Composite Material Supply GmbH

Borsigstraße 29, 26607 Aurich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 2029
Eingetragen
22.2.2006
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Kautschuk, Kautschukmischungen und Halbzeug daraus
Gegenstand
Formulierung von Harzen, d.h. die Entwicklung neuer Rezepturen, die Erbringung von logistischen und sonstigen Dienstleistungen für Rotorblattproduktionen, der Vorrichtungsbau für Rotorblätter, die Materialbewirtschaftung einschließlich des Zuschnittes von Gewebe, für Rotorblattproduzenten und die Durchführung aller Geschäfte, die dem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Kannenberg
seit 22.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Groen Power Industries B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Groen Power Industries B.V.
Netherlands
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Composite Material Supply GmbH

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Grundlagen des Unternehmens

a) Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Composite Material Supply GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz CMS genannt, ist ein exklusiver Zuliefererbetrieb für die ENERCON GmbH. Die ENERCON GmbH ist das Kernunternehmen einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe, die nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt wird. ENERCON ist auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme tätig und versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie.

Gesellschafterin ist die International Blade Handling B.V.

Die Kerntätigkeiten der Gesellschaft sind sehr vielseitig. Für die Fertigung von Rotorblättern werden Harze, Härter und Zuschnitte hergestellt. Weitere Aufgabengebiete sind die Überwachung von Halbfabrikaten durch eine Qualitätssicherungsabteilung sowie die komplette betriebstechnische, transporttechnische und logistische Leistung der Rotorblattproduktionen in Aurich.

b) Forschung und Entwicklung

Als reines Dienstleistungsunternehmen betreibt die Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung für eigene Zwecke. Die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung von Verfahrensweisen und deren Umsetzung dient jedoch der nachhaltigen Festigung der Beziehungen zum Hauptauftraggeber.

2. Wirtschaftsbericht

a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf

Nach einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,6 % im Jahr 2018 verzeichnete die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2019 mit einem voraussichtlichen Wachstum von 2,9 % die niedrigste Wachstumsrate seit der Finanzkrise von 2008/2009. Für die Industrieländer wird im Jahr 2019 ein Rückgang des BIP-Wachstum auf 1,7 % erwartet (Vorjahr: 2,2 %). Vor allem die wirtschaftspolitischen Spannungen durch den Handelsstreit zwischen den USA und China sorgten weiterhin weltweit für Verunsicherung und Investitionszurückhaltung. Im vierten Quartal 2019 sorgten Meldungen über einen positiven Verlauf der Handelsgespräche sowie ein erstes Teilabkommen zwischen den Parteien zu deutlich steigenden Kursen an den Kapitalmärkten. Darüber hinaus lasteten die bis in den Dezember reichenden Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf beiden Ökonomien. Am Ende verzeichneten die Aktienindizes wie der STOXX EUROPE 600 und der S&P 500 im Jahresverlauf beträchtliche Zuwächse von + 23,2 % bzw. + 28,9 %.

In der US-Zinspolitik wurde 2019 eine Kehrtwende eingeläutet. Der US-Leitzins wurde seit Juli 2019 sukzessive auf einen Korridor von 1,50 % bis 1,75 % gesenkt. Infolgedessen gerieten vor allem die Zentralbanken aufstrebender Volkswirtschaften unter Druck und senkten ebenfalls ihre Leitzinsen, um einerseits eine Aufwertung ihrer Heimatwährung gegenüber dem USD zu vermeiden und andererseits die eigene Konjunktur zu stützen. Die EZB beließ hingegen den Leitzins auf einem Niveau von 0 %, senkte allerdings den Einlagezins im September 2019 von - 0,4 % auf - 0,5 %. Die Renditen an den internationalen Rentenmärkten haben entsprechend nachgegeben. US-Staatsanleihen rentierten zum Jahresende mit 1,92 %, 10-jährige Bundesanleihen wurden mit - 0,19 % verzinst. Der nach wie vor deutliche Zinsabstand zwischen den USA und Deutschland hat sich damit im Jahresverlauf auf ca. 2,1 % verringert.

