Blumenhaus
Altsprucke GmbH
Guben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
202,02 |
407,11 |
| I.
Sachanlagen |
202,02 |
407,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.476,58 |
382.834,57 |
| I.
Vorräte |
20.278,23 |
292.606,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.941,05 |
89.588,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.257,30 |
639,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.196,08 |
8.776,28 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
57.842,78 |
58.263,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
117.717,46 |
450.281,24 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
21.370,42 |
21.370,42 |
| III.
Verlustvortrag |
105.198,29 |
80.515,90 |
| IV.
Jahresüberschuss |
420,50 |
-24.682,39 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
57.842,78 |
58.263,28 |
| B.
Rückstellungen |
4.867,30 |
16.765,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.850,16 |
433.516,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
97.463,13 |
397.062,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
117.717,46 |
450.281,24 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Tz A 1 Der Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Tz A 2 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungs-vorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften nach § 288 HGB für
kleine Kapital-gesellschaften werden teilweise in Anspruch
genommen.
Tz A 3 Die Verpflichtung zur
Aufstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus
§§ 242, 264 ff. HGB.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Tz A 4 Der vorliegende Jahresabschluss ist nach
den für kleine Kapital- gesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Tz A 5 Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Tz A 6 Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Tz A 7 Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Tz A 8 Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Tz A 9 Die Gliederung des
Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 ff. HGB für
Kapitalgesellschaften ohne größenabhängige
Erleichterungen.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Tz A 10 Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Tz A 11 Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Die
Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen
linear vorgenommen.
Tz A 12
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von €
410,00 bis € 1.000,00 wurden in einem Sammelposten
zusammengefasst, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und den
folgenden vier Wirtschaftsjahren gleichmäßig
aufgelöst wird.
Tz A 13
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt.
Tz A 14 Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Tz A 15 Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Tz A 16 Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Tz A 17 Der Abschreibungszeitraum entspricht der
branchenüblichen Nutzungsdauer der
Anlagegüter.
Tz A 18 Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Einstandspreisen angesetzt.
Tz A 19
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und
sonstige Ver-mögensgegenstände sind zum
Nominalwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen sind, soweit notwendig,
erfolgt.
Tz A 20 Die Geldbestände
werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Tz A 21 Der
Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Zahlungen,
die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach dem Abschlussstichtag darstellen.
C. Angaben zur Bilanz
Tz A 22 Die Bewertung der Posten des
Eigenkapitals folgt aus den gesetzlichen
Vorschriften.
Tz A 23 Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung. Sie sind mit ihren wahrscheinlichen
Werten angesetzt.
Tz A 24 Die
Verbindlichkeiten werden zu
Rückzahlungsbeträgen bewertet.
Die erhaltenen Anzahlungen sind aus
Vereinfachungsgründen mit den Nettobeträgen
angesetzt worden.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Tz A 27 Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkosten-verfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Tz A 28 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag fallen nicht an.
Tz A 29 Die
Geschäftsführerin schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2011 i.H.v. 420,50 € mit
dem Verlustvortrag zu verrechnen.
E.
Sonstige Pflichtangaben
Tz A 29 Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch die Geschäftsführerin, Frau
Birgit Birkner, geführt. Die
Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt
und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen
Im Geschäftsjahr 2011 wurden durchschnittlich 4
Arbeitnehmer beschäftigt.
Guben, den
30.03.2012
…………………………
Birgit Birkner
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.022,00 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2012 festgestellt.
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