KaJo
Plastic GmbH
Höxter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
202.652,00 |
215.439,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.843,00 |
171,00 |
| II.
Sachanlagen |
197.809,00 |
215.268,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
935.980,23 |
955.631,10 |
| I.
Vorräte |
456.692,09 |
659.305,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
477.039,10 |
292.072,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.249,04 |
4.252,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.784,46 |
8.434,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.151.416,69 |
1.179.504,10 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
304.052,92 |
284.692,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
62.000,00 |
62.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
222.692,27 |
215.417,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.360,65 |
7.274,87 |
| B.
Rückstellungen |
205.242,00 |
344.214,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
642.121,77 |
550.597,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.151.416,69 |
1.179.504,10 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Absatz 2a EStG im Erwerbsjahr voll,
solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150
€ bis 1.000 € mit 20 %, abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf einen
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am
Abschlussstichtag wurden in der erforderlichen Höhe
vorgenommen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Flüssige Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal
mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Absatz 2 Satz 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist als Anlage
zu diesem Anhang beigefügt. Hieraus ergeben sich auch
die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268
Absatz 2 HGB).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. 5.180,00 € eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: 5.480,00 €). Die sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten erst im Folgejahr
abzugsfähige Vorsteuerbeträge in Höhe von
71,62 € (Vorjahr: 252,34 €).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Absatz 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
156.008,45 € (Vorjahr: 282.429,18 €).
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach der PUC-Methode ("projected
unit credit method") berechnet. Es wurden folgende Annahmen
für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr.
24 HGB):
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
4,53 %für eine Laufzeit von15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 117.332 €. Von der
Übergangsregelung gem. Artikel 67 Absatz
1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem
Betrag wurde demgemäß 1/15, also 7.822 €
den Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2014
beträgt 78.222 € (Artikel 67 Absatz 2 EGHGB).
Mit der Pensionsrückstellung in Höhe von
712.977 € wurden Vermögensgegenstände und
Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 verrechnet. Die
Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der
verrechneten Vermögensgegenstände betragen
526.019 €.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Absatz 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2014
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Summe
|
642,2
|
618,1
|
24,0
|
0,0
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Absatz 3 GmbHG) betragen 22.916,25 €
(Vorjahr: 18.357,25 €).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Jörg Stieglhofer, Betriebswirt
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Höxter, den 09. Juli 2015
gez. Jörg Stieglhofer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2015 festgestellt.
|