EnKo Trading GmbHLiquidiert
15306 Seelow, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Regina Korsmeyer seit 11.6.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Luisa Korsmeyer | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EnKo Trading GmbHSeelowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2009 bis zum 31.05.2010Anhang zum 31. Mai 2010der EnKo Trading GmbH, SeelowI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
II. Erläuterung zur Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung1. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB) Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen gemindert wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschluss-Stichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschluss-Stichtag darstellen. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. 2. Angabe der Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet. III. Sonstige Pflichtangaben1. Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sowie solcher die durch Pfandrechte o. ä. gesichert sind (§ 285 Nr. 1 HGB) Es liegen keine solchen Verbindlichkeiten vor. 2. Angabe der gewährten Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer (§ 285 Nr.9c HGB) Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführer vor. 3. Angabe der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB)
4. Angabe von Anteilen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB) Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten. 5. Angabe von unbeschränkt haftenden Gesellschaftsverhältnissen (§ 285 Nr. 11a HGB) Es liegen keine unbeschränkt haftenden Gesellschaftsverhältnisse vor. |
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