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4 Freunde Medientechnik GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen, in EURO sowie vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach den Größenmerkmalen gem. § 267 (1) HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Eine Prüfungspflicht nach § 316 (1) HGB besteht danach nicht. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des § 265 HGB wurden beachtet. Die Gliederung der Bilanz erfolgte auf Basis des § 266 Abs.2 HGB. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit einer verkürzten Bilanz gem. § 266 Abs.1 Satz 3 HGB wurde verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs.1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB wurde zur Vermittlung eines besseren Einblickes verzichtet. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen einer Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich infolge des im Geschäftsjahr eingetretenen Jahresfehlbetrages in der Bilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag erhöht hat (buchmäßige Überschuldung) und insofern entsprechende Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals um so mehr erforderlich macht. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Beachtung der in § 252 ff. HGB vorgeschriebenen "Allgemeinen Bewertungsgrundsätzen" aufgestellt. Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs.1 Nr.1 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sowie des Realisations- und Imparitäts- prinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) wurden beachtet. Soweit unverzinsliche Forderungen eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr haben, werden diese Forderungen mit dem marktüblichen Zinssatz bei entsprechender Restlaufzeit abgezinst. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand sind zum Nennwert ausgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet und beinhaltet transitorische Posten, die zum Nennwert angesetzt wurden. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, Verpflichtungen sowie Preis- und Kostenentwicklungen und sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs 1 Satz 2 HGB). Notwendige Abzinsungen erfolgen mit dem von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen durchschnittlichen Marktzins (§253 Abs.2 S.1 HGB). Für die Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274 HGB wurde die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen. Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs.1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 im Anhang angegeben. C. Angaben zu Einzelposten der Passiva Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lief./Leist.: EUR 4.071,24 (RLZ bis zu 1 Jahr) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter: EUR 71.305,33 (RLZ bis zu 1 Jahr) Sonstige Verbindlichkeiten: EUR 479,83 (RLZ bis zu 1 Jahr) Neben den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden den Gläubigern bei den übrigen Verbindlichkeiten keine besonderen Sicherheiten gewährt. Die Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter erfolgte vertragsgemäß mit 6% aus dem jeweiligen Darlehensstand bzw. für das Verrechnungskonto nach der Staffelmethode aus den jeweiligen Salden zum Monatsende. D. Sonstige Angaben Geschäftsführer: Geschäftsführung der Gesellschaft: Herr Ingo Windscheif, eingetragen im Handelsregister Köln unter HRB 58634. Im Oktober 2013 wurde die Geschäftsführung von den Gesellschaftern Herrn Thomas Luzar und Herrn Reinhold Geneikis übernommen. Köln, den 14. März 2014 gez. Thomas Luzar Geschäftsführung gez. Reinhold Geneikis Geschäftsführung
Köln, den 14. März 2014 gez. Thomas Luzar, gez. Reinhold Geneikis Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.03.2014 |
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