Die Einflüsse durch das Europarecht nehmen im Hauptabsatzgebiet von ENERCON stetig zu. Ende November 2016 stellte die Europäische Union ihr sogenanntes Winterpaket vor. Die EU-Kommission schlug dabei Regeln für eine Neugestaltung des Europäischen Energiemarktes vor. Im Dezember 2018 wurden die Verhandlungen über dieses Paket abgeschlossen, das mittlerweile auch "Saubere Energie für alle Europäer"-Paket genannt wird. Es soll die Ziele umsetzen, zu denen sich die EU im Rahmen des 2016 geschlossenen Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet hat.

Mit dem Abschluss der Verhandlungen wurde gemeinsam mit der EU-Kommission eine politische Einigung erzielt und damit der Weg für einen Ausstieg aus der Subventionierung von Kohlekraftwerken beschlossen. Mit diesem Maßnahmenpaket zur Energieunion wurden darüber hinaus wichtige Rahmenbedingungen für den Ausbau eines dezentralen EU-Energiemarktes auf den Weg gebracht. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf mindestens 32 % steigen. Zudem werden die Rahmenbedingungen nationaler Förderprogramme vereinheitlicht sowie eine Verschlankung und Reduzierung administrativer Prozesse für regenerative Anlagen angestoßen.

Die im Winterpaket vereinbarten Ziele mussten 2019 in allen Mitgliedsstaaten in nationale Politik umgesetzt werden. Deutschland hat das sog. Klimaschutzgesetz kurz vor Jahresfrist in Kraft gesetzt. Die finalen Klimapläne sollen wiederum als Grundlage für die Umsetzung des Green Deals der neuen EU-Kommission dienen. Bisher sind die Ziele des Green Deals noch nicht einstimmig von den EU-Staaten angenommen worden, nach der die derzeit geltende 40%ige Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 auf 50 % und perspektivisch sogar auf 55 % angehoben werden soll. Diese Werte gelten als Benchmark, um eine Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und dass die EU im November 2020 in die 26. Weltklimakonferenz in Glasgow einbringen möchte.

Die Vergütungssysteme für Erneuerbare Energien wurden bzw. werden derzeit in einer Reihe von EU-Ländern überarbeitet und größtenteils auf Ausschreibungssysteme umgestellt. Die Marktintegration von Erneuerbaren Energien soll damit weiter forciert werden. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich erkennbar benachteiligt. Wichtige technische Fragen, die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten dabei bisweilen in den Hintergrund. Die dadurch entstehenden Unsicherheiten führen zu Hemmnissen bei der Realisierung neuer Investitionen.

Insgesamt wurde in Deutschland 2019 ein Zuschlagsvolumen von 1.847 MW von ursprünglich ausgeschriebenen 3.675 MW vergeben. Die ausgeschriebenen Mengen wurden größtenteils aufgrund fehlender Gebote nicht ausgeschöpft. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert für die über einen Zeitraum von 20 Jahren garantierte Vergütung belief sich auf 6,11 bis 6,20 €-Cent je kWh generierte Leistung.

Im Gesamtjahr 2019 war der Bruttozubau von Windenergieanlagen an Land in Deutschland mit rund 1.078 MW (Vorjahr: 2.402 MW) so niedrig wie zuletzt 1998. ENERCON hat mit 378,5 MW in Deutschland einen Marktanteil von rund 35 % erreicht. Der Einbruch des deutschen Kernmarktes war für ENERCON insgesamt nicht zu kompensieren. Die gesamte Aufbauleistung sank auf insgesamt 1.888 MW gegenüber 2.840 MW im Vorjahr. Diese Entwicklung wird begleitet durch einen starken Wettbewerb der Hersteller, die ihrerseits den Kostendruck auch auf die Zulieferbetriebe weitergeben.

Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land zu den günstigsten Energiequellen. Zudem steuert die Windenergie mit ihrer vorteilhaften CO 2 -Bilanz mittlerweile einen erheblichen Anteil zu den Zielen der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei und weist praktisch keine Sekundärkosten auf. Diese Effekte werden durch rein preisgetriebene Ausschreibungsmodelle nur unzureichend berücksichtigt, was zu einem erheblichen Ungleichgewicht im Vergleich zu anderen Energieträgern führt.

ENERCON nimmt die Veränderungen als Herausforderung und als Chance für die künftige Entwicklung wahr und unterzieht sich selber derzeit einem selbst verordneten, umfangreichen Restrukturierungsprogramm.

Dies drückt sich zum Beispiel in der Entwicklung einer neuen Generation von Windenergieanlagen aus. Die Gesellschaft befindet sich in enger Abstimmung mit ENERCON und ist zuversichtlich, auch künftig an der Auftragsvergabe von ENERCON partizipieren zu können. Dazu überprüft die Gesellschaft in allen Bereichen ihre Prozesse auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz. 2018 hat ENERCON mit dem Erwerb der Lagerwey-Gruppe die technische Ausrichtung auf getriebelose Anlagen mit der Permanentmagnettechnologie erweitert. Dies bietet zusätzliche Chancen auch für die Zulieferbetriebe.

Im Jahr 2019 wurden in den 28 Mitgliedsstaaten der EU Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 9.552 Megawatt (Vorjahr: 7.450 MW) an Land installiert. Die wesentlichen Treiber der 2019 neu installierten Leistung waren Spanien, Schweden und Frankreich, gefolgt von Deutschland. Europaweit beläuft sich die Ende 2019 installierte Nennleistung im Bereich Windenergie auf nunmehr rund 205 Gigawatt (GW) und hat damit einen Anteil am Energiebedarf der EU von 14,5 %. Im Jahr 2019 wurden insgesamt rund 417 TWh Strom aus Windenergie erzeugt.

Die Onshore-Windenergienutzung wird als wertvoller Beitrag für die energiepolitischen Probleme der Zukunft gesehen, da sie dezentral installiert werden kann, schnell verfügbar ist und eine verlässliche Anwendung sowie Kostensicherheit für die Marktteilnehmer gewährleistet. Darüber hinaus schafft die Windenergie dauerhafte Arbeitsplätze und sorgt nicht zuletzt in strukturschwachen Gebieten für Investitionen. Diese Argumente werden durch den Report "New Energy Outlook" von Bloomberg NEF Jahr 2018 eindrucksvoll belegt (abrufbar unter "www.bnef.com").

Historischer Mix der Erzeugung von Energie Mix lt. New Energy Outlook 2018

Bild

Mix der Energieerzeugung

Quelle: "New Energy Outlook 2018", Bloomberg NEF / IEA, www.bnef.com

Im Ergebnis wird 2050 weltweit mehr als die Hälfte des Bedarfs an Elektrizität aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Für Europa wird mit einer Abdeckung von 87 % gerechnet, wobei Wind- und Solarenergie die dominierende Rolle spielen werden.

Die CMS hat im zweiten aufeinanderfolgenden Geschäftsjahr eine Umstrukturierungsphase eingeleitet, die mit einem massiven Personalabbau im Jahr 2020 abgeschlossen sein wird.

Im Rahmen des mit den Vertretern der Arbeitnehmer erstellten Sozialplanes hatten die Mitarbeiter die Möglichkeit, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Die Kosten der Transfergesellschaft haben sowohl die Gesellschaft als auch die Bundesagentur für Arbeit getragen. Durch diese Wechsel sowie die betriebsbedingte Kündigung der übrigen Mitarbeiter hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Verlauf des Jahres 2020 auf 116 Mitarbeiter reduziert.

