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c-t-v services gmbhBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangRechnungslegungsgrundsätze Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen i.S.d. §§ 274a und 288 HGB wurde im Wesentlichen Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 266 bzw. 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going-Concern-Prinzip") ausgegangen. Dem stehen weder sachliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Posten der Aktiva sind nicht mit Posten der Passiva, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen bzw. degressiven Methode vorgenommen. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Gleiches gilt für abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 410,00. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Angaben zu Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Sie wurden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 22.556,56 EUR (Vorjahr: 2.556,56 EUR). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2010 EUR 25.000.00. Es ist vollständig eingezahlt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 172.424,08 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. SonstigesSonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2010 war Herr Sebastian Stietzel als Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer erhielt Alleinvertretungsbefugnis und wurde von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus dem Bericht ergibt, wird versichert. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist bisher noch nicht erfolgt. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschaftsversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 von EUR 19.207,07 auf neue Rechnung vorzutragen. In den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 ist ein Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von EUR 15.639,35 einbezogen. Berlin, den 02. März 2012 c-t-v services gmbh - Geschäftsführung - Sebastian Stietzel (Geschäftsführer) |
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