB für die kleine Kapitalgesellschaft wurden in Anspruch genommen.

Bewertung

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252- 255 HGB.

C. Durchführung der Bewertung

Anlagevermögen

Vermögensgegenstände sind im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und zum Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen.

Umlaufvermögen - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer Einbringlichkeit bewertet. Wertberichtigungen waren nicht zu tätigen.

Umlaufvermögen - sonstige Vermögensgegenstände

Die Ansprüche der Gesellschaft aus fälligen Ansprüchen gegen andere, sind voll einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet.

Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben

Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen nach Angaben des Geschäftsführers mit dem Inventurergebnis überein.

Die Geldbestände bei Kreditinstituten stimmen mit den Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken überein. Sie bestehen ausschließlich bei inländischen Instituten.

Fremdkapital und Rückstellungen

Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB) bewertet.

Die gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt und in Höhe des nach vernünftiger und kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Soweit Rückstellungen eine Laufzeit von über einem Jahr haben, wurden diese gemäß § 253 Abs.2 HGB abgezinst.

Eigenkapital

gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital = Stammkapital, ist voll einbezahlt.

Rechnungsabgrenzungen

Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u. 2. HGB) beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

D. System, Form und Inhalt der Buchführung

Handelsbücher

Die Gesellschaft ist gemäß § 238 HGB verpflichtet Bücher zu führen. Für das Geschäftsjahr liegt eine Buchführung über Datenverarbeitung, System DATEV, vor, die von der Steuerberatungskanzlei Roswitha Albers erstellt wurde.

Ihr liegen, die von der Gesellschaft gefertigten Grundaufzeichnungen, die Bankauszüge und das entsprechende Belegwesen zu Grunde.

Inventuren, Inventar

Die zum Anlagevermögen gehörenden Gegenstände sind, soweit ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 150,00 überstiegen, in Anlageverzeichnissen erfasst.

Die Forderungen sind an Hand der Buchführungsergebnisse ermittelt und von der Geschäftsführung auf ihre Werthaltigkeit geprüft.

Rechnungsabgrenzungen sind entsprechend § 250 Abs. 1 und 2 HGB gebildet.

Ein förmliches Inventar, i. S. § 240 HGB, wurde nicht erstellt, da alle vorhandenen Vermögensgegenstände und die Schulden vollständig in der Bilanz erfaßt sind.

E. Vollständigkeit und Unterschrift § 245 HGB

Ich versichere zur Buchführung, dass alle Geschäftsvorfälle in den Grundaufzeichnungen

vollständig und richtig erfasst sind,

entsprechend belegt sind und

daß die Belege die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben.

Zum Jahresabschluss versichere ich, dass

in den Anlageverzeichnissen alle Sachanlagen enthalten und die dort aufgeführten tatsächlich vorhanden waren;

die Inventuren mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurden;

geforderte und gemachte Angaben vollständig und richtig gemacht wurden und insbesondere über die Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

 

Annemarie Schenning, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt.

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