Ende des zweiten Quartals 2020 werden die vorläufigen Umstrukturierungen abgeschlossen sein und die Gesellschaft wird sich auf die Kerngeschäftstätigkeit der Harz und Härter Produktion, der Abfallentsorgung für den gesamten Produktionsbereich der verbundenen und nahestehenden ENERCON Produktionspartner am Standort Aurich sowie dessen betriebstechnische Betreuung konzentrieren.

b) Organisatorische Entwicklungen

Der Rückgang der Mitarbeiter von 336 auf 278 ist im Wesentlichen durch die Entwicklung der Geschäftstätigkeit bedingt.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist durch die Restrukturierung geprägt. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Mehrjahresüberblick anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

2017
T€
2018
T€
2019
T€
Rohergebnis 28.358,5 29.655,8 24.168,3
Jahresergebnis vor Steuern 765,7 - 1.112,5 - 6.823,4
Eigenkapitalquote 19,7 % 8,0 % 0,0 %

Das Jahresergebnis ist mit Sondereffekten belastet, so dass die selbst gesteckten Ziele zur Ertragslage im Jahr 2019 verfehlt wurden.

Der größte Sondereffekt sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Sozialplanes inklusive Abfindungen in Höhe von T€ 7.160,9.

Im Geschäftsjahr wurden der Gesellschaft seitens des Hauptauftraggebers weitere nachhaltige Reduzierungen der Aufträge mitgeteilt. In Abstimmung mit der Gesellschafterin hat die Geschäftsführung daraufhin in Abstimmung mit den Sozialpartnern notwendige Anpassungen im Personalbestand vornehmen müssen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden durch die alleinige Gesellschafterin zur Verfügung gestellt. Ferner hat diese im Jahr 2020 beschlossen, dass zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 6.362,3 geleistet werden soll.

Aufgrund der geringen Komplexität der Gesellschaft wird auf eine Kapitalflussrechnung verzichtet.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-Systems (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert.

Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 handelsbilanziell überschuldet. Mit Beschluss vom 19. März 2020 hat die alleinige Gesellschafterin, die International Blade Handling B.V., eine Einlage in die Kapitalrücklage i.H.v. TEUR 6.362,3 beschlossen, um die Überschuldung zu beseitigen. Die Einlage erfolgt im Wege eines Forderungsverzichts. Der Fortbestand der Gesellschaft ist daher aus unserer Sicht nicht mehr durch die handelsbilanzielle Überschuldung gefährdet.

Die Gesellschaft ist mit ihrer primären Ausrichtung ein Teil der Wertschöpfungskette von ENERCON. Der weit überwiegende Anteil der erbrachten Leistungen der Gesellschaft für ENERCON führt zu einer starken Abhängigkeit, die als problematisch eingestuft wird, sofern ENERCON die bestehenden Kapazitäten auf längere Sicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße abruft und in entsprechender Zeit keine anderweitigen Aufträge eingeworben werden können.

ENERCON als unser Hauptkunde befindet sich darüber hinaus in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf das mit der Gesellschafterin geführte Verrechnungskonto auftreten, sofern aufgrund der Liquiditätslage der Gesellschafterin Forderungen nicht ausgeglichen werden könnten oder Verbindlichkeiten fällig gestellt werden müssten bzw. keine Refinanzierungsmöglichkeiten über die Gesellschafterin mehr bestünden. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie mit unserer Gesellschafterin bezogen auf die Finanzierung über das Verrechnungskonto in einem laufenden Austausch, weshalb wir den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben.

Für das laufende Jahr ist auf Basis der bekannten Auftragslage und der primären Ausrichtung der Gesellschaft auf die Erbringung von Leistungen für ENERCON ein in operativer Hinsicht schwächerer Geschäftsverlauf zu erwarten. Den hohen Wettbewerbsdruck im Bereich der Herstellung von Windenergieanlagen bekommen auch die Produktionspartner zu spüren. In Folge der Mittel- und Langfristprognosen werden intensive Planungen zur Diversifizierung der Kundenstruktur vorgenommen. Die Gesellschaft steht in engem Austausch mit der Gesellschafterin und mit ENERCON, um freiwerdende Produktionskapazitäten bestmöglich zu nutzen und die Gesellschaft damit nachhaltig zu sichern.

