Vehiculum Insurance Brokers GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrew Blazye seit 5.5.2022 | Geschäftsführer |
Colin Brown seit 5.5.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Chiron Holdings Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
COLLENDA Europe GmbHMeerbuschJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Collenda Europe GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Collenda Europe GmbH, Meerbusch, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dortmund, 5. Mai 2022 Ernst
& Young GmbH
Breh, Wirtschaftsprüfer Dr. König, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter der Registernummer B 19008 beim Amtsgericht Neuss eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2021. Die Erleichterungsregelungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden zum Teil in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.658 (Vj. TEUR 1.312) betreffen im aktuellen Geschäftsjahr aufgelaufene Zinsen für die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen aus der Weiterbelastung von Aufwendungen. Darüber hinaus sind Forderungen in Höhe von TEUR 229 (Vj. TEUR 269) aus Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie Forderungen aufgrund der Verlustübernahme durch den Organträger in Höhe von TEUR 19 enthalten. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Aufwendungen im Rahmen der Kostenweiterbelastung des Gesellschafters sowie der Jahresabschlussprüfung gebildet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt und innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der COLLENDA ESA B.V. in Höhe von TEUR 380 (Vj. TEUR 400). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten ein von der Gesellschafterin Saturn F17-350 Bidco GmbH, Meerbusch, gewährtes Darlehen inklusive Zinsen, in Höhe von TEUR 12.607 (Vj. TEUR 12.260). Das Darlehen hat eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 39 (Vj. TEUR 39) enthalten, die aus der Übernahme von Zahlungen durch die Saturn F17-350 Bidco GmbH entstanden sind. III. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse Es besteht eine Verpfändungsvereinbarung über die Geschäftsanteile an der COLLENDA GmbH, Meerbusch, sowie der COLLENDA NL B.V., Nieuwegein, einschließlich deren niederländischer Tochtergesellschaften. Das Pfandrecht besichert Ansprüche von Darlehnsgebern aus einem Konsortialkreditvertrag gegenüber dem Mutterunternehmen Saturn F17-349 Midco GmbH, Meerbusch. In diesem Zusammenhang existiert auch eine Sicherungsabtretung, die sich auf alle bestehenden und zukünftigen, tatsächlichen und möglichen Forderungen der COLLENDA Europe GmbH erstreckt. Mitarbeiteranzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter. Konzernverhältnisse Die COLLENDA Europe GmbH ist in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der Saturn F17-349 Midco GmbH, Meerbusch, einbezogen. Diese erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Steuerliche Verhältnisse Am 29. November 2021 hat die COLLENDA Europe GmbH einen Gewinnabführungsvertrag mit der Saturn F17-350 Bidco GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 19377) als Organträgerin, geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29. November 2021 zugestimmt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 3. Dezember 2021. IV. Ereignisse nach Ablauf des Geschäftsjahres 2021 Mit Kaufvertrag vom 20. Januar 2022 wurde die Saturn Topco S.à r.l., Luxembourg, einschließlich sämtlicher Tochtergesellschaften (die Collenda Gruppe) an die Chiron Holdings Ltd., London, veräußert. Wir haben die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine für die Collenda Europe GmbH analysiert. Nach derzeitiger Kenntnis erwarten wir derzeit keine wesentlichen negativen Effekte für die Gesellschaft. Die zukünftigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden wir weiter analysieren. Aufgrund unserer aktuellen Analysen sehen wir die Fortführung der Gesellschaft hierdurch nicht gefährdet.
Meerbusch, 31. März 2022 Hartmut Wagner Andrew Blazye Colin Brown |
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