Beteiligungsgesellschaften
Pallauf Baustoff Handel GmbH
Dietramszeller Straße 10A, 83624 Otterfing, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Pallauf seit 16.7.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Johann | 90.00% |
V******* | 10.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pallauf Baustoff Handel GmbHOtterfingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeines Der Anhang wird nach den Bestimmungen der §§ 284 HGB unter Anwendung der für "kleine Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften erstellt. Der Jahresabschluß zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches nach Änderung durch das Bilanzrichtrichtliniengesetz erstellt, somit unter Anwendung der § 242 ff HGB. Die Gliederung der Bilanz zum 31.12.2010 wurde nach § 266 HGB die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB, (Gesamtkostenverfahren) HGB vorgenommen. Die Bewertung erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Fortführung des Unternehmens. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet, wobei das Vorsichtsprinzip beachtet ist. Danach sind vorhersehbare Risiken und Verluste die bis zum Abschlußstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekanntgeworden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind. Die Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um erforderliche Abschreibungen bewertet. Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 279 bis 283 HGB vorgenommen. |
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