Im Kerngeschäft werden Geschäfte in Fremdwährung nicht getätigt. Für das laufende Geschäftsjahr sind Ausfall- und Schwankungsrisiken aufgrund der Kundenstruktur und -bonität sowie des Auftragsbestandes von untergeordneter Bedeutung. Die Stellung eines Zulieferbetriebes für ENERCON soll beibehalten werden. Die Ausstattung der Gesellschaft mit modernen Produktionsmitteln sowie eine qualifizierte und motivierte Belegschaft lassen mittelfristig die erfolgreiche Erschließung weiterer Tätigkeitsfelder mittels sich bietender Marktchancen erwarten. Das Hauptaugenmerk gilt einer effizienten Produktion, um eine überdurchschnittliche Kapitalverzinsung zu erreichen.

Hinsichtlich der Planung und Kapazitätssteuerung sowie kostensenkender Maßnahmen steht die Gesellschaft in einem permanenten Austausch mit ENERCON, um möglichst frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Alle sonstigen im Unternehmen identifizierten Risiken werden nach den vorstehenden Maßgaben analysiert und als nicht bestandsgefährdend eingestuft.

Auf Basis des geplanten, im Vergleich zum Berichtsjahr, deutlich niedrigeren Rohergebnisses erwarten wir für das laufende Jahr einen in operativer Hinsicht schwächeren Geschäftsverlauf mit einem aufgrund des Wegfalls der Sondereffekte leicht positiven Jahresüberschuss vor Steuern. Die Eigenkapitalquote wird aufgrund der Dotierung der Kapitalrücklage durch die Gesellschafterin sowie dem zu erwartenden Jahresüberschuss vor Steuern wieder leicht positiv. Mit dem Ziel des unabhängigen und stetigen Aufbaus an Eigenkapital wird die Gesellschaft in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein.

Nach Abschluss der Planungen für das laufende Geschäftsjahr hat sich im ersten Quartal 2020 das sog. Corona-Virus global rasant verbreitet und zu einer Pandemie in allen Teilen der Welt geführt. Hinsichtlich vermeidbarer Gefährdungen Einzelner sowie zum Schutz der Gesundheitssysteme der Länder wurden regierungsseitig drastische Einschränkungen in der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit angeordnet. Die Regelungen haben einen starken Einfluss auf die Arbeitswelt und schränken die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft im Speziellen und der Wirtschaft im Allgemeinen erheblich ein. Sofern die im Zuge der Pandemie angeordneten Maßnahmen längerfristig Gültigkeit haben, kann dies für die Gesellschaft zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung führen.

 

Aurich, 12. Juni 2020

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA 31. Dezember 2019 31.12.2018
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.937,00 969,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 1.783.200,00 2.094.024,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.370.763,00 2.067.552,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 155.839,15
3.155.900,00 4.318.384,15
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 33.469,77 2.225,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.706.064,31 3.181.717,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 439.863,01 50.366,77
4.179.397,09 3.234.309,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.698,27 29.050,92
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.220.775,67 0,00
13.569.771,03 7.581.744,42

PASSIVA

31. Dezember 2019 31.12.2018
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust/-gewinn -6.245.775,67 579.080,89
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.220.775,67 0,00
0,00 604.080,89
B. Rückstellungen 6.043.373,58 1.507.539,24
C. Verbindlichkeiten 7.526.397,45 5.470.124,29
13.569.771,03 7.581.744,42

