Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 7042
Vorher
KaJo Plastic GmbH
Eingetragen
20.8.1991
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
ist die Herstellung und der Vertrieb von thermoplastischen Kunststoff- Compounds und Re-Compounds. Die Gesellschaft kann sich an solchen oder ähnlichen wie auch artfremden Unternehmungen beteiligen und solche Unternehmungen übernehmen oder bei ihnen die Geschäftsführung stellen.

Historie

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Management

NameRolle
Oxana Frederkind
seit 18.11.2024
Prokura
Jörg Stieglhofer
seit 30.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Höxter
62.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KaJo Plastic GmbH

Höxter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 202.652,00 215.439,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.843,00 171,00
II. Sachanlagen 197.809,00 215.268,00
B. Umlaufvermögen 935.980,23 955.631,10
I. Vorräte 456.692,09 659.305,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 477.039,10 292.072,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.249,04 4.252,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.784,46 8.434,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.151.416,69 1.179.504,10

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 304.052,92 284.692,27
I. gezeichnetes Kapital 62.000,00 62.000,00
II. Gewinnvortrag 222.692,27 215.417,40
III. Jahresüberschuss 19.360,65 7.274,87
B. Rückstellungen 205.242,00 344.214,00
C. Verbindlichkeiten 642.121,77 550.597,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.151.416,69 1.179.504,10

Anhang


 

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

  

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 € bis 1.000 € mit 20 %, abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf einen niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag wurden in der erforderlichen Höhe vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssige Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).

  

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist als Anlage zu diesem Anhang beigefügt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Absatz 2 HGB).

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 5.180,00 € eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: 5.480,00 €). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten erst im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuerbeträge in Höhe von 71,62 € (Vorjahr: 252,34 €).

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Absatz 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 156.008,45 € (Vorjahr: 282.429,18 €).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der PUC-Methode ("projected unit credit method") berechnet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
  

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"

durchschnittlicher Marktzinsvon 4,53 %für eine Laufzeit von15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde


Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 117.332 €. Von der Übergangsregelung gem. Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also 7.822 € den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2014 beträgt 78.222 € (Artikel 67 Absatz 2 EGHGB).

Mit der Pensionsrückstellung in Höhe von 712.977 € wurden Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 verrechnet. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 526.019 €.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Absatz 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
  

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2014
 
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.
 
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
Summe
642,2
618,1
24,0
0,0



Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Absatz 3 GmbHG) betragen 22.916,25 € (Vorjahr: 18.357,25 €).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Jörg Stieglhofer, Betriebswirt

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Höxter, den 09. Juli 2015
gez. Jörg Stieglhofer

 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2015 festgestellt.

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