Advanced CellSystems GmbHLiquidiert
Langeler Ring 5, 53842 Troisdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst W. Fuchs seit 13.5.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Advanced CellSystems GmbHTroisdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Advanced CellSystems GmbH wurde entsprechend der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Bilanzierungs- und Anhangangabepflichten wurde teilweise Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von Euro 0,00 bilanziert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 II a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a 1 HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremden Währungen erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%.
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen den voraussichtlichen Steueraufwand der Berichtsperiode. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen für Entwicklung von insgesamt Euro 100.000,00 aufgewendet. Diese Aufwendugen der Entwicklungsphase wurden gem. BR-Drucksache (344/08) aktiviert und unter "selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens" ausgewiesen (§ 285 Nr. 22 HGB). Zum 31. Dezember 2010 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt Euro 100.000 (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die Aktivierung von Entwicklungskosten entfallen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Forderungen gegen Gesellschafter/verbundene Unternehmen (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von Euro 16.186,33 (Vj.: TEuro 21.808,53). Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 14.229,52 soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von Euro 12.273,55 verrechnet werden. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern /verbundenen Unternehmen (§ 42 III GmbHG) in Höhe von Euro 0,00 (Vj.: TEuro 2,3) enthalten. Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Die Mietverträge "Mobilien" beinhalten Verpflichtungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 16.919,39 (variabel) und an Gesellschafter in Höhe von Euro 6.000,00, ohne feste Laufzeit. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 IV 2 HGB) betreffen die passiven latenten Steuern auf die aktivierten Entwicklungskosten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). V. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2 (Vj.: 2) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 0 gewerbliche Arbeitnehmer und 3 Angestellte. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Horst W. Fuchs, Kaufmann. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Troisdorf den 16. September 2011 im Original gez. Horst W. Fuchs, GF sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2011 festgestellt. |
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