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

2019
2018
1. Rohergebnis 24.168.310,31 29.655.761,85
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 12.438.258,12 15.157.240,65
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.552.687,04 3.086.842,07
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.344.512,34 1.404.943,96
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 14.540.919,43 10.974.167,36
5. Operatives Ergebnis -6.708.066,62 -967.432,19
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 31,63
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 115.314,31 145.084,42
davon an Gesellschafter 114.910,53 145.050,33
8. Finanzergebnis -115.314,31 -145.052,79
9. Ergebnis vor Steuern -6.823.380,93 -1.112.484,98
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -64,37 -121.124,00
11. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -6.823.316,56 -991.360,98
12. sonstige Steuern 1.540,00 1.912,00
13. Jahresfehlbetrag -6.824.856,56 -993.272,98
14. Gewinnvortrag 579.080,89 1.572.353,87
15. Bilanzverlust/-gewinn -6.245.775,67 579.080,89

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Composite Material Supply GmbH mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRB 2029, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert.

Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt.

Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 buchmäßig überschuldet. Hinsichtlich der Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung verweisen wir auf die Angaben unter V.1 Nachtragsbericht sowie zusätzlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3. Prognose-, Chancen und Risikobericht" des Lageberichts.

Die weltweit aktive Unternehmensgruppe um die ENERCON GmbH (nachfolgend ENERCON genannt) als unser Hauptkunde befindet sich in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft aufgrund von Nichtauslastung bestehender Kapazitäten davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf das mit der Gesellschafterin geführte Verrechnungskonto auftreten. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie mit unserer Gesellschafterin bezogen auf die Finanzierung über das Verrechnungskonto in einem laufenden Austausch, weshalb wir den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben. Wir verweisen zusätzlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die gewerblichen Schutzrechte und die Software wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von zwei bis fünf Jahren angesetzt.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird um planmäßige lineare sowie um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen.

Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen für Sachanlagen umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens und Kosten der allgemeinen Verwaltung. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Zum Jahresende wird ein Abgleich mit dem jeweiligen letzten Einstandspreis vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken der Vorratsbewertung, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, verminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Wertminderungen berücksichtigt.

Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Darin enthalten sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 1.300,1 (Vorjahr: T€ 1.306,0).

3. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Gemäß § 268 Abs. 3 HGB wird unter dem Posten ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von T€ 6.220,8 (Vorjahr: T€ 0,0) ausgewiesen.

4. Eigenkapital

Der Bilanzverlust enthält einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von T€ 579,1 (Vorjahr: T€ 1.572,4).

5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 7.526,4 (Vorjahr: T€ 5.095,1) sind innerhalb eines Jahres fällig. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 3.991,7 (Vorjahr T€: 2.680,7) enthalten (davon innerhalb eines Jahres fällig T€ 3.991,7 nach T€ 2.305,7 im Vorjahr). Diese beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von T€ 3.983,7 (Vorjahr: T€ 2.637,3), die in Höhe von T€ 3.983,7 innerhalb eines Jahres fällig sind (Vorjahr: T€ 2.262,3).

Es bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 7.160,9 im Rahmen der Leistungen des Sozialplans ausgewiesen (Vorjahr: T€ 1.922,6 zzgl. T€ 82,0 sonstiger Kosten der Betriebsänderung).

2. Außerplanmäßige Abschreibungen/Verschrottungen

2019
T€
2018
T€
Sachanlagen
- außerplanmäßige Abschreibungen 35,8 0,0
- Verschrottung 57,3 4,2
Summe 93,1 4,2

Die außerplanmäßigen Abschreibungen sind in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen enthalten.

Der Verschrottungsaufwand ist unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

V. Sonstige Angaben

1. Nachtragsbericht

Die alleinige Gesellschafterin, die International Blade Handling B.V., hat am 19. März 2020 beschlossen, dass zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 6.362,3 geleistet werden soll. Die Einlage erfolgt im Wege eines Forderungsverzichts.

