Blumenhaus Altsprucke GmbH

Altsprucke 4, 03172 Guben, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 4359
Eingetragen
8.7.2005
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenEinzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und DüngemittelnGarten- und Landschaftsbau
Gegenstand
Handel mit Blumen sowie alle hiermit zusammenhängende Tätigkeiten. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner der Garten- und Landschaftsbau, sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale).

Historie

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Management

NameRolle
Birgit Birkner
seit 8.7.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Blumenhaus Altsprucke GmbH

Guben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 202,02 407,11
I. Sachanlagen 202,02 407,11
B. Umlaufvermögen 55.476,58 382.834,57
I. Vorräte 20.278,23 292.606,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.941,05 89.588,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.257,30 639,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.196,08 8.776,28
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 57.842,78 58.263,28
Bilanzsumme, Summe Aktiva 117.717,46 450.281,24

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 21.370,42 21.370,42
III. Verlustvortrag 105.198,29 80.515,90
IV. Jahresüberschuss 420,50 -24.682,39
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 57.842,78 58.263,28
B. Rückstellungen 4.867,30 16.765,20
C. Verbindlichkeiten 112.850,16 433.516,04
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 97.463,13 397.062,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 117.717,46 450.281,24

Anhang



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  
Tz A 1  Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Tz A 2 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungs-vorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften nach § 288 HGB für kleine Kapital-gesellschaften werden teilweise in Anspruch genommen.

Tz A 3    Die Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses ergibt sich  aus §§ 242,  264 ff. HGB.

B.   Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Tz A 4  Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapital- gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Tz A 5   Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Tz A 6   Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Tz A 7   Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Tz A 8  Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Tz A 9   Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften der §§   266 und  275 ff. HGB für Kapitalgesellschaften ohne größenabhängige Erleichterungen.

 Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Tz  A  10     Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Tz A 11 Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Tz A 12 Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von € 410,00 bis € 1.000,00 wurden in einem Sammelposten zusammengefasst, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren gleichmäßig aufgelöst wird.

Tz A 13  Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
              Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt.
 
Tz A 14  Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Tz A 15  Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Tz A 16  Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Tz A 17 Der Abschreibungszeitraum entspricht der branchenüblichen  Nutzungsdauer der   Anlagegüter.

Tz A 18   Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Einstandspreisen  angesetzt.

Tz A 19    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Ver-mögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen sind, soweit notwendig, erfolgt.
 
  Tz A 20   Die Geldbestände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Tz A 21   Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Zahlungen, die  Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

C. Angaben zur Bilanz

Tz A 22   Die Bewertung der Posten des Eigenkapitals folgt aus den  gesetzlichen Vorschriften.
 Tz A 23  Die Rückstellungen  berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und  ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.  Sie sind mit ihren wahrscheinlichen Werten angesetzt.

Tz A 24   Die Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungsbeträgen bewertet.
Die erhaltenen Anzahlungen sind aus Vereinfachungsgründen mit den Nettobeträgen angesetzt worden.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Tz A 27   Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten-verfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Tz A 28   Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fallen nicht an.
 
     Tz A 29 Die Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresüberschuss 2011 i.H.v.  420,50 € mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.

E. Sonstige Pflichtangaben
Tz A 29   Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des  Unternehmens durch die Geschäftsführerin, Frau Birgit Birkner, geführt. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Im Geschäftsjahr 2011 wurden durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt.  

Guben, den 30.03.2012        

…………………………
Birgit Birkner
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.022,00 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2012 festgestellt.

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