Nach Abschluss der Planungen für das laufende Geschäftsjahr hat sich im ersten Quartal 2020 das sog. Corona-Virus global rasant verbreitet und zu einer Pandemie in allen Teilen der Welt geführt. Hinsichtlich vermeidbarer Gefährdungen Einzelner sowie zum Schutz der Gesundheitssysteme der Länder wurden regierungsseitig drastische Einschränkungen in der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit angeordnet. Die Regelungen haben einen starken Einfluss auf die Arbeitswelt und schränken die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft im Speziellen und der Wirtschaft im Allgemeinen erheblich ein. Sofern die im Zuge der Pandemie angeordneten Maßnahmen längerfristig Gültigkeit haben, kann dies für die Gesellschaft zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung führen.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:

T€
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtung
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
- Miet- und Pachtverträge für 2020 860,3
- Miet- und Pachtverträge für 2021 bis 2024 2.722,3
Andere finanzielle Verpflichtungen
- Dauerschuldverhältnisse für 2020 1.223,2
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen 365,8
Summe 4.805,8

Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten.

Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung.

3. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 278 Mitarbeiter (Vorjahr: 336 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich 16 in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: 14 Personen).

4. Organe

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Herr Dipl.-Ing. Johannes Kannenberg

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

5. Angaben zum Konzern

Die International Blade Handling B.V., Amsterdam/Niederlande, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, welcher am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich ist.

6. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von T€ 6.245,8 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagenspiegel

originäre Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Bilanzposten Stand 01.01.2019
Zugänge (Z) Umbuchungen (U)
Abgänge
Stand 31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.180,65 (Z) 1.838,00 729,00 4.289,65
(U) 0,00
3.180,65 (Z) 1.838,00 729,00 4.289,65
(U) 0,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 4.446.240,73 (Z) 316.097,57 621.841,93 4.296.335,52
(U) 155.839,15
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.142.212,61 (Z) 86.908,07 192.676,88 6.036.443,80
(U) 0,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 155.839,15 (Z) 0,00 0,00 0,00
(U) -155.839,15
10.744.292,49 (Z) 403.005,64 814.518,81 10.332.779,32
(U) 0,00
10.747.473,14 404.843,64 815.247,81 10.337.068,97
Abschreibungen
Bilanzposten kumuliert 01.01.2019
Zuführung (Z) Umbuchungen (U)
Abgänge
kumuliert 31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.211,65 (Z) 870,00 729,00 2.352,65
(U) 0,00
2.211,65 (Z) 870,00 729,00 2.352,65
(U) 0,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 2.352.216,73 (Z) 570.614,27 409.695,48 2.513.135,52
(U) 0,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.074.660,61 (Z) 773.028,07 182.007,88 4.665.680,80
(U) 0,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 (Z) 0,00 0,00 0,00
(U) 0,00
6.426.877,34 (Z) 1.343.642,34 591.703,36 7.178.816,32
(U) 0,00
6.429.088,99 1.344.512,34 592.432,36 7.181.168,97
Buchwerte
Bilanzposten Stand 31.12.2019
Stand 31.12.2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.937,00 969,00
1.937,00 969,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 1.783.200,00 2.094.024,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.370.763,00 2.067.522,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 155.839,15
3.153.963,00 4.317.415,15
3.155.900,00 4.318.384,15

 

Aurich, 12. Juni 2020

Dipl.-Ing. Johannes Kannenberg, Geschäftsführer

Ergebnisverwendungsbeschluss und Feststellung des Jahresabschlusses

In der Gesellschafterversammlung vom 19. Oktober 2020 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss nebst Lagebericht handelt es sich um die nach den §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Composite Material Supply GmbH, Aurich

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Composite Material Supply GmbH, Aurich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Composite Material Supply GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie auf die Angaben in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich ENERCON als Hauptkunde der Gesellschaft in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung befindet und der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet ist, sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt oder wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf das mit der Gesellschafterin geführte Verrechnungskonto auftreten.

Wie in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leer, 7. Juli 2020

BDO DPI AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer

Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer

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